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Thema: Der Fall Gustl Mollath - Rechtsstaat? Interessengruppen? Verjährungsfristen!

  1. #16
    Avatar von untersommer
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    Gewichtige Stimmen. Da kann man das BVerfG schon mal drüber vergessen.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  2. #17
    Avatar von krusewitz
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    u.a. mit einer netten Auflistung des Mollath Falles. Danke Pelzig
    What am I supposed to do if I want to talk about peace and understanding, but you only understand the language of the sword?

  3. #18

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    Mich hat von vornherein skeptisch gemacht, warum niemand Mollaths offenbar ziemlich wirre Briefe an Annan und Co. untersucht hat. Denn der Wahnsinn Mollaths, ob er klinisch relevant ist oder ob er nur der normale ist, ist der seiner Landsleute: Überall Machen- und Seilschaften, Strippenzieher, Verschwörungen und natürlich illegale Geldgeschäfte. Weiß ja jeder, was denen blüht, die darüber sprechen.

  4. #19
    Avatar von Wiesenlove
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    Hat jemand eigentlich Quellen zu Mollaths Reifenschlitzeraktionen, die im Web so rumgeistern?

  5. #20

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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Hat jemand eigentlich Quellen zu Mollaths Reifenschlitzeraktionen, die im Web so rumgeistern?
    Was willste denn da wissen?
    "Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht."

  6. #21

  7. #22
    Avatar von sahne_hering
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    diese Richter sind schon hochnotpeinlich.

    Früher war "Dinge", heute ist es "Männer".

  8. #23
    Avatar von Blut-an-den Stollen
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    Soweit ich den oben verlinkten Text verstanden habe, lässt sich die Entscheidung so zusammenfassen:
    - Die unechte Urkunde war echt. Mollaths Ex hat keine Falschaussage getätigt. oObendrein handelt es sich nur um ein Attest und kein Gutachten. Zweifel an seinem Zustandekommen sind irrelevant.
    - Richter Brixner hat kein Recht gebeugt sondern allenfalls (einzelne) Fehler gemacht bzw. sich im Irrtum befunden, irrig angenommen oder etwas verwechselt, versehentlich falsch bewertet, es liegen möglicherweise Sorgfaltsmängel vor. Der Vorwurf der Rechtsbeugung beruht stellenweise auf Spekulationen.
    - Eine Freiheitsberaubung kann nicht vorliegen, denn diese kann nur Folge einer - eben nicht vorhandenen - Rechtsbeugung sein.
    - Die Steuerfahndung hat nicht aufgrund Brixners Intervention die Anzeige nicht bearbeitet, es war ihre eigene Entscheidung.
    - Mollaths Ex ist hinreichend glaubwürdig, Brauns Aussage ändert daran nichts. Richter Brixner hatte die Glaubwürdigkeit auch schon bewertet gehabt.
    - Der Vorwurf, Worthmüller habe ein Gefälligkeitsgutachten im Tausch gegen Mopllaths Stillhalten (Schwarzgeld) angeboten, kann nicht gewertet werden.
    - Der Revisionsbericht der HVB ist kein Wiederaufnahmegrund.
    - Der fehlende wirksame Eröffnungsbeschluss für das Verfahren ist hier kein Wiederaufnahmegrund.
    - Eine unzulässige Handlung entgegen der Rechtssprechung des BVerfG liegt nicht vor.
    - Eine Falschaussage Leipzigers wird nicht (hinreichend) belegt.
    - Eine Falschaussage des Polizisten lässt sich nicht belegen, das selbständige Protokoll eines Schöffen zählt nicht.

    (Zwischen manchen Zeilen macht sich das Gericht sowohl über Mollath als auch Strate lustig)

  9. #24
    Avatar von Blut-an-den Stollen
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    Die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge schlöägt weitere Wellen, nun treibt sie sogar Anwälte auf die Straße:

    Fall Mollath: Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht

  10. #25
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Annabelle 1 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Hat jemand eigentlich Quellen zu Mollaths Reifenschlitzeraktionen, die im Web so rumgeistern?
    Was willste denn da wissen?
    Ob diese Vorwürfe glaubwürdig sind oder nicht.

  11. #26
    Avatar von Blut-an-den Stollen
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    In Punkt drei der Urteilsbegründung wird der Vorwurf als Tat gewertet.

