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Thema: Der kleine Anlageberater

  1. #1
    Avatar von Die Nase
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    Der kleine Anlageberater

    Da ich so einen Thread hier noch nicht gefunden habe mache ich mal einen dafür auf, vielleicht kennt sich hier ja jemand ein bisschen aus was Geldanlage ect angeht.

    Ich hätte da auch mal gleich ein kleines Anliegen. Wenn bei mir alles glatt läuft bekomme ich im nächsten Jahr eine niedrige 6stellige Summe als Abfindung die ich nicht aufsplitten kann. Da ich ungern knapp die Hälfte davon an Steuern zahlen möchte würde es mich interessieren ob es die Möglichkeit gibt die Steuern zurück zu bekommen oder am besten gar nicht erst zahlen muss indem man LEGALE Investitionen tätigt und zwar am besten so, dass man relativ schnell wieder an das Geld ran kommen kann sollten meine Pläne nicht so aufgehen wie erhofft und ich dann doch auf das Geld angewiesen bin.
    Geändert von Die Nase [Mod] (06.08.2012 um 13:28 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Bill
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    Ich bin kein Anlageexperte, allerdings dürfte es meines Erachtens nach schwierig werden die Steuerlast zu minimieren. Abfindungen dürften rein rechtlich wohl genauso behandelt werden wie "normale" Gehaltszahlungen und unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht + Lohnsteuer.

    Oder sollte ich dich falsch verstanden haben und es geht dir um die Anlage des Nettobetrages?

  3. #3
    Avatar von Die Nase
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    Du hast mich schon richtig verstanden aber ich hätte zB die Möglichkeit dieses Jahr eine solaranlage zu kaufen und die degressiv mit Sonderabschreibung im ersten Jahr steuermindernd auf meine Lohnsteuer anzurechnen. Da wäre aber das problem das ich zwischenfinanzieren müsste und ich das Geld fest angelegt hätte ohne die Aussicht da schnell wieder ran zu kommen. Das wäre halt eine langfristige Anlage.

  4. #4
    Avatar von Bill
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    Okay, jetzt weiß ich worauf du hinaus willst. Das Problem dürfte ja dann eher darin bestehen Investitionen zu finden, die sich zum einen erfolgreich absetzen und gleichzeitig möglichst schnell wieder zu cash bringen lassen. Über Immobilien, die du nicht zum Eigenbedarf kaufst, hast du mit Sicherheit schon nachgedacht, oder? Gerade in Ballungszentren könnte man diese ja recht gut wieder weiterverkaufen und das derzeitige Zinsniveau lädt ja gerade dazu ein einen weiteren Teil zu finanzieren. Allerdings meine ich das du bei der Absetzbarkeit eine 2-Jahresfrist zu beachten hast, also mindestens zwei Jahre die Immobilie im Besitz halten müsstest.

    Vielleicht wäre es noch ganz hilfreich, wenn du noch einen Zeitraum angeben würdest, in dem du im worst case deine Anlage wieder im Bares verwandeln müsstest.

  5. #5
    Avatar von Die Nase
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    Ich habe ab dem Zeitpunkt wo ich das Geld bekomme noch 45 Monate gesichertes Einkommen und bis dahin weiß ich auch ob ich das Geld im Anschluss dringend benötige oder nicht. Von daher könnte so eine Immobilie schon interessant werden. Die darf ich dann aber nicht selber nutzen sehe ich das richtig?

  6. #6
    Avatar von Bill
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    Das ist nur ein gefährliches Halbwissen mit dem ich um mich schmeisse Ich hatte mich vor knapp 2 Jahren mal mit dem Kauf einer Immobilie als reine Anlage beschäftigt und das ist mir noch so im Hinterkopf geblieben, ja. Bei reiner Vermietungsabsicht sind meines Wissens nämlich sämtliche Kosten zur Herrichtung der Wohnung, also Renovierung, Instandhaltung, Rücklage für drohende Instandsetzungen usw. absetzbar. Des Weiteren dürften wohl auch die Anschaffungsnebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Maklercourtage usw. absetzbar.

    Aber vielleicht laufen hier im Forum ja noch ein paar Leuter herum, die das fachmännischer und vor allem genauer erläutern können.
    Alternativ kann ich dir noch folgendes Forum ans Herz legen: http://www.wertpapier-forum.de/ Auch wenn es der Name nicht unbedingt vermuten lässt, werden dort auch alternative Anlageformen, wie z.B. Immobilienerwerb besprochen.

