Ich hab mal 'ne Nachfrage bzgl. Garantie/Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf.
Ausgangssituation: Ich habe Ende November letzten Jahres bei 'nem Autohändler einen Gebrauchtwagen mit einjähriger Gebrauchtwagengarantie erworben. Nun sind vor Kurzem die beiden Fensterheber vorne ausgefallen.
Ich habe mich daraufhin beim Händler gemeldet und folgende Nachricht geschrieben:
Nun hat die Reparatur auch geklappt, alles kein Problem. Heute habe ich dann eine Rechnung erhalten, dass ich mich (wie in den Garantiebedingungen angegeben) mit 40% an den Materialkosten beteiligen muss. Das hatte ich zwar verschwitzt, steht aber drin und wäre damit kein Problem.bei dem im letzten Jahr bei Ihnen gekauften VW Polo funktionieren die beiden Fensterheber vorne nicht mehr. Beim Betätigen der Fensterheber gibt es nur ein Kratzgeräusch und keinerlei Funktion. Es macht keinen Unterschied ob die Fensterheber auf der Fahrer- oder Beifahrerseite betätigt werden. Es geht weder nach oben noch nach unten.
Ich würde das Problem gerne im Rahmen der Garantie beheben lassen.
Ich hab aber nochmal drüber nachgedacht und überlegt, dass der Schaden eigentlich ja in die Gewährleistung fallen dürfte da es sich nicht um ein Verschleißteil handelt. Da gleichzeitig der Kauf auch noch keine 6 Monate her ist, liegt die Beweislast auch noch beim Händler.
Nun stellen sich mir die Fragen ob der Defekt
a) wirklich in die Gewährleistung fällt und
b) ob ich das ggfs. dadurch ausgehebelt habe, dass ich geschrieben habe, dass das Problem "im Rahmen der Garantie" behoben werden soll.
Ich würde natürlich gerne vermeiden die Rechnung begleichen zu müssen. Jemand einen Tipp?