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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2371
    Avatar von Rentner
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    Seit wann es den Abgleich zwischen Konto und Name nicht mehr gibt kann nicht mit Bestimmtheit sagen ohne nachzuschauen, es war aber nach der Sepaeinführung. Durch die IBAN wird das Risiko an den falschen zu überweisen aber durch die Prüfzimmer minimiert.

    Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfassung, da sind die Banken fein raus.
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  2. #2372
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Seit wann es den Abgleich zwischen Konto und Name nicht mehr gibt kann nicht mit Bestimmtheit sagen ohne nachzuschauen, es war aber nach der Sepaeinführung.
    Du musst dich irren. Laut https://www.welt.de/finanzen/verbrau...d-ist-weg.html ist es schon seit 2010 der Fall, und für das Jahr 2011 kann ich das aus eigener Erfahrung bestätigen. Da hatte ich bei einer Überweisung versehentlich eine falsche BLZ angegeben, und sie wurde dem (falschen) Empfänger gebucht.

  3. #2373
    Avatar von Masa
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    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.
    Das muss aber sehr lange her sein. Schon seit Jahren überprüfen Banken den Empfängernamen nicht mehr - u.a. aus eben diesem Grund, dass man sich mal verschreiben kann, etc.
    Jupp - schon anderthalb Jahre.
    Dann darf ich mich wohl freuen es mit einer besonders sorgfältigen Bank zu tun zu haben.
    Gibt schlimmeres.
    Gestatten: Ich bin Chakeline Norris! In Love with beer und fluffs <3

  4. #2374
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Masa Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Bei einer Überweisung wird der Name des Empfängers nicht abgeglichen. Sprich: Ich kann an dich überweisen und bei Empfänger "Werder Bremen" eintragen, solang es deine Kontonummer ist kommt es bei dir an.
    Das stimmt so aber auch nicht.
    Eine halbwegs seriöse Bank wird das sehr wohl abgleichen, wenngleich die bindende Aussage natürlich die Kombi aus Knr und BLZ bzw. die IBAN ist.
    Ich hatte beim Überweisen einer Fristsache mal das Problem, dass mir der Empfänger (es war ein Pärchen) nicht den korrekten Empfängernamen angegeben hatte. Ich überwies also an "Herr und Frau xy" - aber der korrekte Empfänger wäre "Frau xy" gewesen.
    Ergo wurde das Geld zwar zur richtigen Bank zugestellt (also die BLZ stimmte), aber es konnte keinem Konto zugeordnet werden.
    Das muss aber sehr lange her sein. Schon seit Jahren überprüfen Banken den Empfängernamen nicht mehr - u.a. aus eben diesem Grund, dass man sich mal verschreiben kann, etc.
    Jupp - schon anderthalb Jahre.
    Dann darf ich mich wohl freuen es mit einer besonders sorgfältigen Bank zu tun zu haben.
    Ja. Es gibt logischerweise keinen Zwang, nicht zu prüfen. Aber dass manche das ohne Verpflichtung noch machen, finde ich schon erstaunlich.

  5. #2375
    Avatar von Al Knofi
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    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Seit wann es den Abgleich zwischen Konto und Name nicht mehr gibt kann nicht mit Bestimmtheit sagen ohne nachzuschauen, es war aber nach der Sepaeinführung.
    Du musst dich irren. Laut https://www.welt.de/finanzen/verbrau...d-ist-weg.html ist es schon seit 2010 der Fall, und für das Jahr 2011 kann ich das aus eigener Erfahrung bestätigen. Da hatte ich bei einer Überweisung versehentlich eine falsche BLZ angegeben, und sie wurde dem (falschen) Empfänger gebucht.
    Es kommt jedoch darauf an, welchen damaligen Schritt man unter der Sepaeinführung versteht. Jahreszahlen wären hier insgesamt aber wirklich hilfreicher.
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  6. #2376

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    Danke erstmal für die ganzen Hilfestellungen! Morgen spreche ich mit der Kundenbetreuerin meiner Bank und schaue mir nochmal alle Unterlagen, die mir zur Verfügung stehen durch, liegen leider gerade nicht bei mir zur Hand.

  7. #2377
    Avatar von Flusen
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    Was ist mit der Option sich an das Maklerbüro zu wenden? Wenn ich das richtig verstanden habe war der Makler ja Angestellter.
    Gibt es nicht eine Möglichkeit dass die dafür aufkommen?

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    Hier stand ein tolles Zitat von Otto Rehhagel.

