Seite 262 von 343 ErsteErste ... 212 242 252 261262263272 282 312 ... LetzteLetzte
Ergebnis 3.916 bis 3.930 von 5140

Thema: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

  1. #3916

    Registriert seit
    23.07.2012
    Ort
    28207
    Beiträge
    2.937
    Da wir so keine direkten „Kontakt“ Zu der Dachrinne haben, kann ich da gar nichts zu sagen...
    also wir haben kein Fenster in der Nähe und ohne Kletterei kann ich da auch nicht nachsehen...
    gehen wir einfach mal von dem für mich ungünstigsten Fall aus, dass die Mieterin recht hat und dort Mücken-mäßig gut was abgeht

  2. #3917
    Avatar von Weserwehr
    Registriert seit
    23.08.2008
    Beiträge
    736
    Da nur die erstmalige Aufstellung / Aufteilung Probleme bereitet, ich die Folgejahre dann sicher selbst hinbekomme und es auch nicht darauf ankommt, noch den letzten möglichen Euro dem Fiskus vorzuenthalten, ist bei meinem Problem ein Steuerberater keine Option.

    Stattdessen suche ich eine gute Website, Forum etc., wo ich mich einigermassen selbst belesen kann um die Grundlagen der "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" im Fall einer Grundstücksgemeinschaft zu erstellen.

    Problem: Meine Frau hat 50% Ihres Elternhauses (3 WHG.) gekauft, eine teure Sanierung des Hauses und Renovierung der beiden Wohnungen die vermietet werden sollten, durchgeführt. Wie die Erlöse der Vermietung aufgeteilt werden ist klar. Aber wie die Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufgeteilt und zugeordet werden können (müssen) ist es für mich nicht. Evtl. gibt es ja auch eine gute Software, die sowas kann - aber da müsste dann schon jemand eigene Erfahrungswerte haben - versprochen wird in dem Bereich ja immer viel. Danke fürs Lesen und evtl. Tipps.
    Geändert von Weserwehr (19.08.2019 um 20:34 Uhr)

  3. #3918

    Registriert seit
    03.02.2014
    Ort
    Frankfurt
    Beiträge
    5.833
    Sorry wenn ich es so salopp sage, das ist einfach nur quatsch solch eine Materie mal eben selbst (ansatzweise richtig) machen zu wollen.

    Als Steuerberater empfehle ich Dir einen Steuerberater für die ersten 2/3 Jahre zu nehmen.

    Es gibt keine gescheiten Foren/Seiten wo man sich mal eben in der Materie einlesen kann, die dann fachlich auf halbwegs anständigem Niveau ist.

    Edith:Software in dem Bereich ist noch größerer Unfug, weil die beste Software nicht die Mängel des Nutzers ausgleichen kann.

    Warum überhaupt den StB sparen, der p.a. für eine G+E vlt. 400/500 kostet und die Kosten voll abgesetzt werden können?!

    Ansonsten auf jeden Fall zu beachten: https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html - und kannst Dir ja Kommentare zu § 6 (1) 1a EStG anschauen
    Geändert von Dondiego (19.08.2019 um 22:36 Uhr)

  4. #3919
    Avatar von Weserwehr
    Registriert seit
    23.08.2008
    Beiträge
    736
    Danke für Deine schnelle Antwort Dondiego

    Schlau wäre es wohl gewesen, sich unmittelbar beim Kauf von einem KOMPETENTEN Steuerberater beraten zu lassen. Insbesondere auch zur Gestaltung der Sanierungs- und Renovierungsarbeiten. Der Zug ist aber nun schon abgefahren.
    Das mit der Software sehe ich auch ziemlich kritisch. Steuerberater - man stellt sich halt vor, dass da auch vom Profi nicht so viel rauszuholen ist, dass sich die Kosten lohnen.
    UND, auch da sind evtl. Mängel des Steuerberaters entscheidend, sprich man muss auf gut Glück, einen engagierten, Guten finden.
    Geändert von Weserwehr (19.08.2019 um 23:39 Uhr)

  5. #3920
    Avatar von Jambo
    Registriert seit
    09.08.2009
    Ort
    Schatten der Sonnenuhr
    Beiträge
    2.412
    Mal angenommen, ein Mieter hat einen Vertrag für eine Wohnung ohne Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat abgeschlossen - wäre dann bei Kündigung am Folgetag des Mietbeginns tatsächlich eine Mietdauer von lediglich einem Monat sicher? Oder kann Vermieter irgendeine Unwirksamkeit geltend machen?
    I would prefer not to

  6. #3921

    Registriert seit
    21.11.2016
    Ort
    Rhein-Main
    Beiträge
    2.517
    Ist wirksam.

