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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2446

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    Wenn das die Rechtslage so sein mag - ok. Vollends überzeugt bin ich immer nicht. Vgl. ad-hoc-Meldungen aus dem Aktienrecht, aber im Aktienrecht geht es natürlich um den Schutz des Kapitals, das wiegt natürlich schwerer, als möglicherweise ein entsprechendes arbeitsrechtliches Institut zu schaffen.

    Im Übrigen lässt Euer Duktus schon arg den AG heraushängen. Genügend Zeit für Gastroleute ist an Zynismus gerade für die Gepflogenheiten der Branche kaum mehr zu überbieten, insbesondere wenn man bedenkt, dass das wahrscheinlich die toppsten Topleute auf Topniveau sind - in Osnabrück und Umgebung sprießen entsprechende Läden wahrscheinlich ja wie Pilze aus dem Boden. Andere lesen einfach den Bericht und stellen fest - der Ex-GF meint selbst, dass es gerade jetzt in der Sommerzeit für seine Leute nicht ganz so einfach sein wird mit 'nem Job - ich ergänze: und auf dem Niveau wahrscheinlich auch erst in Wolfsburg.

    Egal - ich möchte einfach noch einmal ein Gedankenspiel ergänzen - das lautet, dass der öberste Oberkellner vor zwei Wochen ein interessantes Angebot zum 01.09. eines anderen Unternehmens abgelehnt hat - und nun, in Unkenntnis der Lage, keinen Job mehr hat. Vor dem Hintergrund dieses und anderer möglicher Gedankenspiele halte ich die Frage nach wie vor nicht einfach für so trivial, ob Gesellschafter/Geschäftsführung nicht aus Fürsorgegründen bzw. nebenvertraglicher Pflichten frühzeitig unterrichten müssen. Und dabei geht es nicht um den Vorgang an sich (der im Übrigen auch noch von Nebensächlichkeiten wie Betriebsgröße, Betriebsrat und Zugehörigkeit zum Unternehmen beeinflusst wird) - es geht darum, dass der AG-Vertreter die entsprechende Information zurückgehalten hat (unabhängig von BR oder nicht - sollte es einen geben, geht das ohne sowieso nicht, wenn mich Mr. Google nicht täuscht) . Der GF hat die Information am 14.06. erhalten - wenn die Sommerzeit in der Gastronomie tatsächlich so eine Rolle spielt, dann hätten die Mitarbeiterinnen noch zwei Wochen gehabt, ihre Fühler VOR Beginn der Sommerferien auszustrecken, und der GF hat diese Information zurückgehalten, obwohl er lt. Presse um die Probleme durch die Sommerzeit weiß.

    Wäre ich der öberste Oberkellner würde ich mich wahrscheinlich mal mit einem Anwalt beraten. Bin ich nicht, aber die Frage ist interessant. Und Google bezieht sich nur auf Information gegenüber dem BR.
    Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.

  2. #2447

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    Sommersaison =/= Sommerferien
    Die Saisonkräfte, welche mit Sicherheit nicht auf dem Niveau des Ladens arbeiten, werden viel früher gewonnen/eingestellt.
    Der Laden schliest ja "nur" und die Gesellschaft wird abgewickelt, ich glaube nicht das das alles in 4 Wochen von statten geht, sodass die AN uU etwas mehr Zeit haben um neue Jobs zu finden bevor das Amt droht.

    Scheiße ist der Move von der Georgsmarienenhütte Holding allemal, und das Restaurants auf dem Niveau oft kein Geld abwerfen ist auch nicht besonders neu. Die meisten haben einen Sponsor/ein Hotel in der Hinterhand da sie sich alleine nicht tragen können.
    Geändert von Nillinio (17.07.2018 um 23:17 Uhr)

  3. #2448
    Avatar von gemüsehändler
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    Solange die vetraglichen oder ersatzweise gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden, sehe ich hier kein Problem.
    Grünkohfeldt

  4. #2449
    Avatar von C+J
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    Zitat Zitat von Nillinio Beitrag anzeigen
    Sommersaison =/= Sommerferien
    Die Saisonkräfte, welche mit Sicherheit nicht auf dem Niveau des Ladens arbeiten, werden viel früher gewonnen/eingestellt.
    Der Laden schliest ja "nur" und die Gesellschaft wird abgewickelt, ich glaube nicht das das alles in 4 Wochen von statten geht, sodass die AN uU etwas mehr Zeit haben um neue Jobs zu finden bevor das Amt droht.

