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Thema: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

  1. #16

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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    @BadS: Das hört sich sehr gut an, Danke.

    @neil: Grundsätzlich bin ich durchaus friedliebend und will ich es gar nicht unbedingt auf die harte Tour, aber die gute Dame hat es sich lt. Vormietern/Nachbarn schon häufiger mit Mietern/Käufern verscherzt. So entsteht natürlich keine sonderlich vertrauensvolle Atmosphäre, das merkt sie wohl auch. Werde also asap ne RSV abschließen.

    edit: Wenn jemand eine zuverlässige weiß, immer her damit...

  2. #17
    Avatar von Neil McCauley
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Für ne Mietminderung brauchst du grundsätzlich erstmal keine. Die Schäden und Beeinträchtigungen liegen auf der Hand. Es sollte aber so sein, dass man sich mit seinem Vermieter auf einen Geldbetrag oder Prozentsatz einigt. Fakt ist: Bei so einer Beeinträchtigung würde ich nicht die volle Miete zahlen.

    Wichtig wäre jetzt: Das Schreiben raus und alles dokumentieren. Dann kann man sich später immer noch entscheiden, ob und wie hoch man kürzen möchte.

    PS: Meine RSV ist von der Debeka. Kann aber nichts gutes darüber sagen. Ich brauchte sie noch nie.

    http://www.debeka.de/produkte/versicher ... index.html
    You don't even know my real name. I'm the fucking Lizard King.

  3. #18

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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Zitat Zitat von notwist
    .... hat den Schaden so gedreht, dass die Versicherung wohl zahlt, lässt aber immer wieder einfließen, dass die Kosten evtl. auch auf die Hausgemeinschaft (vier Parteien) umgelegt werden könnten. Darf die das überhaupt?
    Dieser Passus ist bislang etwas untergegangen. Bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber nach meinem Rechtsempfinden sind Schäden am Gebäude niemals umlegbare Nebenkosten, sondern "Pech" des Vermieters. Das muss sie also aus eigener Tasche (Sprich: aus der Kaltmiete) finanzieren, wenn die Versicherung nicht zahlen sollte. Umlegbar sind nur "normale" Schönheitsreparaturen und laufende Kosten.
    Wie gesagt, bin mir da nicht sicher. Vielleicht kann das nochmal einer der Experten bestätigen...

  4. #19
    Avatar von untersommer
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass Du in das beliebte Ping Pong zwischen den Versicherungen geraten könntest.
    M.W. tritt eine Hausratversicherung nur ein, wenn es keinen anderen Haftungspflichtigen gibt. Correct me if I'm wrong. Deine Hausratversicherung würde also für Deinen Schaden artig auf die Zuständigkeit und Verantwortung der vermieterseitigen Gebäudeversicherung verweisen. Jene wiederum versucht sich unter Berufung auf höhere Gewalt aus der Affäre zu ziehen, falls Schäden durch höhere Gewalt in der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sein sollten, wovon ich mal ausgehen würde. Die sitzen das dann gerne solange aus, bis dem Geschädigten die Luft ausgeht.

    Keine Schwarzmalerei, nur wohlgemeinter Fingerzeig. Ich habe derlei Mist leider schon zu oft erlebt, ob Blitzschlag, Regen- oder Hochwasser.

    Den Quatsch mit der Umlegung der Kosten kann sich Deine Vermieterin allerdings in die Architektenhaare schmieren. Für Schäden an ihrem Eigentum muss sie schon selbst aufkommen.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  5. #20

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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Danke noch einmal für die Tipps. Habe heute morgen mit Digicam den Zustand dokumentiert (inkl. Videotext-Einstellung zum Datumsbeweis), erste kleine Flecken an der Wand sind sichtbar. Jetzt mach ich erstmal WE und freu mich auf den Werder-Sieg. Ich hoffe, der Fred kommt im Laufe der Zeit auch anderen Usern zugute .

    notwist

  6. #21
    Avatar von 7
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Noch ein Tip um das Datum zu beweisen: tatsächlich eignet sich die BILD sehr gut zum Festhalten eines Datums. Einfach die tagesaktuelle Ausgabe ins Bild legen. Die "Zeitung" vergilbt so schnell, dass das Papier schon nach einem Tag anders aussieht
    There are two ways to lead your life. Either you are a decent person who cares about others - or you are narcissistic and stupid like Paris Hilton.

    (James Woods)

  7. #22
    Avatar von MaxUnknown
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Kennt sich hier jemand mit der Berechnung von Immobilienwerten aus?

  8. #23
    Avatar von hawk83gut
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    ich bin vor kurzem aus einer wg ausgezogen und habe nun probleme mit dem ehemaligen vermieter.
    er will, dass wir komplett neue teppichböden verlegen. es sind einige flecken im boden, die waren aber schon lange da. es gab beim einzug leider keine übergabe, der vermieter war bis zum einzug tatsächlich seit jahren nicht mehr in der wohnung, hat also auch nichts daran gemacht.
    kann er jetzt von uns verlangen dass wir die teppichböden austauschen?
    habe nur etwa ein jahr ind er wohnung gewohnt.
    kennt sich da jemand aus?
    "Jahre voller Frust"

  9. #24
    Avatar von d.na
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Ohne Übergabe hast du erstmal keine Chance. Allerdings würde ich anzweifeln, dass der Mieter für den erhalt des Bodens zuständig ist. Alle X Jahre muss der Mieter den Boden austauschen lassen. Deiner Beschreibung nach liegt der Teppich da schon einige Dekaden!?

