Ich kenne den Wortlaut der Regelung in Niedersachsen nicht, verstehe es aber so, dass Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben lassen können. Es wäre högschd ungewöhnlich, falls der Stichtag nicht den 1.7. sondern nur die Tage ab dem 2.7. erfasst. Im Grunde müsste die Schulleitung der infrage kommenden Grundschule die Vorschrift haben und kennen. Da mal nachfragen?