"Alte" Diesel haben noch gar kein AGR. Da funktionierte auch komischerweise alles noch etwas länger.
"Alte" Diesel haben noch gar kein AGR. Da funktionierte auch komischerweise alles noch etwas länger.
Ja, da war die Luft, die aus dem Auspuff kam komischerweise auch noch etwas giftiger. Und wenn man bei den sog. "neuen" Dieseln die AGR abschaltet, kommt da leider auch giftige Luft raus. Deswegen ist das ja auch verboten, die AGR einfach abzuschalten.
Verbote verbieten!
#anarchie
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
Alte Diesel stinken fies.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Mal eine Frage an Profis und interessierte Laien: Unter welchen Umständen kann ein in einen Polizeieinsatz Involvierter Einsicht in welche Akten und Aufzeichnungen nehmen, wenn als Ergebnis dieses Einsatzes keine Ermittlungen/Strafanträge/usw. an- bzw. gestellt werden?
Ein in einen Polizeieinsatz Involvierter? Geschädigter? Zeuge?
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Wahrscheinlich der, der "seine" öffentliche Parkbucht wegen des Einsatzes nicht nutzen konnte...
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Uff. Also, normalerweise müsste es eine Tagebuchnummer zu dem Polizeieinsatz geben. Wenn kein Anlass für eine weitere Ermittlung gesehen wird, es also kein Offizialdelikt ist, wird das die einzige "Aktenlage" sein. Kann man als Beteiligter mal nach fragen. Dann bestünde noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft), falls man der Auffassung ist, dass es eine Straftat gegeben haben könnte. Dann würde eine Ermittlungsakte angelegt, in die die anzeigende Person Einsicht nehmen könnte.
Hilft das?
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Das Tagebuch ist, wie der Name schon sagt , grundsätzlich zur internen Verwendung angelegt und kein Ersatz für eine Ermittlungsakte. Ich habe das Entscheidende für einen Anspruch auf Akteneinsicht noch einmal nachgefettet. Ohne Anzeige keine Ermittlungsakte, falls die Polizei, wie Du schilderst, die Sache nicht weiterverfolgt hat.
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Noch einmal zur Klarstellung, damit es zu keinem Missverständnis kommt: Im Ermittlungsverfahren ist es Sache der Staatsanwaltschaft, über den Antrag auf Akteneinsicht zu entscheiden. Dabei kann das Recht auf Akteneinsicht eingeschränkt werden, falls das laufende Ermittlungsverfahren sonst gefährdet sein könnte. Die Einschränkung hatte ich nicht ausdrücklich erwähnt, weil ich das für selbsterklärend hielt. Ist es aber bei genauerem Nachdenken gar nicht.
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Ist das die Wiesenlove-Art? Wusste ich noch gar nicht.
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