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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #3376
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Grobie Beitrag anzeigen
    Kurze Frage...
    es stehen 4 Reihenhäuser, welche gemeinschaftlich einen kleinen weg besitzen, der hinter den Gärten herführt (jeweils Zugang zu allen 4 Gärten....)
    Laut Grundbuch ist dieser Weg Gemeinschaftsbesitz zu je 1/4

    - zu Beginn des Weges befinden sich ein Zaun und gartentor.
    Wenn dieser Teil erneuert werden soll, muss das von allen gezahlt werden oder nur von jenen, an deren Grundstück der Zaun grenzt?
    Ich meine ja, wenn die ihren Gartenzaun erneuern wollen, muss ich ja nicht dafür zahlen, oder?
    Ich habe dort eine Mauer(mit Tür) und wenn ich die neu haben will, muss ich das ja auch selber zahlen oder nicht?

    - 2 der Eigentümer wollen den Weg von einer Firma reinigen lassen... den Teil an meinem Grundstück kann ich doch auch (weiterhin) selber in stand halten, oder?

    Also abgesehen davon, dass ohne meine Zustimmung doch glaube eh nix läuft, würde mich das mal interessieren...
    Entscheidend ist, an genau welchen Teilen des Grundstücks Gemeinschaftseigentum besteht. In den Bereichen sind alle berechtigt und verpflichtet, d.h. ihr müsst gemeinsam entscheiden und auch zahlen. Ob das Tor nun zufällig an eines der Einzelgrundstücke angrenzt ist ja erst mal nicht relevant, wenn es Teil des Gemeinschaftseigentums ist.

    Kenn das aus leidlicher eigener Erfahrung. Allerdings nicht mit 1/4, sondern 1/54.
    Hiding on the backstreets

  2. #3377
    Avatar von Al Knofi
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  3. #3378

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    WEG?

  4. #3379

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    Ok,... Tor sehe ich ein und dachte ich mir schon.
    Aber was ist mit dem Zaun, der die Abgrenzung des Weges zum Nachbargrundstück darstellt?

    Ich versuche das nochmal zu beschreiben... kleines Tor mit schmalen Gang (also so schmal, dass er genauso breit wie das Tor ist).von diesem Gang gehts dann Links und rechts in die Gärten.
    Wenn nun der erste Nachbar, dessen Zaun ja irgendwie mit dem Tor verbunden ist und aus demselben Material ist, im Zuge der Tor-Erneuerung auch seinen Zaun erneuern will, ist das (also der Zaun) doch seine Sache....
    dazu kommt, dass er das ganze von nem „Freund“ machen lassen will, wir also keine Rechnung zu sehen bekommen werden....
    hab halt nur keinen Bock, für seinen Zaun zu zahlen, that‘s it...
    Und die unkrautbeseitigung in irgendwelche Hänse zu geben, wo es auch nie Belege über wirklich zu zahlendes Geld geben wird, passt mir auch eher so mittel...

  5. #3380

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    Mal ganz doof gefragt... steht der Zaun auf seinem Grundstück oder auf dem Gemeinschaftsweg?

  6. #3381

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    Rein optisch gesehen auf seinem Grundstück...
    befindet sich zumindest in einer Flucht mit meiner Mauer, die ich auch als Bestandteil meines Grundstücks betrachte

    Daher rührt auch mein Unmut, weil ich halt nicht seinen Zaun zahlen will... bevor ich ihn das so sage, würd ich nur gerne ausschließen, dass es da irgendwelche specials gibt wegen diesem Weg...

  7. #3382
    Avatar von Daniel FR
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    Normalerweise müsste das sein Zaun sein. D. h. er muss dafür zahlen. Aber skurrile Ausnahmen gibt es ja immer wieder mal. Da hilft nur die zugrundeliegende Vereinbarung studieren.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  8. #3383

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    Als „Vereinbarung“ gibt es lediglich den Eintrag im Grundbuch...

    wir haben das Haus vor 3 Jahren gekauft, der Nachbar mit dem Zaun seines im Herbst

    Andere 2 Anlieger sind nur Mieter, Eigentümer sitzen jwd und interessieren sich für nix außer Mieteinnahmen

    In grauer Vorzeit hat unser Vorbesitzer den Weg und die Zäune / Mauern immer „in Schuss“ gehalten (Rentner mit Spaß und Zeit dafür)...

    Also gibt es da irgendwie noch keine Regelung für.

  9. #3384

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    Wenn ihr unterschiedliche Grundstücksbegrenzungen zum Weg habt (bei Dir Mauer, beim Nachbarn Zaun) gehe ich stark davon aus, daß die Grundstücksbegrenzungen kein Gemeinschaftseigentum sind, da solche Gemeinschaftssachen meist einheitlich gemacht werden. Demnach muss der Nachbar seinen Zaun selbst zahlen. Das Tor hingegen müsste von allen bezahlt werden. Dem müssten dann aber auch alle zustimmen. Wenn das Tor also noch in Ordnung ist, kann das doch erstmal stehenbleiben.
    Kann natürlich dann in einen Kleinkrieg ausarten, wenn der Torpfosten auf dem Grundstück des Nachbarn steht. Ist ja durchaus denkbar, wenn Tor und Nachbarszaun in einem Stück aufgestellt wurden (da laut deiner Aussage gleicher Bauart) und das Tor an dem Eckpfosten befestigt ist, den der Nachbar gleichzeitig für seinen Zaun nutzt. Kann aber auch sein, daß da zwei Pfosten direkt nebeneinander stehen (einer fürs Gemeinschaftstor und einer für Nachbars Zaun) und der Zaunbauer seinem Kumpel gesagt hat, daß das Tor schief stehen wird oder der Torpfosten mit rausfliegt, wenn der Zauneckpfosten ersetzt wird. In dem Falle wird der Nachbar das neue Tor vielleicht auch vorgeschlagen haben, um die Kosten für das Richten des Tores nicht an der Backe zu haben.