  7. #7
    Avatar von Die Nase
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    Danke dir mal sehen ob sich hier noch einer findet ansonsten gehe ich da mal hin. Hier kann ich die User aber etwas besser einschätzen und es geht mir mehr um grundsätzliche Ideen damit ich nicht ganz doof vor nem Steuerberater und oder Bankenfuzzi sitze.

  8. #8
    Avatar von Schmolle
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    @Nase
    Aus beruflicher Erfahrung (ich mach "das" beruflich) kann ich zumindest ohne den einzelfall zu kennen, ein paar Tipps geben: Finger weg von sog. "Steuersparmodellen" - meistens irgendwelche Fonds (Film, Schiffahrt, Flugzeuge, Ölquellenerschließung, Immobilienparks etc.pp.) die geschlossen sind. Da tritts du als Zeichner solcher Papiere als Unternehmer auf. Und eine etwaige Steuerersparnis oder gar extraAbschreibungsmöglichkeit muß zurückgezahlt werden, wenn das Unternehmen (der geschlossene Fonds für den Papiere gezeichnet wurden ist eine Firma anteilsinhaber dito) pleite macht - dann "darfst" du alle Vergünstigungen zurückzahlen die du erhalten hast. Im Rahmen deines gezeichneten Kapitals bist du je nach Satzung des Fonds auch noch Nachschußpflichtig. D.H. wenn die Versammlung feststellt, das soundsoviel Geld fehlt, wird das von den Zeichnern der Papiere eingesammelt je nach Höhe des Anteils.
    Also geschlossene Fonds gänzlich ausschließen.

    "normale" Fondsanlagen (z.B. Aktienfonds): Zu empfehlen. Da kannst du im Grunde nichtviel verkehrt machen, wenn du da schon aktiv sein solltest. Empfehlung meinerseits: ETFs auf Indexe wie Dax, oder Dow Jones zeichnen - warum ETFs? Die sind weit aus günstiger als die bekannten Fonds jedweder Bank oder Fondsgesellschaft und erreichen meist auch dasselbe Ziel.
    Fällig wird da Steuer, wenn du die Fondsanlage auflöst. Welche Steuern? Abgeltungssteuer, für den Fall deine Geldanlage hat Gewinn gemacht (abzüglich eines Freibetrage den du dann ja der Fondsgesellschaft erteilen kannst - Freistellungsauftrag). Solange du die Anlage hältst stellt das kein Problem dar. Unterhalte dich da vielleicht mit deinem Steuerberater. Otto Normalverbraucher muß da nicht viel befürchten.

    Deine Gewinne aus der Geldanlage gehören zu dem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit - diese Einkünfte sind Zinsen (bei Veräußerung/Auflösen) und Dividende.

    Wenn du zu den "Sicherheits" Menschen gehörst, dann geh auf Dachfonds. Das Misch Masch innerhalb dieser Anlagen (Fonds die Fonds zu einem Fonds verbinden) kostet allerdings Rendite.

    Bei Immobilien - insbesondere Fremdgenutzt - Vorsicht. Da kauft man schnell die Katze im Sack und bleibt, wenn man die Mieter nicht kennt, auf hohen Kosten, die jetzt noch gar nicht absehbar sind hängen (Stichwort Mietnomaden oder unvermietbare Objekte, ich meine hier den "klasischen" Fall: haus kaufen und weiter vermieten). Auch von Immobilienfonds ist dringendst abzuraten - sowohl die geschlossene als auch die offene Variante.

    Was Sinn machen kann bei Immobilie (Infos sind vonnöten über Lage etc.pp.) sind Garagen für Anwohner und Anbaufläche weiterverpachten, Fläche an solarparks verpachten. Die sind relativ problemlos und die laufen auch gut. Bei Haus/ Eigentumswohnungsvermietung haben sich - ich kann es nicht oft genug wiederholen - viele schon in die Nesseln gesetzt.
    Es gilt immer noch wie schon immer: Lage, Lge; Lage (bei hauskauf zwecks Weitervermietung). Und im Moment ist der Markt gerade überhitzt, was gute Lagen anbetrifft.


    Wenn du mehr Infos haben möchtest stehe ich dir gern zur Verfügung. Einfach PN!
    Protest war schon immer käuflich.

