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Thema: Wohnen! Mieten? Kaufen? Ärger?

  1. #4231
    Avatar von Nis Randers
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    Zitat Zitat von Knipser Beitrag anzeigen
    Steht doch in deinem Link. Die Übergangsfrist gilt nur für Bestandsverträge. Da du bisher nichts gezahlt hast, musst du auch weiterhin nicht zahlen. Du darfst nur keinen Kabelvertrag unterschreiben. Lass dir also von den Kaveltechnikern nichts andrehen und unterschreib nichts. Dann musst du auch nichts zahlen.
    Genau, ich wollte dann morgen die Hausverwaltung freundlich anschreiben, eigentlich will ich schon die Handwerker nicht reinlassen, damit ich wirklich nicht die Zustimmung gebe. Mein Vermieter lässt alles über die Hausverwaltung regeln und ist praktisch nicht zu erreichen. Aber zur Not würde ich den auch anschreiben.

    EDIT: Ich war unsicher wie das bei NEUANSCHLÜSSEN ist, deswegen hatte ich gefragt.
    Geändert von Nis Randers (09.06.2021 um 21:09 Uhr)

  2. #4232

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    Zitat Zitat von verbraucherschutzzentrale.de
    Wird jedoch die Hausverkabelung erneuert, so entfällt der Bestandsschutz.
    Das ist eindeutig, denke ich. Mir ist aber gerade etwas anderes aufgefallen: Das Gesetz tritt ja erst am 01.12. in Kraft. Dann hast du schon ein "Problem". Wenn die jetzt verkabeln und dann die Nebenkostenabrechnung ändern, dürfen sie das und dann fällt das ggf. auch unter den Bestandsschutz. Dürfte kein Zufall sein, dass die jetzt verkabeln. Das beste wäre wahrscheinlich tatsächlich, die Handwerker nicht reinzulassen. Ob das bis zum 01.12. durchzuhalten ist, kann ich nicht beurteilen.

  3. #4233
    Avatar von Nis Randers
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    Zitat Zitat von Knipser Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von verbraucherschutzzentrale.de
    Wird jedoch die Hausverkabelung erneuert, so entfällt der Bestandsschutz.
    Das ist eindeutig, denke ich. Mir ist aber gerade etwas anderes aufgefallen: Das Gesetz tritt ja erst am 01.12. in Kraft. Dann hast du schon ein "Problem". Wenn die jetzt verkabeln und dann die Nebenkostenabrechnung ändern, dürfen sie das und dann fällt das ggf. auch unter den Bestandsschutz. Dürfte kein Zufall sein, dass die jetzt verkabeln. Das beste wäre wahrscheinlich tatsächlich, die Handwerker nicht reinzulassen. Ob das bis zum 01.12. durchzuhalten ist, kann ich nicht beurteilen.
    Ja das ist mir auch auf gefallen. Ich versuche es erst mal im Guten zu lösen.

  4. #4234

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    Ich verstehe es so:

    Sofern jetzt Kabel im Haus geprüft/verlegt wird, müsste der aktuelle Mietvertrag wohl erstmal angepasst werden, damit etwaige Kabelkosten überhaupt in die Nebenkostenabrechnung mit reinfließen können (hängt davon ab, wie der aktuelle Vertrag die Nebenkost regelt).

    Sofern verlegt wird und die Kosten anhand des aktuellen Mietvertrages ohne weiteres umgelegt werden können, besteht ein Widerspruchsrecht hinsichtlich der kabelkosten und Nis kann selbst frei wählen was er macht. das trifft auch zu, wenn er die Handwerker nicht in die Wohnung lässt, weil die Umlage unabhängig von der tatsächlichen Nutzung stattfindet.

    Grundsätzlich sehe ich da kein größeres Risiko, solang Nis nicht selbst einen Vertrag schließt.

    Die Regelung über die Umlage anhand des aktuellen Mietvertrages müsstest du Dir mal anschauen

  5. #4235

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    zum letzten Absatz. Die Frage ist nicht, ob die Umlage in bisherigen Nebenkostenrechnungen aufgetaucht ist, sondern was im Mietvertrag dazu steht. Wenn Kabelgebühren als potentielle Nebenkosten im Vertrag stehen, dürfen sie auch erhoben werden, sobald sie anfallen.

    Da es bisher keinen Kabelanschluss gibt, denke ich aber, dass auch nichts in Rechnung gestellt werden kann, wenn er die Handwerker nicht rein lässt (nochmal: keine Ahnung, ob das ein halbes Jahr lang realisierbar ist).

    Und noch perfider: Wenn er sie am 01.12. oder später reinlässt, dann wird die Hausverkabelung im Sinne des Gesetzes erneuert und es ist unstrittig, dass er nicht zahlen muss.

  6. #4236
    Avatar von Nis Randers
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    Also in der Nebenkostenabrechnung taucht nichts mit Kabel, TV oder Antenne auf und in meinem Standardmietvertrag steht auch nichts drin. Danke für die Tipps.

  7. #4237

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    Der Mietvertrag ist das entscheidende. Der müsste tatsächlich geändert werden, um die Kabelgebühren abrechnen zu dürfen - und das geht ja nicht ohne deine Zustimmung.