    Ich merke gerade, ich steigere mich in eine Watzlawicksche Hammergeschichte hinein.

  10. #3385
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Al Knofi Beitrag anzeigen
    Duffy wohnt in einer Gated Community?
    Nein. Einfach nur mitten Bremen. Da ist das manchmal so.

    @Grobie

    Ich kann es mir nicht so richtig vorstellen, aber wie gesagt, letzten Endes müsste im Grundbuch eine genau Regelung zu finden sein.
    Hiding on the backstreets

  11. #3386
    Avatar von kikone
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    Moin, vielleicht kann mir hier jemand helfen..
    Folgende Konstellation : Wir haben ursprünglich den Campingplatz Les Grands Pins vom 18.7. für drei Wochen gebucht. Dann hatte mein Sohn Kontakt mit einem an Covid erkrankten Kind. Mein Sohn wurde heute negativ getestet und hatte letztmalig am letzten Donnerstag Kontakt mit dem anderen Kind. Er muss bis zum 23.7. in Quarantäne bleiben, sodass wir dann ab dem 25.7. anreisen wollten. Meine Frau hatte nun den Platz angeschrieben um Stornierung gebeten und die Anreise ab dem 25.7. bestätigt. Jetzt sagt der Campingplatz, das wir alle einen negativen Test vorlegen müssen. Eine Testing hier kostet 180€. Wären bei 4 weiteren Personen 720€. Das sind wir nicht bereit zu zahlen. Wenn meSohn 14 Tage keine Symptome zeigt, der Test negativ ist, wir hatten überhaupt kein Kontakt zu dem Kind, dann sind wir doch wie jede andere Person auch zu sehen. Dann müssten die ja von allen einen negativen Test verlangen. Dürfen die uns ablehnen? Müssen die uns dann unser Geld zurück überweisen? Sollten wir einen Anwalt einschalten? Wir malen uns hier grade das Szenario aus, das wir nicht anreisen dürfen und die das Geld einbehalten..

  12. #3387

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    Auf Basis meine Rechtsempfindens würde ich sagen....

    - Euch ablehnen bzw nur unter bestimmten Bedingungen annehmen dürfen Sie, weil wegen Hausrecht
    - sollten die Euch ablehnen, müsstet ihr das Geld wiederbekommen, sofern deren Forderungen nach Tests nicht durch lokale corona-Regelungen gedeckt sind...

    Da spielen ziemlich viele Dinge mit rein befürchte ich und falls Ihr euer Geld nicht wiederbekommt, lohnt eine anwaltliche Beratung.

    Die Forderung nach einem Test könnt Ihr glaube nicht anfechten.

    Edith:
    Natürlich ärgerlich, dass Eure Ehrlichkeit nun bestraft wird, ihr hättet ja auch einfach ohne Angabe von gründen umbuchen können...
    Geändert von Grobie (14.07.2020 um 15:31 Uhr)

  13. #3388
    Avatar von kikone
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    Meine Frau hat grade nochmal mit der Rezeption telefoniert. Sie ist Französich-Lehrerin. Der Campingplatz ist zurück gerudert. Wir können entweder einen Gutschein erhalten, oder aber anreisen. Und zwar ohne Test für alle. Das war wohl die Chefin und sie sagte, dass sie dann ja von allen einen Test verlangen müssten. Das wäre nicht praktikabel.

  14. #3389
    Avatar von d u d u
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    Gilt auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt die Strassenverkehrsordnung? Also auf einem ja eigentlichen Privatgrundstück? Zumal dort klar geregelt ist dass Parkcontrol die Stellplätze verwaltet? Bzw. konkret gefragt: Darf ein Polizist mich maßregeln und mir sogar ein Owig aufbrummen (bzw. Eine Absicht verkünden und mein Kennzeichen notieren) wenn ich kurz (nichtmal mit der Absicht dort zu parken) auf einem Behindertenparkplatz gestanden habe? Ich habe nichtmal die 3 Halteminuten dort gestanden, sondern maximal 30 Sekunden bevor der Polizist mich angesprochen hat und ich wollte, nachdem ich mein kurzes Telefonat beendet habe, auch gleich weiterfahren. Der Polizist ließ aber absolut nicht mit sich reden und war total unfreundlich und von oben herab

  15. #3390

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    Wenn der Parkplatz öffentlich und für jedermann zugänglich ist, wird es wohl öffentlicher Verkehrsraum sein. Damit gilt dort auch die StVO.

    Damit war der Polizist im Recht und Du im Unrecht.

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