    Weitere Einzelquellen lassen sich in der Fülle des inzwischen vorhandenen Materials nicht schnell finden.
    Soweit ich (spätere) Stellungnahmen dazu erinnere, wurde im Verfahren Bezug genommen auf einen Videofilm, der angeblich Mollath bei einigen der Taten zeigt. Dieser Film wurde jedoch nicht vor Gericht gezeigt, lediglich die Ex-Ehefrau erhielt ihn bei der Polizei gezeigt. Dort war wohl jemand zu sehen, aber kein Gesicht erkennbar.
    Anschließend hat sie wohl gesagt, das könne ihr Mann gewesen sein. Er habe ähnliche Kleidung.
    Aufgrund dieser Aussage und weil wohl einige Menschen davon betroffen waren, die Mollath in seiner Anzeige genannt hatte (andere wiederum nicht!), und obwohl die Datumsangabe der Taten wohl wenig passend waren, wurden sie Mollath zugesprochen.

    Ergänzung:
    "2004-12-31 – 2005-02-01 Zeitraum, in dem Gustl Mollath angeblich Sachbeschädigung (Autoreifen) begangen hat. Als Beweis werden gewertet: ähnliche Statur und Gang wie Mensch auf Video laut Aussage der Ehefrau, ähnliche Jacke, Reifenfachmann, viele Geschädigte aus Umfeld, Scheidung und Schwarzgeldgeschäfte.
    Es erfolgt keine Schadensersatzforderung der Geschädigten, somit hat Gustl Mollath keine Möglichkeit, die Vorwürfe in einem Zivilprozess zu entkräften [s. Fall Harry Wörz].
    2005-02-04 Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath ohne richterlichen Beschluss. Das im Haus Mollath vermutete Tatwerkzeug zu den Reifenstechereien wird nicht gefunden."
    Aus der Chronologie bei gustl-for-help.de (Punkte 57 und 58)

    sowie:
    "Nach Auffassung des Gerichts wird Gustl Mollath durch folgende Umstände der Sachbeschädigung überführt:
    a) "sämtliche Geschädigte stehen zu Petra M., Martin M. (Exfrau und ihr Chef und späterer Ehemann) oder der Scheidung des Ehepaares in irgendeiner Verbindung.

    b) "sämtliche Geschädigte – mit Ausnahme von Thomas Lippert – werden in diesem Zusammenhang im Brief des Angeeklagten vom 04.08.2004 an Rechtsanwalt Dr. Woertge in negativer Weise benannt."
    Aufgrund eines Gutachtens von Thomas Lippert wurde der Angeklagte jedoch "mit Beschluss des AG Nürnberg vom 22.04.2004 in das Klinikum am Europakanal eingewiesen."

    c) sämtliche Autoreifen wurden auf die selbe Weise in die Flanke gestochen. "Die Art und Weise des Vorgehens spricht für einen Reifenfachmann. Der Angeklagte, (...) hatte die entsprechenden Kenntnisse."
    d) "Die Videoaufnahmen und die im Haus des Angeklagten aufgefundene Kleidung (..) sind zwar kein eindeutiger Beweis für die Täterschaft des Angeklagten, weisen aber zusätzlich zu den obigen Feststellungen daraufhin."

    "Zudem hielt Petra M. bei Ansicht des Videofilmes (...) eine Täterschaft des Angeklagen für möglich."

    (Quelle wie vor, Punkt 89)
    Geändert von Blut-an-den Stollen (31.07.2013 um 13:34 Uhr)

  12. #27

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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Annabelle 1 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Hat jemand eigentlich Quellen zu Mollaths Reifenschlitzeraktionen, die im Web so rumgeistern?
    Was willste denn da wissen?
    Ob diese Vorwürfe glaubwürdig sind oder nicht.
    Gute Frage!

    Vorgeworfen wird Mollath in dem Zusammenhang folgendes:

    Am 31.12.04 werden Reifen am Fahrzeug des Anwalts Greger zerstochen. Der Anwalt betreibt zusammen mit dem Rechtsanwalt Woertge und dessen Frau die Kanzlei, in der Frau Rechtsanwätin Woertge das Scheidungsverfahren für Frau Mollath betrieb.

    Am 05.01.05 werden Reifen am Fahrzeug des Psychiaters Lippert zerstochen. Lippert hat bei Mollath eine psychische Erkrankung diagnostitiert.

    Am 05.01.05 werden Reifen am Fahrzeug des Anwalts Woertge zerstochen.

    Zwischen dem 07.01.05 und dem 20.01.05 werden die Reifen an zwei Fahrzeugen der Firma Immobilien- Spoerl zerstochen. Der Inhaber der Firma hat mit dem ganzen Fall nichts zu tun. Er wohnt aber in der gleichen Straße wie Rechtsanwalt Woertge

    Am 14.01.05 werden die Scheiben am Fahrzeug des Gerichtsvollziehers Hösl zerkratzt. Der Gerichtsvollzieher hat Zwangsvollstreckungen gegen Gustl Mollath durchgeführt.

    Am 16.01.05 richtet die Polizei eine Videoüberwachung gegenüber dem Haus des Anwalts Gregor ein.

