Nein. Absatz 5 inkl. Regelung für Kleinbetriebe) bezieht sich doch explizit nur auf Absatz 1. Es geht aber um eine Kündigungsfrist gemäß Absatz 2.
Nein, davon war nirgendwo die Rede. Es geht um Absatz 2. Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht einzelvertraglich irgendwas, was jetzt aktuell etwa vier Monate ergeben würde (blablubb zum Quartalsende oder so) - gemäß Betriebszugehörigkeit ergibt sich aus dem Gesetz, Absatz 2 aber eine Frist von sechs Monaten.
Und nach den hier getätigten Aussagen, auch von Daniel , bin ich nun mehr überzeugt, dass das Gesetz Vorrang hat, weil es für den AN die vorteilhaftere Variante ist.