Die Geschäftsordnung gibt sich jedes Parlament selbst. Ich denke, der Ausschluss für bis zu zehn Sitzungen geht schon in Ordnung. Im Zweifel geht das geschäftsordnungsgebende Parlament davon aus, dass der entsprechende Läuterungseffekt dadurch eintritt. Es ist dem Parlament ja unbenommen, den Störer beim nächsten Verstoß erneut auszuschließen.Zitat von Rheinostfriese
Ihn ganz aus dem Parlament, in das er ja gewählt wurde, zu werfen, halte ich aus wahlrechtlichen und demokratischen Gründen für ausgeschlossen. Letztlich sollten das Parlament und die Demokraten auch selbst in der Lage sein, solchen Ausfällen entgegenzutreten. Das gehört nun irgendwie auch dazu, solange dieser Sauhaufen als formal verfassungsmäßige Partei dort im Landtag sitzt.