    MfG/d.na

  10. #25
    Avatar von hawk83gut
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    jedenfalls schon länger als der längst bewohner dort wohnt, das ist seit etwa vier jahren. vom aussehen zu schätzen liegt er noch wesentlich länger da.

    außerdem: der ursprüngliche mietvertrag ist 2002 abgelaufen, seitdem wurde kein neuer aufgesetzt und die neuen mieter jeweils (war halt seit ewigkeiten eine wg) haben nur ihre neuen nachfolgeverträge unterschrieben. in wie fern gilt der ursprüngliche vertrag dann eigentlich noch?

    ich habe mal gelesen, dass mieter seit kurzem wohnungen nur noch besenrein hinterlassen müssen, ist das richtig oder ein gerücht?
    "Jahre voller Frust"

  11. #26
    Avatar von mads
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Zitat Zitat von hawk83gut
    ich habe mal gelesen, dass mieter seit kurzem wohnungen nur noch besenrein hinterlassen müssen, ist das richtig oder ein gerücht?
    Wenn Schönheitsreparaturen (gesetzeskonform, dh. ohne starre Fristen) vereinbart sind, müssen diese nach Auzug auch ausgeführt werden. Starre Fristen dagegen entbinden den Mieter von der Renovierungspflicht vollständig.Siehe hier

    Was den Teppich betrifft, so ist das normalerweise Sache des Vermieters, erst Recht, wenn dieser schon einige Jahre alt ist. Aber das du kein Übergabeprotokoll besitzt, ist natürlich unvorteilhaft. Wenn du allerdings Zeugen benennst, die bestätigen, das dieser Teppich schon einige Jahre auf dem Buckel hast, müsste dies ausreichen... (Der Vermieter müsste zudem auch beweisen, dass der Teppich erst vor kurzer Zeit verlegt worden ist)
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

  12. #27
    Avatar von hawk83gut
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    zeugen hätte ich natürlich schon, das ganze betrifft ja auch nicht nur mich sondern alle die in der wohnung gewohnt haben. wie gesagt war der vermieter seit mehreren jahren nicht mehr in der wohnung.
    jetzt hat der vermieter das verlangt, anderthalb monate nach dem umzug übrigens, wir haben mittlerweile ja aber auch gar keine schlüssel mehr.

    was ich bei dem link von dir nicht ganz erkenne: wenn ich nur ein jahr in der wohnung gewohnt habe, dann muss ich doch eigentlich nicht wirklich etwas machen? oder erkenne ich wenn ich kein übergangsprotokoll habe sozusagen der zustand so an, dass ich verantwortlich bin für das, was die vormieter seit jahren gemacht haben?
    die in dem link von dir genannten preise für schönheitsreparaturen sind ja brutal.
    "Jahre voller Frust"

  13. #28
    Avatar von mads
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Verlangt denn dein Vermieter Schöneitsreparaturen? (ein Teppich gehört grundsätzlich nicht dazu) Grundlage ist immer der Mietvertrag. was wurde denn dort vereinbart? Im übrigen kann man Schönheitsreparaturen im mittlerer Qualität auch selber durchführen. Die aufgeführten Preise sind in der Tat erschreckend , das scheinen aber auch die "worst cases" zu sein. Zudem hast du nur ein Jahr dort gewohnt, da kann somit eigentlich nicht viel auf dich zukommen...
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

  14. #29
    Avatar von Gurki
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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Moin,

    ich hätte mal ne Frage:

    Heute kam die Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung für 2008. Mein Ex-Vermieter hielt es für nötig, mir im nachhinein nochmal 10 Euro in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich: geschenkt.

    Allerdings bin ich ihm beim Auszug damals entgegen gekommen und habe den ganzen Auszug plus Renovierungsarbeiten zur Mitte des Monats hinbekommen, weil er mich darum gebeten hat, da noch andere Handwerkerarbeiten in der Wohnung gemacht werden sollten. Die Miete hatte ich ihm jedoch voll überwiesen. Da ich aber nur die Hälfte des Monats die Wohnung nutzen konnte, hätte ich meines Erachtens eine Mietminderung geltend machen können.

    Woltle fragen, ob ich dem Typen ruhig mitteilen soll, dass er ja seine 10 Euro gegen meine Forderung einer Mietminderung aufrechnen soll, oder ob ich mir das Theater sparen soll und einfach direkt überweisen. Nervt mich nur grade, dass er es plötzlich ganz genau nimmt mit seinen Kack 10 EUR, aber damals nicht auf die Idee kam, von sich aus einen Teil der Miete zurückzuzahlen.
    "Swingtime is good time, good time is better time!"

  15. #30

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    Re: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

    Zitat Zitat von Gurki
    Woltle fragen, ob ich dem Typen ruhig mitteilen soll, dass er ja seine 10 Euro gegen meine Forderung einer Mietminderung aufrechnen soll,
    Damit tust du was nicht nur für deinen Blutdruck, sondern für die gesamte Menschheit!
    "Die Regel lautet: acht von zehn. Acht Idioten an einem guten Tag. Sonst: neun. An einem schlechten Tag triffst du zehn Leute und einer wie der andere ist ein kompletter Vollidiot." - Lemmy Kilmister -

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