    #TeamTörchen

  8. #2378
    Avatar von Rentner
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    Ich finde thoben hat schon recht, wenn magic nachweist dass er die Kaution nach seinem besten Gewissen ordnungsgemäß überwiesen hat und ich finde da er dort ja problemlos langjährig gewohnt hat und in seinem Mietvertrag dafür die Zahlung einer Kaution als nötig angegeben sein sollte hat er dafür ein starkes Argument, dann ist es doch Problem zwischen Vermieter und Makler, wer das Geld nun verschlammt oder sogar veruntreut hat. Hört sich aber trotzdem nach langwierigem Ärger an.
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  9. #2379
    Avatar von Wiesenlove
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    Es deutet zumindest erst einmal nichts darauf hin, dass das Geld gewaschen wurde.

  10. #2380
    Avatar von Daniel FR
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  11. #2381
    Avatar von C+J
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  12. #2382
    Avatar von hans koschnick
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    Mietrechtler voran, wir benötigen bitte Eure Hilfe:

    Am 31.08.2017 endete unser Mietverhältnis durch ordentliche Kündigung. Wohnungs- und Schlüsselübergabe waren am 28.08.2017.
    Zur Wohnungseinrichtung gehörte u.a. eine Einbauküche mit diversen E-Geräten (WaMa, Spüler, Wäschetrockner, Herd, Backofen, Kühlkombi), alle ca. 20 Jahre alt bei Einzug 2011. Wir haben damals den Mietvertrag unterzeichnet, obwohl dieser eine versteckte Klausel enthielt, dass die Einbauküche zwar Eigentum des Vermieters sei, aber lediglich zur kostenfreien Nutzung überlassen (also nicht vermietet) wurde. Eine Überholung oder Neuanschaffung der Geräte fand bis zu unserem Auszug nicht statt.

    Bei Übergabe am 28.08.2017 waren sowohl der Vermieter als auch die Nachmieter anwesend. Zu diesem Zeitpunkt funktionierten alle Geräte einwandfrei, was ich guten Gewissens auf Nachfrage bekannt gab.
    Allerdings fand keine gezielte Funktionsüberprüfung statt, ebenso wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt.
    Trotzdem wurden weder Mängel festgestellt noch reklamiert.
    Unsere Kaution erhielten wir bereits am nächsten Tag in voller Höhe zurück.

    Nun, mehrere Wochen, nachdem wir die Wohnung verließen und per 01.09. offiziell die Nachmieter einzogen, behauptet der Vermieter per Mail, wir hätten (entgegen meiner Aussage vor Zeugen - also ihm und den Nachmietern) defekte E-Geräte übergeben - er unterstellt uns zudem Betrug und droht damit, diese Angelegenheit seinem Anwalt zu übergeben. Wir haben das Gefühl, der Vermieter will sich aus seiner Verantwortung zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung begeben und diese an uns übertragen!

    Nun sehen wir der Sache zwar äußerst entspannt entgegen, fühlen uns aber trotzdem etwas unsicher.

    Per Mail haben wir höflich und sachlich, aber sehr bestimmt, die Vorwürfe zurückgewiesen und zudem angekündigt, Rechtsmittel gegen den "Betrugsvorwurf" einzuleiten, sollte dieser nicht unterlassen werden.
    Außerdem haben wir ersucht, künftige Kommunikation ausschließlich per Post vorzunehmen.


    Was sagen die Experten zu dieser Angelegenheit?

    Vielen Dank vorab!
    Geändert von hans koschnick (19.11.2017 um 15:30 Uhr)
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  13. #2383
    Avatar von untersommer
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    Beweislast, ma sang. Habt Ihr denn für den Rest ein Protokoll?
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  14. #2384
    Avatar von Duffman
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    Jo, dürfte schwierig sein für den Vermieter. Da die Kaution auch schon zurückgezahlt wurde, würde ich tatsächlich entspannt bleiben.
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  15. #2385
    Avatar von hans koschnick
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    Bei wem liegt denn die Beweislast? Und nein: zwischen uns und dem Vermieter es gibt überhaupt kein Protokoll, weder bei Einzug noch bei Auszug. Ob es ein Übernahmeprotokoll zwischen dem Vermieter und den Nachmietern gibt, ist uns nicht bekannt.

    Lt. Vermieter haben die Nachmieter jedenfalls irgendwann Ende Oktober die genannten Mängel angezeigt und deren Abstellung gefordert. Im Zuge dessen war in der letzten Woche im Auftrag des Vermieters angeblich ein Fachhandwerker vor Ort und hat die genannten Geräte begutachtet. Das Ergebnis wurde uns in der Mail nicht mitgeteilt.
    Geändert von hans koschnick (19.11.2017 um 17:00 Uhr)
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


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