    Edit: Wenn dein Mietverhältnis schon begonnen hat, ist ja ein Monat schon angebrochen. Also werden es 2 Monate werden. Du könntest aber vor Mietbeginn kündigen...also nachdem du den Mietvertrag unterschrieben hast, jedoch vor dem Stichtag. Dann wäre die Mietdauer tatsächlich nur 1 Monat.
    Geändert von Duke1982 (25.08.2019 um 18:02 Uhr)

  7. #3922
    Avatar von Jambo
    Registriert seit
    09.08.2009
    Ort
    Schatten der Sonnenuhr
    Beiträge
    2.412
    Vielen Dank!

    Das Mietverhältnis beginnt erst noch. Das alles ist ohnehin nur theoretischer Natur - mir kam nur der Gedanke.
    I would prefer not to

  8. #3923
    Avatar von K
    Registriert seit
    03.07.2008
    Ort
    Photograph courtesy of the U.S. Geological Survey
    Beiträge
    16.020
    Reine Interessensfrage: Mein Vermieter hat nun schon zum zweiten Mal per Brief-in-jeden-Briefkasten die Mieter in meinem Haus dazu aufgerufen, nächtliche Ruhestörungen zu unterlassen. Im zweiten Brief droht er mit fristloser Kündigung, falls die Störungen nicht unterbleiben. Mich betrifft das nicht - weder höre ich irgendwas noch störe ich -, aber ich frage mich, ob man Mietern fristlos kündigen kann, ohne sie vorher persönlich, d.h. namentlich anzuschreiben und abzumahnen?
    Don’t you ever kind of wish that the world would just stop? / That the band would pack up and the curtain would drop?

  9. #3924
    Avatar von Schmolle
    Registriert seit
    04.07.2008
    Ort
    Reaktionäre Friedenskraft!
    Beiträge
    30.263
    Ich würde mal stark denken, es muss persönlich geschehen

  10. #3925

    Registriert seit
    08.05.2019
    Beiträge
    9.021
    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Reine Interessensfrage: Mein Vermieter hat nun schon zum zweiten Mal per Brief-in-jeden-Briefkasten die Mieter in meinem Haus dazu aufgerufen, nächtliche Ruhestörungen zu unterlassen. Im zweiten Brief droht er mit fristloser Kündigung, falls die Störungen nicht unterbleiben. Mich betrifft das nicht - weder höre ich irgendwas noch störe ich -, aber ich frage mich, ob man Mietern fristlos kündigen kann, ohne sie vorher persönlich, d.h. namentlich anzuschreiben und abzumahnen?
    Ich hab mal zum Einschlafen mit Kopfhörern im Bett gelegen und irgendwelches Geknüppel gehört. Nur sind bei meinem Verstärker nicht automatisch die Boxen aus, wenn ich die Kopfhörerklinke reinstecke und ich hatte vergessen sie auszuschalten. Da durften alle Nachbarn mithören. Mein WG-Mitbewohner kam dann irgendwann rein und hat das Ganze beendet.
    Vielleicht ist es bei Dir ja auch so.

  11. #3926
    Avatar von K
    Registriert seit
    03.07.2008
    Ort
    Photograph courtesy of the U.S. Geological Survey
    Beiträge
    16.020
    Nee, die Ruhestörungen waren schon spezifiziert, an mir liegt es nicht.
    Don’t you ever kind of wish that the world would just stop? / That the band would pack up and the curtain would drop?

