Wenn er es tatsächlich durfte, haben sich aber Vorstand und Aufsichtsrat mit der fristlosen Kündigung ebenfalls nicht sonderlich geschickt angestellt.
"Dürfen" ist rechtlich unpräzise. Rechtlich durfe er das bestimmt nicht:
Es besteht rechtlich ein Unterschied zwischen "können" und "dürfen" und zwischen Außen- und Innenverhältnis.
Im Außenverhältnis konnte und durfte Harttgen offensichtlich alleine handeln, deswegen ist der Vertrag auch wirksam. Das heißt aber nicht, dass er dies auch im rechtlichen Innenverhältnis durfte. Der Reviersport Artikel stellt ja nur auf die Notwendigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses ab. Selbst wenn dies formal nicht notwendig ist, heißt das doch aber nicht, dass ein Vorstandsmitglied alleine eine so zentrale Entscheidung wie die Verlängerung des Trainervertrages durchziehen darf. Noch dazu, wenn es dazu eine Vorstandssitzung gibt und er dabei offenbar so eine Show abzieht. Damit verletzt er jede Treuepflicht.
Das traurige an der Personalie ist, dass er bei Werder zehn Jahre lang genauso chaotisch und ohne Absprachen arbeiten durfte und Fischer, Allofs etc. das toleriert haben. Das ist zum Glück endlich Vergangenheit und jetzt wird im NLZ strukturierter gearbeitet.