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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #3466
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Ich kenne den Wortlaut der Regelung in Niedersachsen nicht, verstehe es aber so, dass Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben lassen können. Es wäre högschd ungewöhnlich, falls der Stichtag nicht den 1.7. sondern nur die Tage ab dem 2.7. erfasst. Im Grunde müsste die Schulleitung der infrage kommenden Grundschule die Vorschrift haben und kennen. Da mal nachfragen?
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  2. #3467

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    http://www.nds-voris.de/jportal/?que....psml&max=true

    Hier ist der entsprechende Paragraph aus dem NDS-Schulgesetz. Aus Abs 1, Satz 2 schließe ich, dass man den Antrag auf eine spätere Einschulung stellen kann, wenn man am 1.7. seinen 6. Geburtstag hat.

    Edit: nochmal in Ruhe gelesen, und muss mich korrigieren. Geburtstag am 1.7. bedeutet zwingend Einschulung, ab dem 2.7. kann man zurückstellen. Begründung wie von Salbei. Ungewöhnliche Regelung, aber irgendwo muss man die Grenze ziehen.
    Geändert von Rob Sweater (20.01.2021 um 21:34 Uhr)

  3. #3468
    Avatar von Salbei
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    thoben hat das gut erklärt. Und: Stichtag sticht. Das dürfte nach Schulpflicht aussehen.
    Geändert von Salbei (20.01.2021 um 21:27 Uhr)

  4. #3469
    Avatar von Fridolin
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    Ja, hab ich mittlerweile verstanden. Deshalb dann ja auch diese Frage hinterher:

    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Ich ruf morgen mal bei meiner Rechtsschutz an und lass mich mit einem Fachanwalt verbinden.

    Da geht doch in diesen Zeiten bestimmt was, wenn man klagt, oder? Hört man doch auch bspw. immer bei der Studienplatzvergabe. Wenn man da argumentiert, dass der ganze Vorschulunterricht wegen Corinna flachgefallen ist und man das Kind noch nicht bereit für die Schule sieht?

    Was denken die Juristen hier? brat, US?

  5. #3470
    Avatar von Fridolin
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    Grundsätzlich würden wir die bittere pille natürlich schlucken und wir trauen ihm die Schule auch schon irgendwie zu.
    Aber aus diversen (anderen) Gründen würden wir eine Einschulung in 2022 präferieren.

  6. #3471
    Avatar von Salbei
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    Dann muss es ja um einen Fall gehen, der vom § 64 Abs. 2 NSchG erfasst ist:

    „Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.“

    Man müsste es also damit versuchen zu sagen, geistig und/oder sozialverhalten reicht es nicht für Homeschooling. Dazu wird dann aber wahrscheinlich kommen, dass man nicht mehr von Homeschooling im kommenden Schuljahr ausgehen könne. Und selbst wenn würde dagegen sprechen, dass ungeachtet der Bedingungen ein Abfallen deines Kindes ggü den MitschülerInnen erforderlich sei, welches du beweisen müsstest.
    Geändert von Salbei (20.01.2021 um 22:23 Uhr)

  7. #3472
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Ja, hab ich mittlerweile verstanden. Deshalb dann ja auch diese Frage hinterher:

    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Ich ruf morgen mal bei meiner Rechtsschutz an und lass mich mit einem Fachanwalt verbinden.

    Da geht doch in diesen Zeiten bestimmt was, wenn man klagt, oder? Hört man doch auch bspw. immer bei der Studienplatzvergabe. Wenn man da argumentiert, dass der ganze Vorschulunterricht wegen Corinna flachgefallen ist und man das Kind noch nicht bereit für die Schule sieht?

    Was denken die Juristen hier? brat, US?

    Was meinst du denn mit Vorschulunterricht? Er ist doch jetzt noch im Kindergarten oder? Habt ihr privat nebenbei was laufen? Das dürfte wohl als Begründung nicht ziehen. Ist außerhalb der von Salvei aufgeführten Gründe eh schwierig, aber in Corona-Zeiten kann man das ja mal probieren. Außergewöhnliche Umstände darzulegen kann dieses Jahr wohl besser als sonst.
    Hiding on the backstreets

  8. #3473
    Avatar von Fridolin
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    Nee, nix privates. Bei uns im KiGa ist es so, dass Vorschulkinder 1-2x pro Woche zusammenkommen und unter sich sind. Da wird dann „spielend“ auf Schule vorbereitet.
    All das ist ja in diesem Jahr nicht.

    e: Schulkindergarten wäre für uns keine Alternative. Dann lieber direkt Schule.
    Geändert von Fridolin (20.01.2021 um 22:40 Uhr)