  12. #3927
    Avatar von Daniel FR
    Registriert seit
    02.07.2008
    Ort
    In a seedy space age bachelor pad.
    Beiträge
    42.346
    Zitat Zitat von lagom Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Reine Interessensfrage: Mein Vermieter hat nun schon zum zweiten Mal per Brief-in-jeden-Briefkasten die Mieter in meinem Haus dazu aufgerufen, nächtliche Ruhestörungen zu unterlassen. Im zweiten Brief droht er mit fristloser Kündigung, falls die Störungen nicht unterbleiben. Mich betrifft das nicht - weder höre ich irgendwas noch störe ich -, aber ich frage mich, ob man Mietern fristlos kündigen kann, ohne sie vorher persönlich, d.h. namentlich anzuschreiben und abzumahnen?
    Ich hab mal zum Einschlafen mit Kopfhörern im Bett gelegen und irgendwelches Geknüppel gehört. Nur sind bei meinem Verstärker nicht automatisch die Boxen aus, wenn ich die Kopfhörerklinke reinstecke und ich hatte vergessen sie auszuschalten. Da durften alle Nachbarn mithören. Mein WG-Mitbewohner kam dann irgendwann rein und hat das Ganze beendet.
    Vielleicht ist es bei Dir ja auch so.
    Geknüppel zum Einschlafen?
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  13. #3928

    Registriert seit
    08.05.2019
    Beiträge
    9.021
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von lagom Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von K Beitrag anzeigen
    Reine Interessensfrage: Mein Vermieter hat nun schon zum zweiten Mal per Brief-in-jeden-Briefkasten die Mieter in meinem Haus dazu aufgerufen, nächtliche Ruhestörungen zu unterlassen. Im zweiten Brief droht er mit fristloser Kündigung, falls die Störungen nicht unterbleiben. Mich betrifft das nicht - weder höre ich irgendwas noch störe ich -, aber ich frage mich, ob man Mietern fristlos kündigen kann, ohne sie vorher persönlich, d.h. namentlich anzuschreiben und abzumahnen?
    Ich hab mal zum Einschlafen mit Kopfhörern im Bett gelegen und irgendwelches Geknüppel gehört. Nur sind bei meinem Verstärker nicht automatisch die Boxen aus, wenn ich die Kopfhörerklinke reinstecke und ich hatte vergessen sie auszuschalten. Da durften alle Nachbarn mithören. Mein WG-Mitbewohner kam dann irgendwann rein und hat das Ganze beendet.
    Vielleicht ist es bei Dir ja auch so.
    Geknüppel zum Einschlafen?
    Ach, ich trink abends auch gern noch Cola. Alles eine Frage der Gewöhnung.

  14. #3929
    Avatar von cis
    Registriert seit
    21.11.2012
    Beiträge
    3.162
    Moin, ich habe eine Frage bzgl. der Aufteilung von Nebenkosten in einer Eigentümergemeinschaft:

    Es geht um ein Haus mit zwei Wohnungen und einer Einliegerwohnung. Das Haus gehört einer Eigentümergemeinschaft die aus zwei Parteien (A und B) besteht. Der Partei A gehört eine Wohnung und die Einliegerwohnung, der Partei B gehört die 2.Wohnung. Beide Wohnungen werden vom jeweiligen Eigentümer bewohnt. Die bislang von A selbstgenutzte Einliegerwohnung wird zum nächsten Monatsersten vermietet.

    Derzeit sind die Nebenkosten in folgendem Mix aufgeteilt
    a) Anteil an der Eigentümergemeinschaft: Wohngebäude- und Haftpflicht-Versicherung, Schornsteinfeger
    b) nach Köpfen: Allgemeinstrom (Treppenhaus etc.), Wasser/Kanal/Niederschlagswasser
    c) Hälfte/Hälfte: Kontoführungsgebühren
    d) nach Verbrauch bzw. Aufschlüsselung von Techem: Heizung/Warmwasser, Mieten für Zähler, Techem-Dienstleistung

    Wie sollte/müsste die Aufteilung der einzelnen Nebenkosten jetzt angepasst werden?
    Zum Beispiel: Allgemeinstrom statt nach Köpfen jetzt auf drei Parteien (Eigentümer A, Eigentümer B und Mieter C) aufteilen?
    Geändert von cis (08.10.2019 um 15:06 Uhr)

  15. #3930
    Avatar von thoben
    Registriert seit
    29.01.2009
    Beiträge
    8.887
    Ich würde es nach Wohnfläche aufteilen, wenn es keine Teilungserklärung gibt. Sonst nach Anteilen gemäß Teilungserklärung

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •