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Nordmanntanne
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Stevie
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Bierstandszene
Das ist doch ganz klar geregelt, sobald die Patientenverfügung vorliegt hat ein Arzt keinen Handlungsspielraum mehr.
zumindest wenn die Patientenverfügung vorliegt und auch klar formuliert ist.
Die andere Geschichte ist, dass die Sachlage auch klar sein muss, im Akutfall ist es ja nicht immer deutlich, dass es sich um einen Zustand handelt, der sich absehbar nicht bessern wird etc pp.
D.h., ein Klinikarzt muss ja, solange er nicht sicher ist, wie die Situation ist, erst einmal handeln.
Und genau das ist der Punkt, weil sie mit Handeln auf der sicheren Seite sind. Also werden sie, wenn sie den Patienten / die Umstände etc nicht gut kennen, im Zweifelsfall handeln, um sich medizinisch nichts vorwerfen zu lassen. Ich habe die Patientenverfügungfür meinen Vater mit einem Mitarbeiter einer Hospizbewegung geschrieben, und es hat nichts genutzt!
Das sind aber auch Einzelfallentscheidungen, und da geht es eben dem Arzt nicht nur um seinen Eigenen Arsch sondern eben auch um den Patienten. Wenn ein Patient einen Herzstillstand hat, habe ich wenig Zeit zu entscheiden, wenn ich weiß, er hat einen metastasierten Tumor und eine Patientenverfügung, ist die Lage klar, wenn ich das nur vermute und die anamnestischen Daten unzureichend sind, muss ich natürlich handeln.
Das entscheidende ist aber, entsprechend Vorsorge zu treffen.
Dort, wo ich arbeite, gibt es eine gute palliativmedizinische ambulante Betreuung, die in Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegern gemacht wird, es ist im Zweifelsfall auch immer ein Palliativmediziner 24/7 erreichbar, mit solchen Strukturen lassen sich diese von Dir beschriebenen Situationen vermeiden.