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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2986

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    Liebe Leute,
    folgender Fall:
    Das ebay Konto meiner Frau (von dessen Existenz ich nicht wusste & sie sich auch nur vage erinnern konnte ;-)) wurde offensichtlich gehackt.
    Das ist uns allerdings erst aufgefallen, als uns eine Zahlungsaufforderung der ksp Rechtanwälte (über die alte Adresse, ihre Mutter wohnt dort noch) ins Haus flatterte, nicht gezahlte ebay Gebühren iHv. 49,98€ + Anwaltsgebühr iHv 58,50€.
    Ich konnte nun auf den Account (durch Zurücksetzen des Passworts) zugreifen und folgendes nachvollziehen:
    Das Passwort wurde im März von jmd. Fremdem zurückgesetzt, ein Verkauf wurde durchgeführt (der allerdings nicht stattgefunden hat, der Käufer hat den Artikel auch offiziell zurückgegeben), entsprechende Verkaufsgebühren konnten nicht eingezogen werden (das angegebene Bankkonto gibt es nicht mehr), das Konto wurde gesperrt.
    Über die „ksp Rechtsanwälte“ lese ich viel Schlechtes im Netz.
    Was meint ihr? Habe ich eine Chance, der Forderung zu entkommen? Rechtschutzversicherung wäre im Zweifel sogar vorhanden. Zahlungsziel ist übrigens mit einer Woche angegeben, der Brief ist einigermaßen scharf formuliert.

  2. #2987
    Avatar von Zoki
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    Zitat Zitat von jan0706 Beitrag anzeigen
    Liebe Leute,
    folgender Fall:
    Das ebay Konto meiner Frau (von dessen Existenz ich nicht wusste & sie sich auch nur vage erinnern konnte ;-)) wurde offensichtlich gehackt.
    Das ist uns allerdings erst aufgefallen, als uns eine Zahlungsaufforderung der ksp Rechtanwälte (über die alte Adresse, ihre Mutter wohnt dort noch) ins Haus flatterte, nicht gezahlte ebay Gebühren iHv. 49,98€ + Anwaltsgebühr iHv 58,50€.
    Ich konnte nun auf den Account (durch Zurücksetzen des Passworts) zugreifen und folgendes nachvollziehen:
    Das Passwort wurde im März von jmd. Fremdem zurückgesetzt, ein Verkauf wurde durchgeführt (der allerdings nicht stattgefunden hat, der Käufer hat den Artikel auch offiziell zurückgegeben), entsprechende Verkaufsgebühren konnten nicht eingezogen werden (das angegebene Bankkonto gibt es nicht mehr), das Konto wurde gesperrt.
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    Was meint ihr? Habe ich eine Chance, der Forderung zu entkommen? Rechtschutzversicherung wäre im Zweifel sogar vorhanden. Zahlungsziel ist übrigens mit einer Woche angegeben, der Brief ist einigermaßen scharf formuliert.
    100€ Lehrgeld und das Leben geht weiter.
    Слава Украине

  3. #2988
    Avatar von Dr. Westhoff
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    Zitat Zitat von Zoki Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von jan0706 Beitrag anzeigen
    Liebe Leute,
    folgender Fall:
    Das ebay Konto meiner Frau (von dessen Existenz ich nicht wusste & sie sich auch nur vage erinnern konnte ;-)) wurde offensichtlich gehackt.
    Das ist uns allerdings erst aufgefallen, als uns eine Zahlungsaufforderung der ksp Rechtanwälte (über die alte Adresse, ihre Mutter wohnt dort noch) ins Haus flatterte, nicht gezahlte ebay Gebühren iHv. 49,98€ + Anwaltsgebühr iHv 58,50€.
    Ich konnte nun auf den Account (durch Zurücksetzen des Passworts) zugreifen und folgendes nachvollziehen:
    Das Passwort wurde im März von jmd. Fremdem zurückgesetzt, ein Verkauf wurde durchgeführt (der allerdings nicht stattgefunden hat, der Käufer hat den Artikel auch offiziell zurückgegeben), entsprechende Verkaufsgebühren konnten nicht eingezogen werden (das angegebene Bankkonto gibt es nicht mehr), das Konto wurde gesperrt.
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    Zur Polizei und Anzeige erstatten wegen Computerbetrug, bzw. Ausspähens von Daten und mit der Bestätigung der Anzeige dann an KSP wenden. Diese sollten / werden das Inkassoverfahren dann einstellen.

