Jeder Euro zählt - nichts verschenken!!!
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Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
Ist es Rechtens, einen telefonisch vereinbarten aber nicht eingehaltenen Termin in Rechnung zu stellen? Ohne das irgendwas schriftlich vorliegt?
Zum Fall:
Meine Frau war in letzter Hoffnung für unseren krebskranken Hund auf der Suche nach einer Tierheilpraktikerin, die sich damit auskennt. So kamen wir auch über das Internet auf Frau X. Meine Frau rief sie und leider (ZUM GLÜCK!!!) ging Frau X direkt in Urlaub und konnte uns erst in 3 Wochen einen Termin anbieten. Da aber überhaupt nicht klar war, ob der Hund in 3 Wochen noch lebte, vereinbarte meine Frau, dass man sich nach dem Urlaub von Frau X nochmal telefonisch in Verbindung setzen möchte. Zudem schickte Sie uns per Mail noch ein paar abkopierte Seite über die "richtige" Ernährung von Hunden.
Wir haben uns natürlich trotzdem noch auf die Suche nach einer anderen Heilpraktikerin gemacht und auch gefunden und darüber Frau X völlig vergessen.
Nun kommt hier heute eine Rechnung, in der sie uns eine Telefonberatung (11€), einen nicht wahrgenommenen Termin (45€) und eine Ernährungsberatung per Mail (20€) in Rechnung stellt. Mit Mwst kommt sie dann auf 90,43€...für nix!
Ist das Abkopieren aus einem Buch (welches wir ohnehin schon besaßen) und weiterverbreiten und Geld dafür verlangen nicht eigentlich auch ein Verstoss gegen das Urheberecht? Kann ein Telefongespräch einfach so Geld kosten, ohne dass jemals über irgendwelche Gebühren informiert wurde?
Werder = Wir = Team = Mehr!
Nicht bezahlen!
Auf welcher rechtlichen Grundlage die vorliegenden Forderungen basieren, ist zumindest mir vollkommen unklar! Weder wurde ein Vertrag geschlossen, noch wurdet Ihr (wie Du bereits festgestellt hast) über die Höhe der eventuell anfallenden Kosten informiert!
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Ja, danke. So sagt es mir mein persönliches Rechtsempfinden auch...wobei dieses leider immer mal wieder vom tatsächlich gültigen Recht abweicht.
Werder = Wir = Team = Mehr!
Guck mal hier, vielleicht hilft das weiter.
"Es ist keine Leistung erbracht worden, also besteht auch kein Anspruch auf Gegenleistung!"
Selbst die "Telefonberatung" muss die Dame erst mal beweisen! Und für das Abkupfern aus einem Buch darf sie erst recht nichts verlangen - erst recht nicht, wenn Ihr selber sowieso schon im Besitz dieses Buches seid.
Aber Vorsicht: Sollte es deswegen zum Rechtsstreit kommen, ist die Lesart der Gerichte wahrscheinlich trotzdem nicht einheitlich, und damit nicht eindeutig!
Tipp aus Lebenserfahrung: Aussitzen! Da wird nichts kommen, weil es den Aufwand nicht lohnt ...
Geändert von hans koschnick (06.05.2017 um 16:14 Uhr)
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
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Gibt's hier wen, der evtl bereit wär mal unverbindlich über nen notariellen Kaufvertrag einer Immobilie zu schauen?
Mit entspr. Background wär natürlich schick... näheres gerne per pm...
danke
Ich als Selbstständiger sehe das naturgemäß anders. Wenn ich gebucht werde und es dann ohne mein verschulden nix zu arbeiten gibt, stelle ich den Termin selbstverständlich in Rechnung. Allein schon die entgangene Möglichkeit, einen anderen Termin wahrzunehmen, berechtigt mich mMn dazu. Muss man halt absagen... und selbst dann, würde ein paar Tage vorher abgesagt, würde ich noch mindestens 50% abrechenen.
Geändert von Wümme Wiese (15.05.2017 um 20:07 Uhr)
Mit einem Verrückten zu streiten ist Wahnsinn. (G. M. Burrows, 1828)
@Wümme
Offenbar ist sie ja aber gerade nicht gebucht worden, sondern man hat aufgrund des Urlaubs vereinbart, sich drei Wochen später nochmal in Verbindung zu setzen.
Dein Szenario scheint ja eher anders verortet zu sein, wobei ich nicht weiß, was du beruflich machst.
Dann müsste man ja auch umgekehrt einen Handwerker in Regreß nehmen können, der mit 4 Stunden Verspätung auftaucht. Oder gar nicht.
Duffman, wir sprechen bei der Auslieferung an Privatkunden auch Termine ab. Ist dann niemand vor Ort, berechnen wir erneute Anfahrt. Steht so in den Lieferbedingungen, aber das sind klar definierte Termine. Auf so etwas wie ich bin eventuell im Urlaub lassen wir uns gar nicht erst ein, entweder geht die Ware zurück zum Hersteller/ Händler (was der dann bezahlt) oder wir berechnen Lagergebühr bis der Kunde sich bequemt zu Hause zu sein.
Geändert von Bierstandszene (15.05.2017 um 22:14 Uhr)
Wümme, ab wann gehst du einen Vertrag ein dürfte der Knackpunkt sein und dann deine AGBs, die der Kunde akzeptiert. Mit " Wir reden nach meinem Urlaub noch mal " kommt imho kein Vertrag zu stande.
Wir zeichnen z.B. sämtliche Gespräche zur Terminabsprache mit Privatkunden auf, zur Beweissicherung. Weil es um viel Geld geht. Und das ziehen wir auch durch, es geht einfach nicht anders. Im b2b gibt es da keine Probleme, aber b2c ist völlige Scheiße, die sind zu doof zu lesen oder ignorieren es einfach.
Ich sag ja, exisiert ein Vertrag oder nicht. Dafür braucht es Juristen.
Folgende Frage:
Ich habe an einem Freitag einer Lastschrift auf einem Konto zugestimmt (sprich per Karte bezahlt).
Dieses Konto wurde Montags drauf aufgelöst, die Lastschrift konnte nicht mehr vorgenommen werden.
Ich habe keine Mahnung erhalten und (logischer weise) auch keine Mitteilung der Bank, dass die Lastschrift nicht durchgeführt werden konnte. Beim abschließenden Kontoauszug wurde keine versuchte Abbuchung aufgezeigt, das Konto war bis zuletzt in ausreichender Höhe gedeckt.
Nun habe ich Post von einem Inkasso-Büro bekommen, die neben dem Betrag (knapp 40 EUR) gleich 85 EUR verschiedene Zuschläge + Gebühren erhebt.
Rechtens? Chancen, dagegen anzukommen?
Ich hab mal beim Rechtsanwalt angerufen. Der würde nach einem kurzen Erstgespräch der Inkassofirma "einen Brief schreiben, um den Sachverhalt näher zu beleuchten". Kostenpunkt 100 EUR, also mehr wie die "Strafe"
It's more fun when you don't give a fuck
Ruf da selber an und erklär den Sachverhalt. Inkasso-Büros sind nicht so schlecht wie ihr Ruf.
+++ No surprising news +++