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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2971
    Avatar von Salbei
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    Melden und PayPal machen lassen wäre meine Vorgehensweise

  2. #2972
    Avatar von systemmartin
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    Vielleicht kennt sich da jemand aus. Folgender Sachverhalt: Bekannter ist mit 1,4 Promille und ohne Führerschein (er hat noch nie einen gehabt) erwischt worden. Nun kam der Bescheid. 600euro soll er bezahlen. Aber ich glaube das kann doch nicht alles sein. Er hat schon viel auf dem Kerbholz... Schonmal Unfall gebaut mit fahren ohne Führerschein usw. Wird die Alkoholfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis einzeln bewertet?

  3. #2973
    Avatar von Daniel FR
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    Das ist erstmal nur die Ordnungswidrigkeit. Das Strafverfahren kommt extra.
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    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  4. #2974

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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Das ist erstmal nur die Ordnungswidrigkeit. Das Strafverfahren kommt extra.
    Wenn der Bekannte doch einen BAK-Wert von 1,4 %o hatte und somit > 1,1%o ist es doch keine Ordnungswidrigkeit mehr.
    Und im Strafverfahren arbeitet man eben mit Tagessätzen, deren Höhe vom Einkommen abhängig ist. Wenn beim Trunkenheitsfahrer nicht viel zu holen ist dürfte auch die Höhe des Tagessatzes entsprechend niedrig sein.

  5. #2975
    Avatar von Neil McCauley
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    Da dieses Problem etwas schwierig zu googlen ist:

    Am 20.03.2017 habe ich mir einen Staubsaugerroboter gekauft. am 18.09.2018 habe ich einen Schaden / fehler reklamiert und das Ganze wurde auch vom Hersteller akzeptiert und über einen Dienstleister repariert. Anfang dieser Woche nun tritt derselbe Fehler wieder auf (der leider die komplette Funktionalität des Gerätes beeinträchtigt) und auf meine Info hin bietet der Hersteller mir an, ich könnte den fehler vom Dienstleister beheben lassen - jedoch kostenpflichtig. Ist das so richtig, da es sich ja um das Problem handelt, was eigentlich vor einem halben Jahr schon behoben worden sein sollte?
    You don't even know my real name. I'm the fucking Lizard King.

  6. #2976

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    du hast bei Neukauf doch 24 Monate Gewährleistung. Der ganze Rest (wurde schon mal gemacht etc. pp) ist doch völlig egal?
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  7. #2977
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von Hundepriester Beitrag anzeigen
    du hast bei Neukauf doch 24 Monate Gewährleistung. Der ganze Rest (wurde schon mal gemacht etc. pp) ist doch völlig egal?
    Die 24 Monate sind doch vor ca. 6 Wochen abgelaufen.
    +++ No surprising news +++

  8. #2978
    Avatar von Neil McCauley
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    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Hundepriester Beitrag anzeigen
    du hast bei Neukauf doch 24 Monate Gewährleistung. Der ganze Rest (wurde schon mal gemacht etc. pp) ist doch völlig egal?
    Die 24 Monate sind doch vor ca. 6 Wochen abgelaufen.
    Genau (leider)
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  9. #2979
    Avatar von mads
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    Gewährleistung ungleich Garantie, da hat man verdammt viel Glück, wenn überhaupt kostenlos nach anderthalb Jahren repariert wird. Und warum sollte die Laufzeit dann neu beginnen?

  10. #2980
    Avatar von Neil McCauley
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    Verlange ich gar nicht. Ist für mich halt nur nicht ganz klar, weil das halt ein Fehler war, der innerhalb der Gewährleistung auftrat und nicht lange danach wieder. Im Extremfall kann ich, als Verkäufer, ein zB abgebrochenes Teil einen Tag vor Ende der Gewährleistung antapen statt anzulöten und mich dann über die Zeit retten. Mag aber auch sein, dass es so ist.
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  11. #2981
    Avatar von Die Nase
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    Ist es ein Xiaomi? Dann könnten wir uns im Worum zusammentun und denen schreiben, wir dürften eine ziemliche Marktmacht haben
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  12. #2982

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    Oh. Wir haben ja schon 2019...

  13. #2983
    Avatar von Neil McCauley
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    Zitat Zitat von Die Nase Beitrag anzeigen
    Ist es ein Xiaomi? Dann könnten wir uns im Worum zusammentun und denen schreiben, wir dürften eine ziemliche Marktmacht haben
    In dem Fall nicht. Ist eine Firma aus Deutschland, Ecovacs.

  14. #2984
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Folgende Situation:

    Person A, Meistertitel im Handwerk.
    Sein Chef überträgt ihm Aufgaben die Hoheitlich sind und nur vom Chef ausgeführt werden dürfen.

    Für die Aufgaben (Sichtkontrollen, keine Tätigkeiten. Nur Kontrolle ob alles in Ordnung ist wie zB Risse im Gehäuse etc.) braucht man den Meistertitel, aber man muss halt quasi vom Land dafür beauftragt werden eben diese zu machen.

    Person A führt die Arbeiten neben seiner normalen Tätigkeiten mit aus, ohne Unterschrift. Nur auf der Abrechnung vom Tag stehen unter Bemerkungen das er diese mit erledigt hat unter einem Kürzel damit der Chef sieht das es erledigt ist.

    Jetzt passiert worst case im Anschluss der Arbeiten: Personenschaden oder Sachschaden.

    Person A geht davon aus das er aus dem Schneider ist.
    Chef sagt das Person A mithaften muss, da er eben den Meistertitel hat und dementsprechend auch die Qualifikation für die Arbeiten.

    Was ist richtig? Person A weiß natürlich worauf man achten muss. Darf aber rein rechtlich die Arbeiten gar nicht ausführen. Sein Chef
    bestätigt das die Arbeiten ausgeführt wurden, ohne Person A zu erwähnen. Sind trotzdem beide dran? Weil Person A es hätte wissen müssen? Oder hat der Chef selber schuld weil rein rechtlich eben die Arbeiten gar nicht ausgeführt wurden?

  15. #2985
    Avatar von Daniel FR
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    Ich würde davon ausgehen, dass der Scheff für die Folgen verantwortlich gemacht wird, weil er zu den Kontrollen beauftragt/verpflichtet wurde und Person A eine Mitschuld bekommt, weil er/sie wissentlich Arbeiten für den Scheff übernommen hat, die dieser selbst hätte ausführen müssen. Person A hätte diese Beauftragung verweigern müssen.

    Meine Laienmeinung.
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