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Thema: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

  1. #3811
    Avatar von ludger-leder
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    Experten für Mietrecht vor!

    Wir haben heute eine Mieterhöhung (Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete) im Briefkasten gehabt. Nun würde wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Die gesetzliche Grundlage lautet wie folgt:

    "§ 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein."

    Jetzt meine Frage: Welches ist der übernächste Monat?

    a) Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters + 2 Monate
    b) Datum der Kündigung + 2 Monate

    Ich verstehe es so wie b), möchte aber nichts riskieren und rufe deshalb die geballte Worum Expertise an.


    Jetzt meine Frage am praktischen Beispiel:
    Wir wollen so spät wie möglich zum 30.09.19 kündigen.

    15.06.19 Einschreiben vom Vermieter erhalten
    ca. 25.07.19 Kündigung der Wohnung zum 30.09.19
    31.08.19 Ablauf zweiter Monat nach Zugang der Mieterhöhung

    Ist das so korrekt?
    Geändert von ludger-leder (15.06.2019 um 15:01 Uhr)

  2. #3812
    Avatar von Daniel FR
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    Ich interpretiere es so, dass der zweite Monat nach dem Zugang der Erklärung im Fall der Zustellung am 15. Juni der August ist. Somit könntest du bis Ende August zum Ablauf des übernächsten Monats, also Ende Oktober, kündigen.

    Diese Einschätzung erfolgt ohne Gewähr.

    PS: Versuch mal, eine kommentierte Fassung des Gesetzes zu finden. Da ist das mit den Fristen möglicherweise mit einem Beispiel erklärt.
    Geändert von Daniel FR (15.06.2019 um 15:10 Uhr)
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  3. #3813
    Avatar von ludger-leder
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    Danke für deine Einschätzung, so verstehe ich es auch.
    Wir wollen allerdings (Stand jetzt) schon Ende September raus und nicht erst Ende Oktober.

    Ich gucke Mal ob ich den Gesetzestext mit Kommentaren finde.

  4. #3814
    Avatar von Daniel FR
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    Wenn du zum Ende September ausziehen willst, müsstest du spätestens im Juli kündigen.
    {Meta Male}

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  5. #3815

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    Das ganze sind 2 unabhängige Fristen.

    "Bis Ablauf des 2. Monats" heißt 2 volle Monate nach Erhalt des Schreibens, wobei die Moantsfrist mit dem ersten des Folgemonats beginnt (also Kündigung bis 31.08) und danach dann nochmal 2 volle Monate.

    Die Sonderkündigungsfrist beginnt erst zu Laufen nachdem die Zustimmungsfrist geendet ist (31.08.2019), also dann bis 30.10.2019. Unabhängig davon, ob Du jetzt schon kündigst oder dir bis 31.08 Zeit lässt.

    Geht keine normale Kündigung bei Dir? Da bist Du mit der klassichen Frist zum 30.09. raus

  6. #3816
    Avatar von ludger-leder
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    Eine normale Kündigung geht auch.
    Wir bauen aber gerade, geplant ist Anfang September einzuziehen. Da momentan leider Stillstand ist und wir nicht abschätzen können wann es weitergeht (der Netzbetreiber kommt mit dem Zählereinbau nicht hinterher), wollten wir so spät wie möglich die Wohnung kündigen.

    Finde es irgendwie seltsam, dass das Sonderkündigungsrecht unter Umständen zu längeren Fristen zu Ungunsten des Mieters führen kann.

  7. #3817

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    Sonderkündigungsrecht macht halt in den Fällen Sinn, wo die einfachgesetzlichen Regelungen durch den Vertrag deutlich länger sind bzw gar nicht vorhanden (Zeitmietverträge z.B.). Ansonsten einfach die normalen Kündigungsfristen nutzen und alles ist gut und planbar.

  8. #3818
    Avatar von Daniel FR
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    Mir kam das Sonderkündigungsrecht mal gut zupass, als ich schnell raus wollte, wo ich vorher über 8 Jahre gewohnt hatte. Die normale Kündigungsfrist wären 6 Monate gewesen.
    {Meta Male}

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  9. #3819
    Avatar von ludger-leder
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    Ah, ok, verstanden.

    Mir ist jetzt beim nochmaligen Lesen aufgefallen, dass der Vermieter in seinem Anschreiben die Überlegungefrist falsch gesetzt hat, nämlich bis zum 31.07..

    Meint ihr ich könnte dadurch im Juli wirksam zum 30.09. kündigen?

  10. #3820

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    Ziemlich unwahrscheinlich wenn es hart auf hart kommen würde. Fristen berechnen sich anhand der Gesetzesgrundlagen. Der Vermiter hat Dir lediglich eine zu kurze "Bedenkzeit" gesetzt, ändert aber nichts an der 2. Frist.

  11. #3821
    Avatar von Daniel FR
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    Meistens haben Vermieter nichts dagegen, wenn sie "den Feind" einen Monat früher los sind. Versuchen kannst du es. Am besten mal auf den Busch klopfen.
    {Meta Male}

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  12. #3822
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Mir kam das Sonderkündigungsrecht mal gut zupass, als ich schnell raus wollte, wo ich vorher über 8 Jahre gewohnt hatte. Die normale Kündigungsfrist wären 6 Monate gewesen.
    Aber doch nicht, wenn DU gekündigt hättest.
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  13. #3823
    Avatar von Daniel FR
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    Doch. Die längere Kündigungsfrist galt damals (2000) noch beiderseitig. 2001 wurde das Mietrecht allerdings reformiert, seitdem beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter generell drei Monate, da hast du Recht. Hab das gerade nochmal nachgeschlagen, weil du mich verunsichert hast.

    (Gerade nochmal die Kurve gekriegt, puh! )
    {Meta Male}

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  14. #3824
    Avatar von Frings1991
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    Es gibt neues von der Juristin!

    Mein alter Mitbewohner hat noch keinen Cent von der Kaution bekommen und den Anwalt eingeschaltet. Dieser hat einen Brief an sie geschickt, an die Anschrift unserer WG. Kurzer Zeit später kam der Brief zurück. Mit nem Kugelschreiber hat sie "Falsche Adresse" auf den Umschlag geschrieben und beim Anwalt in den Postkasten geworfen. Daraufhin hat er nachforschen lassen und wie wir uns schon dachten, ist sie weder im Anwaltsregister, noch ist sie auf unserer alten Adresse gemeldet. Der Anwalt hat darauf Antrag beim Melderegister gestellt. In der Zwischenzeit hat mein MB mir die Sache erzählt und mir ist eingefallen, dass sie mir die Kündigung schriftlich gegeben hat und auf dem Briefkopf stand ihre Adresse in MV. Sie hat da wohl mal ein Haus geerbt oder sowas. Natürlich sofort meinem MB weiter geleitet.
    Hab auch noch rausgefunden, dass sie dort Schuldnerberatung für die Awo macht. Dort wird sie auch mit "Juristin" vorgestellt
    Werde wohl Montag mal Kontakt zum Anwalt aufnehmen, da bei mir auch noch ein Teil der Kaution fehlt. Ist zwar kein großer finanzieller Schaden aber da geht es mir einfach ums Prinzip.

  15. #3825

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    Beantrage doch einfach mal einen Mahnbescheid. Mal gucken was sie dann macht

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