Nein. Glaub Duffman, der ist Jurist. Wenn Werder, wie Du selbst schreibst, sein Hausrecht ausübt, ist das nicht Strafrecht. Ob darüber hinaus eine strafbare Handlung vorliegt, ist Sache der staatlichen Stellen, die im Falle eines Antragsdelikts nur tätig werden, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt.