Welche EXPERTEN sollen denn beurteilen können, ob ein Arbeitnehmer klagen wird?
;-)
Welche EXPERTEN sollen denn beurteilen können, ob ein Arbeitnehmer klagen wird?
;-)
Das natürlich nicht, aber ob in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage dennoch wirksam wird? Unter Berücksichtigung dessen, dass der MA freigestellt wird und unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist natürlich voll bezahlt wird.
Wer ist denn so dämlich und unterschreibt einen Klageverzicht? Ich glaube, das Arbeitsamt zahl nicht, wenn man nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Hab ich aber mal im Internet gelesen, muss nicht stimmen.
+++ No surprising news +++
Sowas unterschreiben dämliche Arbeitnehmer
Ne, ernsthaft: Das Arbeitsamt zahlt doch, wenn der AN durch den AG gekündigt wird, unabängig vom Klageverzicht, oder? Dem Arbeitsamt muss der AN doch nur die Kündigung vorlegen. Die müssen doch nicht wissen, dass der AN einen Klageverzicht unterschrieben hat, wenn es denn überhaupt relevant dafür ist.
Das hier muss man dabei jedenfalls beachten.
Und es kommt auch darauf an, ob eine betriebsbedingte Kündigung rechtens ist. Der Grund der Kündigung spielt für die Bewertung vor dem Arbeitsgereicht eine entscheidende Rolle. Deshalb kannman das so pauschal meines Erachtens nicht sagen.
Meine Meinung: die Freistellung ist voellig unabhaengig vom Klageverzicht. So was unterschreiben ist zwar sicherlich moeglich, aber nicht bindend. Insbesondere wenn man sowas unter die Nase gehalten bekommt, ohne vorher mit nem Anwalt reden zu koennen.
Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...
Sehe das auch wie Alex-gw. Das hängt sicher ganz stark von den Bedingungen ab, unter denen man so etwas unterzeichnet.
Life isn’t, and has never been, a 2 – 0 victory against the League leaders after a fish and chips lunch. (Nick Hornby)
die Frage der Freistellung ist von einem etwaigen Klageverzicht unabhängig. Und wenn der Arbeitgeber nur davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer einen Klageverzicht unterzeichnen wird und er ihn vor Unterzeichnung freistellt, ist eventuell der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer dämlich.
Das ist er sowieso, warum kündigt er ihn direkt nach der Probezeit und nicht noch darin ?
Es gibt vielleicht auch Arbeitnehmer, denen man nach zwei oder drei Jahren (außerhalb der Probezeit) kündigt? Oder gibts das in deiner Welt nicht?
@axel: Natürlich unterzeichnet der AN den Klageverzicht, bevor er freigestellt wird. Wie kommst Du denn darauf, dass das nicht so ist?
Es ging um die Frage, ob eine Klage des AN trotz Klageverzicht in igrendeinerweise wirksam werden könnte, sollte dieser auf die Idee kommen zu klagen - nicht mehr und nicht weniger. Entweder die Frage belastbar beantworten oder es sein lassen, danke.
Geändert von Chico-HB (21.08.2018 um 12:26 Uhr)
Wäre hilfreich, wenn die frage direkt eindeutig formuliert wird
Klagen kann man immer, ob die Klage erfolg hat ist dann natürlich was anderes, dass wird ohne genaue Aktenlage eh schwierig zu beantworten sein.
Da du außerhalb der Probezeit extra geschrieben hast hab ich auch gedacht es wäre kurz nach Ende der Probezeit gekündigt worden und nicht ein paar Jahre später.
Geändert von Nillinio (21.08.2018 um 13:03 Uhr)