  4. #2989
    Avatar von Milka!
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    Ist mir gerade letzte Woche anders herum passiert: von einem gehackten Account gekauft. 10 Minuten nach Zahlungsausgang haben die dann erfolglos versucht, auch meinen Account zu hacken.

  5. #2990
    Avatar von Zoki
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    Zitat Zitat von Dr. Westhoff Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von jan0706 Beitrag anzeigen
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    Klingt zu einfach....
    Слава Украине

  6. #2991

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    Zitat Zitat von jan0706 Beitrag anzeigen
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    Passwort des E-Mail-Account geändert? Wenn die das Passwort zurücksetzen konnten, müssen die auch auf die E-Mail-Adresse Zugriff haben oder?

  7. #2992
    Avatar von Schorsch007
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    Zitat Zitat von Zoki Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Dr. Westhoff Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Zoki Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von jan0706 Beitrag anzeigen
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    Klingt zu einfach....
    Faktisch hat die Frau von Jan0706 ja keinen Kauf getätigt, es gab keine 2 übereinstimmende Willenserklärungen dazu. Ob sie die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass jmd. ihr Passwort knacken und dann den Kauf über ihr Konto tätigen konnte, das wäre dann eher die Frage, schätze ich mal.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  8. #2993

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    Danke für eure Meinungen. Wir versuchen mal den Weg über die Anzeige. Ansonsten sind es halt wirklich "nur" 100€, trotzdem ärgerlich. E-Mail Konto Zugriff war offensichtlich vorhanden, ja. Haben alle Passwörter geändert, ansonsten scheint nichts passiert zu sein. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  9. #2994

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    Es war einfacher als gedacht. Vorm Gang zur Polizei habe ich ein letztes Mal versucht, im ebay Kundenservice einen kompetenten Mitarbeiter zu erreichen - erfolgreich. Am Wochenende wurde ich noch zweimal abgewimmelt.
    Meiner Frau wurden die Verkaufsgebühren erlassen, weil ein Betrug offensichtlich war. Die Forderung von KSP entfällt auch - darum kümmert sich ebay, wurde meiner Frau bereits schriftlich bestätigt.
    Außerdem gab es den Tipp, neben der Passwortänderung im e-Mail Konto auch die Filteroptionen der e-Mail Adresse zu checken - und tatsächlich wurde dort ein Filter erstellt, der alle e-Mails von ebay automatisch löscht. Daher hat meine Frau auch keine Rechnungen/Hinweise oÄ erhalten, die sie hätten stutzig machen können.
    Weiterer Missbrauch wurde hoffentlich nicht betrieben, es gibt zumindest keine Hinweise darauf - paypal & amazon sind auch sauber.

  10. #2995
    Avatar von kikone
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    Moin, folgender Sachverhalt: Großmutter hinterlässt ein Haus. 2 Kinder und 6 Enkel. Ein Kind der Großmutter ist tot, also bekommt Enkel 6 den Teil eines Kindes. Also formal 3 Erbberechtigte. Da Großmutter aber die anderen 5 Enkel ebenfalls beteiligen wollte, bekommt Enkel 6 nur 50% seines Anteils, der Rest wird auf die anderen 5 Enkel zu gleichen Teilen verteilt.

    Jetzt geht es darum an wen das Haus verkauft werden soll. Ein Enkel gat Interesse, allerdings zu Konditionen deutlich unter Wert. Können alle genannten Veto einlegen oder nur die Kinder und Enkel 6?