    Scheiße ist der Move von der Georgsmarienenhütte Holding allemal, und das Restaurants auf dem Niveau oft kein Geld abwerfen ist auch nicht besonders neu. Die meisten haben einen Sponsor/ein Hotel in der Hinterhand da sie sich alleine nicht tragen können.
    Das stimmt, da machen sich häufig zwei, drei, vier Leute ordentlich die Taschen voll, (Küchenchef, Stellvertretender, der oftmals Buddy von dem ist, vielleicht noch der Restaurantleiter und ein Topsommelier) und das war es. Deren Topgehälter trägt ein normales Restaurant (oftmals) aber nicht, und wenn es noch so teuer ist.
    Wenn da keine Stiftung oder ein Hotel hinter sitzt, läuft das einfach nicht.

  5. #2450
    Avatar von hans koschnick
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    Chico wieder mal im Lässigkeits-Modus: es betrifft ihn ja auch nicht direkt!
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  6. #2451
    Avatar von pf0sten
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    Den moralischen Aspekt habe ich nicht berücksichtigt, ich bin lediglich auf vermeintliche Gesetzesverstöße eingegangen.
    Zudem sind die von Chico genannten vier Wochen Kündigungsfrist unfug. Je nach Betriebszugehörigkeit kann die Frist bis zu sieben Monate betragen.
    Moralisch gesehen bin ich bei dir, die Stillegung geschieht zu einer Unzeit für die Arbeitnehmer.
    Allerdings störe ich mich ein wenig an deinem Gedankenspiel.
    Drehen wir den Spieß doch einfach mal um.
    Der Oberkellner verlässt das Unternehmen (mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen) innerhalb der Sommersaison, der Betrieb findet keinen passenden Ersatz und erleidet dadurch signifikante Umsatzeinbußen.
    Nach deinem Gedankengang müsste das Unternehmen also die Chance bekommen auf Schadensersatz zu klagen, obwohl der Kellner nach gültigem Recht gehandelt hat?

    Letztendlich ist für mich immer ein Zusammenspiel beider Parteien.
    Ich habe zum Beispiel großes Glück mit meinem Chef, da er alle fair behandelt und auch immer ein offenes Ohr für Probleme hat.
    Im Gegenzug fühle ich mich dazu verpflichtet ihn frühzeitig zu unterrichten bzw. einfach die Kündigung einzureichen, sofern ich mir eine andere berufliche Herausforderung vorstellen kann.

  7. #2452

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    Zitat Zitat von pf0sten Beitrag anzeigen
    Den moralischen Aspekt habe ich nicht berücksichtigt, ich bin lediglich auf vermeintliche Gesetzesverstöße eingegangen.
    Zudem sind die von Chico genannten vier Wochen Kündigungsfrist unfug. Je nach Betriebszugehörigkeit kann die Frist bis zu sieben Monate betragen.
    Moralisch gesehen bin ich bei dir, die Stillegung geschieht zu einer Unzeit für die Arbeitnehmer.
    Allerdings störe ich mich ein wenig an deinem Gedankenspiel.
    Drehen wir den Spieß doch einfach mal um.
    Der Oberkellner verlässt das Unternehmen (mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen) innerhalb der Sommersaison, der Betrieb findet keinen passenden Ersatz und erleidet dadurch signifikante Umsatzeinbußen.
    Nach deinem Gedankengang müsste das Unternehmen also die Chance bekommen auf Schadensersatz zu klagen, obwohl der Kellner nach gültigem Recht gehandelt hat?

