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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #3826
    Avatar von Salbei
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    Wenn ihr vor ihm „on air“ gewesen seid habt ihr ggf Möglichkeiten. Ich habe einen Kunpel der dir da helfen kann wenn gewünscht PN

  2. #3827

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    Zitat Zitat von taufrisch Beitrag anzeigen
    Apropos gleiche Namen. Mir wird seit kurzem bei Facebook Blutspuren mit diesem Joe Bausch angezeigt. Darum handelt es sich bei euch aber nicht?
    Joe Bausch spielt den Rechtsmedziner in den Köln- Tatorten, hat lange als Gefängnisarzt gearbeitet und hat was zu sagen, sorry für OT.

  3. #3828
    Avatar von Flo
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    Gibt es Fristen, wie lange im Voraus ein Arbeitgeber die Schicht veröffentlichen muss? Bei meiner Arbeit kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass wir nicht wissen, wie unsere nächste Woche geplant ist und können entsprechen schlecht Termine planen.

  4. #3829
    Avatar von Schmolle
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    Zitat Zitat von Azad Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Für Euch ist das extrem blöd, aber wenn Ihr offen damit umgeht und einen anderen (dann von vornherein geschützten) Namen wählt, sollte es doch möglich sein, Eure Stammhörerschaft mitzunehmen und ggf. den alten Namen für den Nachnutzer ein wenig zu verbrennen.
    Klar.
    Aber es ärgert mich, den Namen aufzugeben, da er kurz und prägnant war. Einfach perfekt.
    Mach den Mötörhead: Blütspüren. Hinterlege die Origin auf eurer Website oder wo auch immer, dfamit es öffentlich ist und stimme das mit dem Anwalt deines/eures Vertauen ab.
    "Blutspuren - Azad ihm sein Crimecast" oder so ginge auch - weil du ja nen nebentitel nimmst. "The real Blutspuren", "Azads Blutspuren" "Azadaniels Blutspuren", sowas.
    Protest war schon immer käuflich.

  5. #3830
    Avatar von KLM46
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    Ich würde auch den Weg des Umbenennens gehen.
    Aber eher subtil:

    "Blutspur"
    "Spuren aus Blut"

  6. #3831
    Avatar von Salbei
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    Also ich würde die Marke löschen lassen und Unterlassung verlangen aber was weiß ich schon…

  7. #3832
    Avatar von Wümmewiese
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    Auch die vorgeschlagenen Nebentitel führen eher nicht aus der Markenverletzung heraus. Ein prioritätswahrender Schutz könnte aber wie von Salbei erwähnt als Werktitel bestehen. Wenn ihr euch da mit Einsatz von Zeit und Geld verteidigen wollt, am besten wie schon von einigen erwähnt zum Anwalt. Oder auf Stress verzichten und nen neuen Titel finden

  8. #3833

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    Zitat Zitat von Flo Beitrag anzeigen
    Gibt es Fristen, wie lange im Voraus ein Arbeitgeber die Schicht veröffentlichen muss? Bei meiner Arbeit kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass wir nicht wissen, wie unsere nächste Woche geplant ist und können entsprechen schlecht Termine planen.
    Da gibt es keine genauen Angaben oder einschlägige Urteile. So lange nicht gegen das Arbeitszeitgesetz oder tarifliche Vereinbarungen verstoßen wird gilt die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
    Es gibt nur ein Urteil aus Berlin das von 4 Tagen spricht, allerdings in Bezug auf das TzBfG § 12 Abs. 3.

  9. #3834

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    @ Salbei: Gute Idee, könnte funktionieren.
    Geändert von Bierstandszene_revival (27.09.2022 um 20:35 Uhr)

  10. #3835
    Avatar von Azad
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    Zitat Zitat von Salbei Beitrag anzeigen
    Also ich würde die Marke löschen lassen und Unterlassung verlangen aber was weiß ich schon…
    Basierend auf dem Verweis auf den Werktitel?
    Ich schreibe dir morgen mal ne PN. Bin gerade im Wanderurlaub und ziemlich erschossen.
    Danke aber schonmal für deinen Input hier

  11. #3836
    Avatar von Salbei
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    Daumen hoch

  12. #3837
    Avatar von Flo
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    Zitat Zitat von Bierstandszene_revival Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Flo Beitrag anzeigen
    Gibt es Fristen, wie lange im Voraus ein Arbeitgeber die Schicht veröffentlichen muss? Bei meiner Arbeit kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass wir nicht wissen, wie unsere nächste Woche geplant ist und können entsprechen schlecht Termine planen.
    Da gibt es keine genauen Angaben oder einschlägige Urteile. So lange nicht gegen das Arbeitszeitgesetz oder tarifliche Vereinbarungen verstoßen wird gilt die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
    Es gibt nur ein Urteil aus Berlin das von 4 Tagen spricht, allerdings in Bezug auf das TzBfG § 12 Abs. 3.

  13. #3838
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von Flo Beitrag anzeigen
    Gibt es Fristen, wie lange im Voraus ein Arbeitgeber die Schicht veröffentlichen muss? Bei meiner Arbeit kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass wir nicht wissen, wie unsere nächste Woche geplant ist und können entsprechen schlecht Termine planen.
    https://www.papershift.com/blog/dien...bekannt%20sein.
    +++ No surprising news +++

  14. #3839

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    Zitat Zitat von Salbei Beitrag anzeigen
    @azad Guck dir mal § 5 MarkenG an, Stichwort: Werktitel
    Stimmt. § 5 MarkenG schützt "periodisch ausgestrahlte Hörfunksendungen", dann könnte man das auch auf Podcast-Titel übertragen.

    Viel Erfolg.

  15. #3840
    Avatar von Madpete
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    Hört sich alles sehr nach einen Trick im zuge der Abmahnwelle an.

    Wie wäre es mit: The artist formerly known as "Blutspuren" ? Hat schonmal jemand gemacht....
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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