  11. #2996
    Avatar von gemüsehändler
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    Ich würde behaupten, dass alle Eigentümer mitreden dürfen. Wenn also alle Enkel Eigentümer geworden sind, können sie auch mit entscheiden. Ob es allerdings zulässig ist, dass Enkel 6 nur 50% des ihm zustehenden Teils bekommt, da bin ich mir nicht sicher.

    e. Der Enkel bekommt ja seinen Pflichtteil, müsste also passen.
    Geändert von gemüsehändler (06.08.2019 um 15:54 Uhr)
    Grünkohfeldt

  12. #2997

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    Eigentümer sollte die Erbengemeinschaft nach der Oma sein. Diese besteht aus den - richtig - Erben. Nach gesetzlicher Regelung wären dies K1, K2 und das Kind vom verstorbenen K3.

    Gab es denn ein Testament, wo die Enkel 1 bis 5 als Erben eingesetzt wurden oder wie wurde deren Beteiligung festgelegt?
    Geändert von Rob Sweater (06.08.2019 um 15:55 Uhr)

  13. #2998
    Avatar von kikone
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    Ja, steht so im Testament. Großmutter wollte zum einen Enkel 6 bedenken, zum anderen aber eine gewisse Gleichheit bei den Enkeln herstellen. Zumal Enkel 6 weit weg wohnt und Enkel 1-5 viel geholfen haben. Enkel 6 ist damit einverstanden. Also kann Kind 1 oder 2 nicht unter Marktwert an Enkel 1-5 verkaufen ohne Einverständnis aller anderen Parteien? Vielen Dank!

  14. #2999

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    Zitat Zitat von kikone Beitrag anzeigen
    Moin, folgender Sachverhalt: Großmutter hinterlässt ein Haus. 2 Kinder und 6 Enkel. Ein Kind der Großmutter ist tot, also bekommt Enkel 6 den Teil eines Kindes. Also formal 3 Erbberechtigte. Da Großmutter aber die anderen 5 Enkel ebenfalls beteiligen wollte, bekommt Enkel 6 nur 50% seines Anteils, der Rest wird auf die anderen 5 Enkel zu gleichen Teilen verteilt.

    Jetzt geht es darum an wen das Haus verkauft werden soll. Ein Enkel gat Interesse, allerdings zu Konditionen deutlich unter Wert. Können alle genannten Veto einlegen oder nur die Kinder und Enkel 6?
    Damit solltest du/ihr zwingend zu einem Notar gehen! Ich gehe mal davon aus, dass es ein Testament gibt, was die Enkel 1-5 bedacht hat und Enkel 6 auf 50% begrenzt.

    Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft aus Kind 1 & 2 sowie den Enkeln 1-6. Sofern die beteiligten Kinder der Erben 1-2 zum Teil noch minderjährig sind, könntet ihr bei dem Verkauf des Grundstücks in einige unerwartete Stolperfallen treten.
    Als Beispiel sind z.B. Mutter und minderjähriges Kind in der gleichen Erbengemeinschaft, dann darf die Mutter das Kind nicht in allen rechtlichen Dingen als Elternteil vertreten und braucht entweder eine familiengerichtliche Genehmigung oder ggf. sogar einen Ergänzungspfleger.

    Sofern ein Ergänzungspfleger benötigt werden sollte, ist eine Veräußerung unter Marktwert bereits nicht mehr durchsetzbar, da ein Ergänzungspfleger im bestmöglichen Sinne des Kindes handeln muss und dieser liegt nicht in dem Verkauf eines Vermögensgegenstandes unterhalb des erzielbaren Wertes.

    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man für den Verkauf des Hauses keinen Ergänzungspfleger braucht, da es sich um keine Erbauseinandersetzung handelt, sondern der Vermögensgegenstand Haus in der Erbengemeinschaft gegen den Vermögensgegenstand Geld getauscht wird und sich dann über das Geld auseinandergesetzt werden muss.

    Das ist aber nur meine Laienmeinung und daher die dringende Empfehlung das Thema mit einem Notar oder Erbrechtler zu besprechen.

  15. #3000
    Avatar von kikone
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    Auch hier Danke!

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