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Thema: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

  1. #5131
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Ich würde da auch noch stark in mich gehen
    Vor allem die Holzöfen mit Pufferspeicher sind extrem viel Arbeit. Da kann es sein das der Schornsteinfeger zum messen kommt, zwei mal im Jahr zum fegen usw. Alles kosten.
    Dazu der Holzpreis wenn man nicht selber. Und wenn man selber die ganze Arbeitszeit. Viel Romantik dabei, aber ich wäre da vorsichtig.

    Ansonsten würde ich da weiterhin einen guten, neutralen!, Energieberater nach DENA Liste nehmen und dich mal richtig gut durchführen lassen.

  2. #5132
    Avatar von Schmolle
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    Ich wäre bei Altbauten echt vorsichtig. Energieberater ist da sinnvoll.
    Traut dem AffeSchmidtPistoleSieben - Er ist vom Fach.

    Spitz gesagt: man neigt dazu was einzubauen, was sich "richtig geil" anhört (und auch ist) aber nicht zu eurem "Kasten" passt und dann kommt Malheur (z.B. Schimmel).
    Protest war schon immer käuflich.

  3. #5133
    Avatar von PerryPansen
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    Danke schon einmal für die Antworten. Ein Energieberater ist sowieso eingeplant, ich wollte mich aber im Vorfeld schon mal in alle Richtungen informieren...
    ...da wir eh Dämmung, Fenster, Heizungsanlage neu machen müssen, bekommt man - wenn man auch noch Lüftungsanlage mit Wärerückgewinnung einbaut - bessere KfW Konditionen (150k Kreditvolumen und 10%+5% zusätzlicher Tilgungszuschuss wpb+ee). Das wäre schon sinnvoll mitzunehmen, nur mag ich Lüftungsanlagen nicht so...weshalb ich dann auf die Abluftwärmepumpe kam, die das miterfüllt.

    Aber es gibt ja Gründe, dass es dafür Fachleute gibt.

  4. #5134
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Warum magst du keine Lüftungsanlage? Lass dir da nicht von irgendjemanden erzählen das diese Keime verteilen usw.

    Ich habe schon Lüftungsanlagen von innen gesehen die 15 Jahre alt waren und da war einfach nichts in den Leitungen. Gut eingestellt hört man diese auch nicht und die Wartung bei bestimmten Modellen kann man auch selber durchführen. (Vor allem Filtertausch.)

    Ansonsten würde ich fast drauf wetten das die Konditionen durch das neue BEG in bestimmten Teilen noch besser werden. Energieberater wird dazu auch noch zur Hälfte gefördert.

  5. #5135

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    Volle Zustimmung zur Lüftungsanlage. Dass es aber normal ist, dass nach fünf Jahren ein Lager kaputt ist, dass für 600 Euro getauscht werden muss, hätte uns mal jemand sagen sollen.

  6. #5136
    Avatar von PerryPansen
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    https://www.energie-fachberater.de/n...2010%20Prozent.

    Tatsächlich wird sich da ab 2024 wohl noch einiges tun, wobei, wenn ich es richtig verstehe, kann man von einer zuvor beantragten alten Förderung voraussichtlich auch noch wechseln (jedenfalls soweit es die Heizung betrifft).
    Das ist wirklich ein weites Feld.

  7. #5137
    Avatar von Osnadame
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    Absolute Zustimmung zur Lüftungsanlage. Ein großer Vorteil: Keine Pollen im Haus und kein Viehzeuch im Sommer! Keine Mücken, Fliegen usw. Meine Allergien sind um einiges besser geworden.
    Unsere läuft seit 7 Jahren nahezu problemlos, Geräusche hört man nur bei absoluter Stille, da ist jeder Kühlschrank lauter. Nachts regelt man sie eh runter und der Einbauer hat im Schlafzimmer vorher gefragt, wo das Bett stehen wird und den Lüfter weiter weg angebaut.
    Einziges Manko ist, dass bei Sturm die USA schon mal meint, der Kamin läuft und wir dann über die Sicherung neu starten müssen.
    Man merkt auf jedem Fall schnell, wenn die Lüftung mal nicht läuft, da bin ich mittlerweile echt empfindlich, wenn mal irgendwo schlechte Luft ist.
    +++ No surprising news +++

  8. #5138
    Avatar von PerryPansen
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    Lüftung im sanierten Altbau ist dann ja eher dezentral...abgesehen vom optischen "Nachteil" (viele Ausgänge an der Außenwand) ... werd ich mich schon damit anfreunden...

  9. #5139

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    Thema Nebenkostenabrechnung:

    Für Wohnraummietverhältnisse gilt die Frist von 1 Jahr zur Abrechnung, bei Gewerbe hat man darüber hinaus einen Anspruch.
    Aber wie ist es mit der Frist für Nebenkostenabrechnungen, wenn eine Gemeinde im Rahmen eines Erbbaurechts Teile eines Gebäudes an einen Verein verpachtet?
    Konkret werden die Räume über eine zentrale Heizung beheizt, deren Betreiber die Gemeinde ist. Über die Heizung werden verschiedene Räumlichkeiten beheizt, die an unterschiedliche Nutzer verpachtet sind. Seit 2 Jahren wurde keine Nebenkostenabrechnung vorgelegt. Vorausleistungen wurden seit Bestehen des Erbbaurechtes (rund 40 Jahre) noch nie erhoben.
    It's more fun when you don't give a fuck

  10. #5140
    Avatar von Marinh027
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    Moin, ich benötige einmal die Schwarmintelligenz.

    Beispiel: Es ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB geplant. Welche Fragen könnten hier von Mietern auftauchen, die vllt auch nicht so üblich sind bzw. erwartbar. Wäre cool falls ihr da noch Ideen habt.

    - Was passiert wenn ich nicht zustimme?
    - Ich kann die neuen Kosten nicht tragen, welche Möglichkeiten habe ich?
    - ...
    SUCCESS ISN'T GIVEN. IT'S EARNED.
    ON THE TRACK, ON THE FIELD, IN THE GYM.
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