    Am 18.01.05 werden die Reifen an den Fahrzeugen des Anwalts Gregor zerstochen. Von der Videoanlage wurde der Fall nicht aufgezeichnet.

    Am 20.01.05 werden die Reifen an den Fahrzeugen des Rechtsanwalts Greger zerstochen. Die Tat wird von der Videoanlage der Polizei aufgezeichnet.

    Am 31.05.05 werden 54 Reifen auf den Gelände der Autofirma Lunkenbein zerstochen. Der Inhaber ist langjähriger Freund des heutigen Ehemanns von Frau Mollaths.

    Das sind 9 von insgesamt 20 Fällen von Sachbeschädigung im Gebiet der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost in diesem Zeitraum. Die anderen Fälle waren nicht angeklagt und es ist unklar, ob sie im Zusammenhang mit Mollath stehen.

    Die Polizei hatte zunächst keinen Tatverdacht gegen irgendwen, bis Rechtsanwalt Woertge auf Herrn Mollath hinweis, weil der der Kanzlei ein Schreiben zusendete, in dem er einem Teil der Personen, an deren Fahrzeuge Reifen zerstochen wurden, Hausverbot für sein Haus erteilte.

    Wenn man das ließt, kann man kaum einen Zweifel daran haben, dass Herr Mollath der Täter in diesen Fällen ist. Allerdings gibt es ein paar Ungereimtheiten:

    So sind in der Silversternacht der ersten Tat in der Straße deutlich mehr Reifen zerstochen worden. Auch an Fahrzeugen von Personen, die mit dem Fall gar nichts zu tun haben. Die Polizei schreibt diese Fälle einem unbekannten Vandalen zu. Warum dieser nicht auch für die Tat an dem Fahrzeug des Rechtsanwalts Greger verantwortlich sein kann, weiß man nicht.

    Das Gericht gibt an, dass die Frau des Rechtsanwalts Gregor in derselben Kanzlei arbeitet und die Scheidungsanwältin von Frau Mollath war. Das stimmt allerdings nicht. Die Frau war nicht die Scheidungsanwältin, sie arbeitet nicht in der gleichen Kanzlei, sie ist noch nicht einmal Rechtsanwältin, sondern Lehrerin.

    Die Tat gegen den Gerichtsvollzieher Hösl, dessen Autoscheiben am hellichten Tag zerkratzt wurden, passt nicht gut ins Bild. Der Täter geht ganz anders vor, zudem wurde Hösl in dem von Woertge zur Polizei geschicktem Schreiben nicht erwähnt. Hösl wurde von Mollath in einem anderesn Schreiben erwähnt, da aber eher positiv, weil er Mollath bei einer Hausdurchsuchung ein Telefonat ermöglichte, dass die anwesenden Polizeibeamten ihn nicht führen lassen wollten.

    Beim Fall des Psychiaters Lippert stimmen weder der Tatort noch die Uhrzeit, die im Urteil angegeben sind. Er wird in dem von Woertge vorgelegten Schreiben ebenfalls nicht erwähnt. Lippert gab als Verdächtige zwei ganz andere Personen an. Diesem Verdacht wurde aber wohl nicht nachgegangen. Der Fall Lippert ist der Fall, mit dem das Gericht die besonderliche Gefährlichkeit der Reifenstechereien nachweisen will, weil Herr Lippert der einzige Geschädigte ist, der die Reifenstechereien erst während der Fahrt bemerkte. Allerdings gab Lippert an, dass es zu keiner Gefährdung gekommen sei.

    Der Fall Spörl ist auch merkwürdig. Die Polizei nimmt an, dass dem Autofachmann Mollath hier aufgrund der Typähnlichkeit zum Fahrzeug des Rechtsanwalt Woertge eine Verwechslung unterlief. Woertge fährt einen BMW der 5er- Reihe. Spoerl einen VW- Käfer.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich davon halten soll. Einerseits erscheint es mir schon wahrscheinlich, dass Mollath zumindest einen Teil der Taten begangen hat. Ich habe aber auch den Eindruck, dass das Gericht sehr darauf hingearbeitet hat, Mollath als Täter zu überführen.
    "Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht."

  13. #28
    Avatar von Carlsson
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  14. #29
    Avatar von svw-checker2
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    Mollath wird sofort aus der Psychatrie entlassen und sein Verfahren Wiederaufgenommen

  15. #30
    Avatar von Blut-an-den Stollen
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    Aus den Kommentaren bei der SZ:
    "Nur mal hypothetisch. Wenn Herr Mollath jetzt den damaligen Richter, den Gutachter, seine Exfrau,... besucht und diese von der Pflicht auf dieser Erde zu leben befreit, kann er sich dann darauf berufen, dass er ja eigentlich einen an der Klatsche hat? Das wäre dann ein spannender Filmplot..."


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