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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #3511
    Avatar von booorsti
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    "Alte" Diesel haben noch gar kein AGR. Da funktionierte auch komischerweise alles noch etwas länger.

  2. #3512

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    Ja, da war die Luft, die aus dem Auspuff kam komischerweise auch noch etwas giftiger. Und wenn man bei den sog. "neuen" Dieseln die AGR abschaltet, kommt da leider auch giftige Luft raus. Deswegen ist das ja auch verboten, die AGR einfach abzuschalten.

  3. #3513
    Avatar von hans koschnick
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    Verbote verbieten!

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    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  4. #3514
    Avatar von Daniel FR
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    Alte Diesel stinken fies.
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    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  5. #3515
    Avatar von Wiesenlove
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    Mal eine Frage an Profis und interessierte Laien: Unter welchen Umständen kann ein in einen Polizeieinsatz Involvierter Einsicht in welche Akten und Aufzeichnungen nehmen, wenn als Ergebnis dieses Einsatzes keine Ermittlungen/Strafanträge/usw. an- bzw. gestellt werden?

  6. #3516
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Ein in einen Polizeieinsatz Involvierter? Geschädigter? Zeuge?
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  7. #3517
    Avatar von hans koschnick
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    Wahrscheinlich der, der "seine" öffentliche Parkbucht wegen des Einsatzes nicht nutzen konnte...
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  8. #3518
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Ein in einen Polizeieinsatz Involvierter? Geschädigter? Zeuge?
    Schwer zu sagen, da der Betroffene einen nachhaltigen Epilepsieanfall erlitt und keinerlei Erinnerungen an die Geschehnisse hat.
    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich der, der "seine" öffentliche Parkbucht wegen des Einsatzes nicht nutzen konnte...
    @hk: Fick dich.
    Geändert von Wiesenlove (27.01.2021 um 18:57 Uhr)

  9. #3519
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Uff. Also, normalerweise müsste es eine Tagebuchnummer zu dem Polizeieinsatz geben. Wenn kein Anlass für eine weitere Ermittlung gesehen wird, es also kein Offizialdelikt ist, wird das die einzige "Aktenlage" sein. Kann man als Beteiligter mal nach fragen. Dann bestünde noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft), falls man der Auffassung ist, dass es eine Straftat gegeben haben könnte. Dann würde eine Ermittlungsakte angelegt, in die die anzeigende Person Einsicht nehmen könnte.

    Hilft das?
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  10. #3520
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Uff. Also, normalerweise müsste es eine Tagebuchnummer zu dem Polizeieinsatz geben. Wenn kein Anlass für eine weitere Ermittlung gesehen wird, es also kein Offizialdelikt ist, wird das die einzige "Aktenlage" sein. Kann man als Beteiligter mal nach fragen. Dann bestünde noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft), falls man der Auffassung ist, dass es eine Straftat gegeben haben könnte. Dann würde eine Ermittlungsakte angelegt, in die die anzeigende Person Einsicht nehmen könnte.

    Hilft das?
    Hilft klasse! Grundsätzlich hätte ein Nichtjurist einen Anspruch auf Einsicht in die Tagebuchnummer zum Einsatz, so er nicht wolle, eine Strafanzeige zu erstatten? Oder wäre das nur Goodwill?

  11. #3521
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Uff. Also, normalerweise müsste es eine Tagebuchnummer zu dem Polizeieinsatz geben. Wenn kein Anlass für eine weitere Ermittlung gesehen wird, es also kein Offizialdelikt ist, wird das die einzige "Aktenlage" sein. Kann man als Beteiligter mal nach fragen. Dann bestünde noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft), falls man der Auffassung ist, dass es eine Straftat gegeben haben könnte. Dann würde eine Ermittlungsakte angelegt, in die die anzeigende Person Einsicht nehmen könnte.

    Hilft das?
    Hilft klasse! Grundsätzlich hätte ein Nichtjurist einen Anspruch auf Einsicht in die Tagebuchnummer zum Einsatz, so er nicht wolle, eine Strafanzeige zu erstatten? Oder wäre das nur Goodwill?
    Das Tagebuch ist, wie der Name schon sagt , grundsätzlich zur internen Verwendung angelegt und kein Ersatz für eine Ermittlungsakte. Ich habe das Entscheidende für einen Anspruch auf Akteneinsicht noch einmal nachgefettet. Ohne Anzeige keine Ermittlungsakte, falls die Polizei, wie Du schilderst, die Sache nicht weiterverfolgt hat.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  12. #3522
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Uff. Also, normalerweise müsste es eine Tagebuchnummer zu dem Polizeieinsatz geben. Wenn kein Anlass für eine weitere Ermittlung gesehen wird, es also kein Offizialdelikt ist, wird das die einzige "Aktenlage" sein. Kann man als Beteiligter mal nach fragen. Dann bestünde noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft), falls man der Auffassung ist, dass es eine Straftat gegeben haben könnte. Dann würde eine Ermittlungsakte angelegt, in die die anzeigende Person Einsicht nehmen könnte.

    Hilft das?
    Hilft klasse! Grundsätzlich hätte ein Nichtjurist einen Anspruch auf Einsicht in die Tagebuchnummer zum Einsatz, so er nicht wolle, eine Strafanzeige zu erstatten? Oder wäre das nur Goodwill?
    Das Tagebuch ist, wie der Name schon sagt , grundsätzlich zur internen Verwendung angelegt und kein Ersatz für eine Ermittlungsakte. Ich habe das Entscheidende für einen Anspruch auf Akteneinsicht noch einmal nachgefettet. Ohne Anzeige keine Ermittlungsakte, falls die Polizei, wie Du schilderst, die Sache nicht weiterverfolgt hat.
    Okay, super, dass du das nochmal bestätigt hast. Merci.

  13. #3523
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Noch einmal zur Klarstellung, damit es zu keinem Missverständnis kommt: Im Ermittlungsverfahren ist es Sache der Staatsanwaltschaft, über den Antrag auf Akteneinsicht zu entscheiden. Dabei kann das Recht auf Akteneinsicht eingeschränkt werden, falls das laufende Ermittlungsverfahren sonst gefährdet sein könnte. Die Einschränkung hatte ich nicht ausdrücklich erwähnt, weil ich das für selbsterklärend hielt. Ist es aber bei genauerem Nachdenken gar nicht.
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  14. #3524
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Ein in einen Polizeieinsatz Involvierter? Geschädigter? Zeuge?
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich der, der "seine" öffentliche Parkbucht wegen des Einsatzes nicht nutzen konnte...
    @hk: Fick dich.
    Du kommst nicht so gut damit zurecht, dass andere Deine Art der Kommentierung nutzen, wie?!

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  15. #3525
    Avatar von Daniel FR
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    Ist das die Wiesenlove-Art? Wusste ich noch gar nicht.
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