    Letztendlich ist für mich immer ein Zusammenspiel beider Parteien.
    Ich habe zum Beispiel großes Glück mit meinem Chef, da er alle fair behandelt und auch immer ein offenes Ohr für Probleme hat.
    Im Gegenzug fühle ich mich dazu verpflichtet ihn frühzeitig zu unterrichten bzw. einfach die Kündigung einzureichen, sofern ich mir eine andere berufliche Herausforderung vorstellen kann.
    4 Wochen KüFri zum Monatsende und/oder zum 15. des jew. Monats ist die normale, gesetzliche Kündigungsfrist (von der ich schrieb), hat also nichts mit Unfug zu tun.
    Dass viele AN längere KüFris in ihren Verträgen drin stehen haben, ist natürlich klar. Ich habe selbst auch 3 Moante zum Quartalsende. Es gibt viele, die haben 6 Monate... Aber 4 Wochen ist nun einmal die gesetzliche Kündigungsfrist.
    Geändert von Chico-HB (18.07.2018 um 17:10 Uhr)

  8. #2453
    Avatar von Osnadame
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    +++ No surprising news +++

  9. #2454
    Avatar von Linsanity
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    Chico geht von einer Kündigung seitens des AN aus und nicht von der Kündigung eines AG. Arbeitgeber dürfen meines Wissens nach ihre Mitarbeiter nicht zum 15ten eines Monats kündigen.
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  10. #2455

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    Zitat Zitat von Linsanity Beitrag anzeigen
    Chico geht von einer Kündigung seitens des AN aus und nicht von der Kündigung eines AG. Arbeitgeber dürfen meines Wissens nach ihre Mitarbeiter nicht zum 15ten eines Monats kündigen.
    Steht doch im Link von Osnadame?

    1. Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    Verlängerte Kündigungsfristen bis Monatsende gilt erst ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit.

    Allerdings ist es sehr unüblich, das ein AG zum 15ten kündigt.

  11. #2456
    Avatar von Linsanity
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    Unüblich ist es nicht :P Gerade im Handwerkssektor kommt das ziemlich häufig vor.
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  12. #2457
    Avatar von systemmartin
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    Ich benötige Mal hier Hilfe. Also bei mir in der Dachverkleidung haben sich Hornissen es gemütlich gemacht. Mir ist das schon seid 2 Wochen aufgefallen, weil sich bei uns im Schlafzimmer ab und zu Mal einer verirrt hat. Nun ist es aber den Nachbarn aufgefallen, die zu der Terrasse ca. 9 Meter und zu den Dachflächenfenstern 8 Meter Abstand haben. Das eine Kind reagiert wohl allergisch auf Wespen/Hornissen Stiche. Mich persönlich stören die nicht auch wenn sie mir 1 Meter vor dem Bürofenster bauen, habe jetzt vor dem Schlafzimmerfenster Gase vor gemacht. Entfernen bzw. Umsiedeln will ich die Hornissen nicht. Aber hätten die Nachbarn darauf ein Anrecht?

  13. #2458
    Avatar von Schmolle
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    Meine Meinung: Du solltst da tätig werden.

    check mal ob deine Privathaftpflichtversicherung ggf. ein Umsiedeln/umsetzen bezahlt und dann würde ich (wenn ich an deiner Stelle wäre) das so machen. GGf. auch prüfen ob die Feuerwehr das macht (hab etwaige Kosten nicht parat, kann sein, dass die das sogar kostenfrei/recht günstig machen).

    Du sagst ja selber, dass es zu Komplikationen kommen könnte - wegen des Kindes dass evtl. allergisch auf Stiche reagiren kann. bis jetzt ist nichts schlimmes passiert, nochist alles gut und ein Wespen/Hornissenvolk kann relativ problemlos umgesetzt werden und woanders in Freiden weitergedeihen.
    Protest war schon immer käuflich.

  14. #2459
    Avatar von systemmartin
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    Danke für deinen Tipp. Ich bin mir da halt unsicher. Weil Hornissen unter Naturschutz stehen. Ich werde da Mal nach fragen

  15. #2460
    Avatar von hans koschnick
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    Kannst auch beim NABU oder beim BUND anrufen: die erledigen das fachmännische Umsetzen ebenfalls. Ob kostenfrei oder gegen Gebühr, weiß ich aber nicht.
    Geändert von hans koschnick (28.07.2018 um 21:34 Uhr)
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


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