Folgende Situation:
Ich hab spontan ein interessantes Wohnungsangebot zur Miete bekommen und überlege mit meiner Freundin da einzuziehen. Da Einzugstermin schon der 1.5. wäre und passt das mit der Kündigungsfrist natürlich nicht ganz so und ich habe den Vermieter gefragt ob die Möglichkeit besteht, einen Nachmieter zu stellen und somit nicht die vollen 3 Monate zu haben. Sowas ist zumindest hier in Münster aufgrund der Wohnungsknappheit nicht unüblich, ich selbst bin vor zwei Jahren so in meine jetzige Wohnung gekommen. Er zeigte sich da auch durchaus bereit zu, ich solle das aber alles mit dem Verwalter klären. Der meinte am Telefon gerade er würde mit dem Vermieter telefonieren müssen, "vielleicht habe er die neue Rechtslage nicht mitbekommen" und "er müsse dann dafür bezahlen".
Jetzt wollt ich wissen was es da für eine Änderung gegeben haben soll und welche zusätzlichen Kosten das für den Vermieter wären? Gefunden hab ich spontan nichts, aber vielleicht weiß ja jemand von euch was damit so gemeint war.
andere Frage: Was für eine Wohnung wird in Münster frei ? und vor allem wo ?
PN
Oder ein reiner Arschlochmove. Manche haben nichts anderes in ihrem Verhaltensrepertoire, selbst auf Nachfrage.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Frage bzgl. Brandschutz. Jemand wohnt im dritten und letzten Stock eines Mehrfamilienhauses ohne Aufzug, drei Wohnungen gibt's auf dem Stockwerk insgesamt, die beiden aeusseren Wohnungen sind baugleich. Die Wohnung in der Mitte muss in Sachen Brandschutz nachgeruestet werden. Nun soll in die Balkontrennung zwischen den Wohnungen links und in der Mitte eine Tuere eingebaut werden. Die Tuere muss nach meiner Logik eigentlich offen sein. Fluchtweg ist dann von der Wohnung in der Mitte ueber den Balkon der Wohnung links. Der Balkon der Wohnung links laeuft einmal an der Wohnung links an drei Seiten entlang und von der Seite vorne soll dann die Feuerwehr die Leiter anbringen. Heisst im Umkehrschluss, dass die Person in der Wohnung links sicherstellen muss, dass der Fluchtweg nicht durch Moebel, Blumentoepfe etc. zugestellt wird und ausserdem akzeptieren muss, das die Personen in der mittleren Wohnung jederzeit auf den Balkon kommen koennen? Der Balkon ist relativ schmal, sprich, die Person links muss ausserdem ihre Gartenmoebel woanders unterbringen? Ist da ne Mietminderung drin? Muss man das alles so akzeptieren?
Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...
Jederzeit? Ich würde sagen, der Nachbar darf den Balkon nur betreten, wenn es tatsächlich brennt.
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„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Der Balkon ist doch weiterhin voll nutzbar. Nur eben mit der etwaigen Einschränkung, dass die Möblierung nicht völlig frei wählbar ist. Wüsste da jetzt nicht, dass dies für eine Mietminderung ausreichen könnte. Zumal Balkone ja auch nicht voll in die Fläche reinzählen und somit eine etwaige anvisierte Mietminderung im sehr überschaubaren Bereich liegen dürfte.
https://mietminderungstabelle.de/Mie...ie.Balkon.html
Wahnsinn was so alles vor Gerichten landet in Sachen Balkone
Geändert von Dondiego (29.04.2019 um 11:03 Uhr)
@Daniel: wie kann man ausschliessen, dass der Nachbar nicht staendig rueberlatscht? Wir reden hier von einem etwas komischen Zeitgenossen in der Mitte.
@diego: Ums mal so zu sagen: wenn der Tisch 90x90 da steht, kommt keiner mehr durch, da bleiben maximal 40 cm zum drumrumlaufen, also schwierig im Brandfall und in Panik. Wenn ein Waeschestaender ausgeklappt da steht ebenfalls nicht. Ich sehe da schon eine Einschraenkung bei der Nutzung. Man muesste ja jeden Tag den Tisch ins Wohnzimmer stellen oder einen Klapptisch anschaffen, der nur aufgeklappt werden darf, wenn jemand da ist. Pflanzkuebel auf dem Boden muessen dann auch weg.
Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...
Wenn er das tatsächlich macht, müsste man ihm das gerichtlich untersagen lassen können. Oder nicht?
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
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Tür einbauen, Weg freihalten, Tür mit Alarmanlage/Schild versehen, wie man sie in öffentlichen Gebäuden findet. (Alarmauslösung bei Öffnung, Missbrauch strafbar,...)
In Supermärkten ist das so gelöst, das die Tür in Fluchtrichtung natürlich offen ist, aber bei einer Türöffnung über einen Sensor/Schalter ein Alarmsignal ausgelöst wird. Im privaten Bereich reicht vielleicht ein Fenstersensor aus der Smarthome-Technik.
Zur Nutzungseinschränkung: Den schweren Blumenkübel kann man nicht mehr vor die Tür stellen, aber alles, was sich mit Öffnen der Tür wegschieben läßt (Wäscheständer, Tisch,...), sollte doch kein Problem sein. Potential für Mietminderung sehe ich da wenig.
Ich würde die Auffassung vertreten, das dieser Balkon nun ein notwendiger Rettungsweg für eine andere Wohnung ist und somit nicht mehr zur Wohnfläche gehört. Der Rettungsweg muss entsprechend freigehalten werden, nicht das man im Schadensfall noch der "Dumme" ist (mMn auch kein Tisch oder sonst etwas).
Da Balkone üblicherweise mit Faktor 0,5 berechnet werden, sollte dass den Vermieter nicht großartig stören. Vor allem wenn er dadurch einen sinnlosen Rechtsstreit umgehen kann.
Geändert von Duke1982 (29.04.2019 um 13:22 Uhr)