  9. #9
    Avatar von SVW
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    Zitat Zitat von Schmolle Beitrag anzeigen
    @Nase
    ...
    Wenn du mehr Infos haben möchtest stehe ich dir gern zur Verfügung. Einfach PN!
    Wenn ich Die Nase richtig verstanden habe geht es doch um die fällige Steuer bei Auszahlung der Abfindung (Steuer+Sozialversicherungsbeiträge), nicht um Steuern bei der Anlage.

    Soweit richtig?

    Weil da gibt es halt schon ein paar Varianten, zu nennen hier z.B. die Direkteinzahlung in eine Pensionskasse mit der man alle Steuern und Beiträge zunächst umgeht. Die wäre auch direkt wieder kündbar (jederzeit), allerdings sollte dann die Gutschrift in Eigenverantwortung in der Steuererklärung genannt werden die Ersparnis wäre dann halt wieder dahin.

    Aber grundsätzlich gibts da kein einfaches und dann auch noch legales Konstrukt, von daher bist du da bei einem guten Steuerberater schon richtig aufgehoben. Es sollte aber möglich sein einen Großteil der Steuern und Beiträge zu umgehen...

  10. #10
    Avatar von Knowledge
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    Zitat Zitat von Bill Beitrag anzeigen
    Das ist nur ein gefährliches Halbwissen mit dem ich um mich schmeisse Ich hatte mich vor knapp 2 Jahren mal mit dem Kauf einer Immobilie als reine Anlage beschäftigt und das ist mir noch so im Hinterkopf geblieben, ja. Bei reiner Vermietungsabsicht sind meines Wissens nämlich sämtliche Kosten zur Herrichtung der Wohnung, also Renovierung, Instandhaltung, Rücklage für drohende Instandsetzungen usw. absetzbar. Des Weiteren dürften wohl auch die Anschaffungsnebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Maklercourtage usw. absetzbar.

    Das stimmt. Aber bei einer Veräußerung fallen dann Steuern an. Bei einer Investition in eine Immobilie, die den eigenen Wohnzwecken dient, und einer Veräußerung ab dem 2. Jahr (?) bis zum 10. Jahr (?) nach der Anschaffung der Immobilien fallen keine Steuern an, soweit ich weiß. Somit wäre der Veräußerungsgewinn reiner Gewinn.
    Norbek Worbek!

  11. #11
    Avatar von dizzy
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    Aktien, Anleihen, Fonds und ähnliches sind definitiv nicht empfehlenswert, wenn das Ziel eine Steuerersparnis bei der Abfindung ist.
    Frank Baumann - Por unos pocos dólares más?

  12. #12
    Avatar von kalotte
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    Es sei denn Du gehst nach Luxemburg, erzählst keinem davon und hast einen funktionierenden Plan, wie Du die Kohle später da wieder raus bekommst.

  13. #13
    Avatar von Tigger
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    Zitat Zitat von kalotte Beitrag anzeigen
    Es sei denn Du gehst nach Luxemburg, erzählst keinem davon und hast einen funktionierenden Plan, wie Du die Kohle später da wieder raus bekommst.
    nö, nützt für die Abfindung auch nix, die Abzüge fallen ja gleich bei Auszahlung an

  14. #14
    Avatar von Tigger
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    Zitat Zitat von Knowledge Beitrag anzeigen
    Das stimmt. Aber bei einer Veräußerung fallen dann Steuern an. Bei einer Investition in eine Immobilie, die den eigenen Wohnzwecken dient, und einer Veräußerung ab dem 2. Jahr (?) bis zum 10. Jahr (?) nach der Anschaffung der Immobilien fallen keine Steuern an, soweit ich weiß. Somit wäre der Veräußerungsgewinn reiner Gewinn.
    das ist afaik inzwischen geändert worden. In den ersten 10 Jahren ist ein evtl. anfallender Veräußerungsgewinn immer zu versteuern, egal ob privat genutzt oder nicht. Wo wir übrigens auch bei einem Problem einer Immobilie als Wertanlage sind: Wenn man da kurzfristig ran muss (was ja hier angedacht ist), könnte das problematisch werden und kann je nach Lage auf dem Immobilienmarkt durchaus mit verlusten verbunden sein

    Ich empfehle hier auch den Gang zum Steuerberater ...

  15. #15
    Avatar von Die Nase
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    Vielen dank für die Tipps, zum Steuerberater geht es auch auf jeden fall, ich hatte nur gehofft hier schonmal Ideen zu sammeln damit ich nicht ganz doof da stehe

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