Entscheidend ist, an genau welchen Teilen des Grundstücks Gemeinschaftseigentum besteht. In den Bereichen sind alle berechtigt und verpflichtet, d.h. ihr müsst gemeinsam entscheiden und auch zahlen. Ob das Tor nun zufällig an eines der Einzelgrundstücke angrenzt ist ja erst mal nicht relevant, wenn es Teil des Gemeinschaftseigentums ist.
Kenn das aus leidlicher eigener Erfahrung. Allerdings nicht mit 1/4, sondern 1/54.