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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2071

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    Kann man machen, wenn man wirklich früh dran ist und wenn man sich den Eingang der Bestätigung auf Wiedervorlage / Termin legt.

  2. #2072
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Aha. Wie ist es mit dem Eingang der Kündigung? Die Post ist ja nicht immer ganz zuverlässig.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  3. #2073
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Aha. Wie ist es mit dem Eingang der Kündigung? Die Post ist ja nicht immer ganz zuverlässig.
    Darum kündige ich wenn möglich per E-Mail/Kontaktformular/online.

  4. #2074
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Aha. Wie ist es mit dem Eingang der Kündigung? Die Post ist ja nicht immer ganz zuverlässig.
    Darum kündige ich wenn möglich per E-Mail/Kontaktformular/online.
    Okay. Schön, wenn es klappt.

    Bei mir kämst Du mit so einem halbseidenen S**** zu Recht nicht durch.

    edit: Ich hoffe, der Beitrag ist angekommen. Steckst ja auch nich drin.
    Geändert von Karatekakoordinator (07.01.2017 um 20:53 Uhr)
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  5. #2075
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von BartS. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Aha. Wie ist es mit dem Eingang der Kündigung? Die Post ist ja nicht immer ganz zuverlässig.
    Darum kündige ich wenn möglich per E-Mail/Kontaktformular/online.
    Okay. Schön, wenn es klappt.

    Bei mir kämst Du mit so einem halbseidenen S**** zu Recht nicht durch.
    Glücklicherweise müssen Firmen das bei Verträgen, die man online abschließt, mittlerweile akzeptieren. Aber auch vorher haben die allermeisten Kündigungen per Online-Nachricht akzeptiert (Sky etwa schon seit vielen Jahren, genauso wie die allermeisten Zeitschriftenaboanbieter).

  6. #2076
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Quelle?
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  7. #2077
    Avatar von booorsti
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    Doppelpost, sry.
    Geändert von booorsti (07.01.2017 um 21:01 Uhr)

  8. #2078
    Avatar von booorsti
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    Bei den entsprechenden Anbietern, wie.z.B. Sky. Dieses scheiss Quellen fordern, statt einmal dieses "Google" zu benutzen

    http://lmgtfy.com/?q=Sky+online+k%C3%BCndigen

  9. #2079
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Schöner Helm. Dann macht mal.

    edit: Ohne Eingang der Kündigung keine Kündigung. Ohne Bestätigung des Eingangs der Kündigung keine Kündigung. Ende.

    Wie schnell hier Helme verteilt werden, ist schon panne.
    Geändert von Karatekakoordinator (07.01.2017 um 21:27 Uhr)
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  10. #2080
    Avatar von Johnboy
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    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Schöner Helm. Dann macht mal.

    edit: Ohne Eingang der Kündigung keine Kündigung. Ohne Bestätigung des Eingangs der Kündigung keine Kündigung. Ende.

    Wie schnell hier Helme verteilt werden, ist schon panne.
    Naja, eine Kündigung ist ja kein zweiseitiges Rechtsgeschäft, sondern nur ein einseitiges. Eine Kündigungsbestätigung muss also nicht zwingend vorliegen. Man muss nur den Zugang der Kündigung beim Gekündigten beweisen können. Da reicht schon ein Fax-Bericht. Bei einem einfachen Brief wirds natürlich schon schwerer. Um hier mal klugzuscheißen.
    And I know that I can fight, or I can let the lion win
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  11. #2081
    Avatar von hans koschnick
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    Der Mehrpreis für ein Einschreiben macht sich hier bereits bezahlt.
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    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  12. #2082
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Der Mehrpreis für ein Einschreiben macht sich hier bereits bezahlt.
    Nein, eben nicht - es ist nahezu rausgeschmissenes Geld. Ein Einschreiben kann z.B. auch gar nichts enthalten. Man hat dann vor Gericht zwar bessere Chancen als ohne Beleg, aber wirklich sicher ist einzig und allein eine Kündigungsbestätigung. Ich habe noch keine Firma erlebt, die auf Nachfrage nicht eine solche per Mail oder Post verschickt hat.

  13. #2083
    Avatar von hans koschnick
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    Dein erster Satz ist Unfug!

    Und: ich habe sehr wohl schon Firmen erlebt, die behaupteten, ein Kündigungsschreiben gar nicht erst erhalten zu haben. In slchen Fällen ist der Einlieferungsbeleg selbst für das "geringstwertige" Einschreiben (per Einwurf) vor Gericht Gold wert, wenn es um die Beweislast geht!

    Eigene Erfahrung, die den entsprechenden Firmen daraufhin zum Nachteil gereichte.
    Geändert von hans koschnick (08.01.2017 um 15:51 Uhr)
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  14. #2084

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    Ich verschicke wichtigen Schriftverkehr auch grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein. Aber prinzipiell stimmt es schon: Wie soll ich denn nachweisen, dass das Einschreiben eine Kündigung und nicht eine Fotokopie meines wohlgeformten Gesäßes beinhaltete?

  15. #2085
    Avatar von mads
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    Man kann kostenlos online per Fax kündigen (wird für dich rausgeschickt) und man spart sich den Gang zur Post ;-)

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