  9. #3474
    Avatar von thoben
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    Dieser Vorschulunterricht ist aber eine freiwillige Sache des Kindergartens. Sowas gibt es bei unserem eigentlichen auch, wird aber finanziert über den Elternverein. Und ist für unsere Tochter letztes Jahr auch weitgehend ausgefallen.
    Meine Tochter hat rund 1 Monat vor dem Stichtag Geburtstag. Die hätten wir niemals ein Jahr länger in den Kindergarten schicken können, selbst wenn es möglich gewesen wäre. Die war dort total unterfordert. Denk daran, dass dein Sohn in dem einen Jahr eine große Entwicklung nehmen kann. Stand jetzt mag es vielleicht noch so aussehen, dass ein weiteres Jahr Kindergarten geht. Das kann sich aber bis Sommer total geändert haben. Ich würde das auch nicht von Corona und den persönlichen Befindlichkeiten abhängig machen sondern von der Entwicklung des Kindes und der Empfehlung des Kindergartens.
    In der Krippengruppe meines Sohnes gibt es aktuell einen Fall, wo ein Kind ein Jahr länger in der Krippe bleiben darf. Das Kind ist 2 Tage vor dem Stichtag geboren, ist aber ein Frühchen und die Entwicklung entsprechend verspätet. Da ist nicht so viel mit Sprache und selbst Laufen ist da noch wackelig. Das Kind ist dann mit Kampf ein Jahr zurückgestellt worden.

  10. #3475
    Avatar von Fridolin
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    Ok. Yo, wir würde die Rückstellung wegen der Gesamtsituation präferieren.

    Wir halten ihn grundsätzlich schon dazu in der Lage, die Schule locker zu packen. Aber er ist halt auch ein Kind, das noch super gerne einfach nur spielt. Insofern wäre ein Jahr extra im KiGa für ihn kein Drama, nehmen wir an. Eher Gönnung.
    UND: sein bester Kumpel ist noch nach ihm geboren, im August. Und der soll auch ein Jahr zurückgestellt werden, so die Eltern.

    Außerdem hätten wir dann mehr Kapazitäten, uns um die lütte Lütte zu kümmern, die ja noch Probleme in Mathe hat.

    Wäre halt eine Entscheidung, die sich aus mehreren kleinen Punkten ergibt.
    Gib mich die Kirsche!

  11. #3476
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Nee, nix privates. Bei uns im KiGa ist es so, dass Vorschulkinder 1-2x pro Woche zusammenkommen und unter sich sind. Da wird dann „spielend“ auf Schule vorbereitet.
    All das ist ja in diesem Jahr nicht.

    e: Schulkindergarten wäre für uns keine Alternative. Dann lieber direkt Schule.


    So was in der Art gab´s bei uns (Elternverein) auch. Das würde ich aber nicht zu hoch hängen, was die Vorbereitung auf die Schule angeht.

    Über die Regelung mit der Einschulung in NDS bin ich aber auch etwas überrascht. Musste das gestern dreimal lesen, bis ich es kapiert habe.
    Hiding on the backstreets

  12. #3477
    Avatar von untersommer
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    Wenn die Vorschule keine Regelinstitution ist, würde ich mich darauf auch eher nicht berufen.
    Ich weiß nicht, ob das überall so ein Zirkus ist, aber bei uns hier ist es ein mittelschwerer Akt der Unmöglichkeit, ein Kind ein Jahr später einschulen zu lassen als vorgesehen (LSA hat aber auch nicht diese Regelung mit Kann- und Musskindern, sondern nur einen harten Stichtag am 30.06.). Generell ist halt Schulpflicht und das Kind muss dem Kapitalismus schließlich auch schnellstmöglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, wo die Eltern über einen Zeitraum von zwei Jahren darum kämpfen mussten, ihr Kind einfach nur ein Jahr länger im Kindergarten zu belassen. Mit anwaltlicher Unterstützung. Das Kind selbst war seit dem zweiten Lebensjahr in dauerhafter Betreuung durch Ergotherapie und Logopädie.
    Wenn Ihr genau auf dem Stichtag sitzt, kann ein ärztliches Statement sicher nicht schaden, dass den Verbleib in der Kita unterstützt. Wobei dann immer noch der Amts- bzw. Schuleingangsarzt mitspielen muss. Vielleicht sehen die es angesichts der Situation in den Schulen in diesem Jahr auch weniger verbissen. Mit ein bisschen Argumentation im Hinblick auf Alter des Kindes und unklare Situation in den Schulen, also noch schwierigere Schuleingangsphase als sonst schon, kann man die Leute vielleicht überzeugen. Man muss halt immer gegen die gesetzliche Schulpflicht anargumentieren, rechtsverbindlich haste da wenig Möglichkeiten.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  13. #3478

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    Das wäre mein Ansatz... wer entscheidet denn, dass das Kind aufgrund der Entwicklung noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben sollte?
    Bei uns im Kindergarten war ein Fall, wo es den Eltern nahegelegt wurde, aber sie letztendlich entscheiden konnten (und ihn dann auch im Kindergarten gelassen haben).
    Ich denke, über diese Schiene wäre der beste Ansatz, und dann evtl die Erzieher der erste anlaufpunkt?

  14. #3479
    Avatar von untersommer
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    Die letztlich Entscheidungskompetenz liegt mMn beim Schulamt. Alle anderen (Eltern, Erzieher, Ärzte, Schularzt, ...) liefern nur den Input.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  15. #3480
    Avatar von d u d u
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Die letztlich Entscheidungskompetenz liegt mMn beim Schulamt. Alle anderen (Eltern, Erzieher, Ärzte, Schularzt, ...) liefern nur den Input.
    Nein, bei der Direktion der Schule. Das Schulamt entscheidet darüber imho nicht. Kann nur als Schlichter bei streitigen Fällen auftreten.

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