  8. #4238
    Avatar von Zoki
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    Wenn die Eigentümergemeinschaft sich auf einen Kabeldeal einlässt, die Betreiber forcieren das auch sehr gerne,wird das auch umgesetzt. In deine Wohnung muss der mMn überhaupt nicht, das wird alles meist im Keller geregelt, ich gehe davon aus das Du eine Kabeldose bereits in deiner Wohnung hast. Sollte deine Vermieterin dir das nicht umlegen können bleibt sie auf den monatlichen Kosten sitzen. Dennoch wird der Anschluss gelegt ob du willst oder nicht . Unter Umständen funzt sogar die Dose und du musst nichts zahlen, kannst aber gratis gucken.

  9. #4239
    Avatar von Daniel FR
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    Normalerweise bezahlt der Mieter nur eine Gebühr für den Kabelanschluss, wenn der auch geschaltet wird, das geschieht normalerweise im Hausanschluss, und nur dann, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat. Ich glaube, die Kabelgesellschaften würden den Hauseigentümers noch etwas dafür zahlen, dass sie den Anschluss da reinlegen dürfen, schließlich hoffen sie auf Verträge, und wenn nicht mit dir, dann mit deinem Nachmieter.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  10. #4240

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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Normalerweise bezahlt der Mieter nur eine Gebühr für den Kabelanschluss, wenn der auch geschaltet wird, das geschieht normalerweise im Hausanschluss, und nur dann, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat. Ich glaube, die Kabelgesellschaften würden den Hauseigentümers noch etwas dafür zahlen, dass sie den Anschluss da reinlegen dürfen, schließlich hoffen sie auf Verträge, und wenn nicht mit dir, dann mit deinem Nachmieter.
    Meine letzten 2 Mietverträge hatten jeweils in der Nebenkostenposition des Mietvertrages den Kabelanschluss als umlegbare Kosten von vornerein mit drin. Grundsätzlich ja auch fein wenn man den nutzt. Im Falle von Nis wäre das allerdings eher doof.

  11. #4241
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Normalerweise bezahlt der Mieter nur eine Gebühr für den Kabelanschluss, wenn der auch geschaltet wird, das geschieht normalerweise im Hausanschluss, und nur dann, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat. Ich glaube, die Kabelgesellschaften würden den Hauseigentümers noch etwas dafür zahlen, dass sie den Anschluss da reinlegen dürfen, schließlich hoffen sie auf Verträge, und wenn nicht mit dir, dann mit deinem Nachmieter.
    Meine letzten 2 Mietverträge hatten jeweils in der Nebenkostenposition des Mietvertrages den Kabelanschluss als umlegbare Kosten von vornerein mit drin. Grundsätzlich ja auch fein wenn man den nutzt. Im Falle von Nis wäre das allerdings eher doof.
    Ja ist bei uns auch so.
    Grünkohfeldt

  12. #4242
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Normalerweise bezahlt der Mieter nur eine Gebühr für den Kabelanschluss, wenn der auch geschaltet wird, das geschieht normalerweise im Hausanschluss, und nur dann, wenn der Mieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat. Ich glaube, die Kabelgesellschaften würden den Hauseigentümers noch etwas dafür zahlen, dass sie den Anschluss da reinlegen dürfen, schließlich hoffen sie auf Verträge, und wenn nicht mit dir, dann mit deinem Nachmieter.
    Meine letzten 2 Mietverträge hatten jeweils in der Nebenkostenposition des Mietvertrages den Kabelanschluss als umlegbare Kosten von vornerein mit drin. Grundsätzlich ja auch fein wenn man den nutzt. Im Falle von Nis wäre das allerdings eher doof.
    Wenn das so ist, ist aber normalerweise eine Grundfunktion des Kabelfernsehens im Preis enthalten (bei Kabel Deutschland waren das vor 10 Jahren die lokalen und überregionalen ÖR und die wichtigsten Privatsender, alles in SD). Die kann man als Mieter dann nutzen, ohne einen individuellen Vertrag mit dem Kabelunternehmen abzuschließen. Die decken dich dann natürlich mit Werbung für ihre Pakete ein.

    Bei mir ist es zum Beispiel so, dass wir eine Kabelanschlussbox im Keller haben, von der aus die Kabelgesellschaft (mittlerweile Vodafon) bei Bedarf einen Anschluss in die Wohnung legt, wir aber keine Grundversorgung über den Vermieter, also auch keine Kosten dafür in der Nebenkostenabrechnung, haben. In meiner Wohnung liegt dennoch eine Kabelbuchse (ohne Signal), weil meine Vormieterin offenbar einen Vertrag hatte.

    (Ohne Gewähr, Quelle: eigene Erfahrung.)
    {Meta Male}

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  13. #4243
    Avatar von Shing02
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    Mal eine Frage an die Leute mit Ahnung und/oder Erfahrung:

    Ich habe den Zuschlag für eine eigentlich sehr schöne Wohnung bekommen. Bei der ersten (kurzen) Besichtigung ist allerdings ein großer Riss aufgefallen, der sowohl in der Schlafzimmerwand als auch in der gegenüberliegenden Wohnzimmerwand sichtbar war. Die Maklerin meinte, dass das wohl ein Setzriss sei und sowas normalerweise vor einem neuen Einzug gemacht wird.

    Nun liegt der Mietvertrag zur Unterschrift bereit.
    Wie geh ich jetzt am schlauesten vor? Mietvertrag unterschreiben und auf Übernahmeprotokoll den Riss vermerken und auch, dass und wann er gefixt wird? Darauf bestehen, dass das vor Einzug Mitte Juli noch gemacht wird?
    Oder ist sowas schon eine Schönheitsreparatur, die man selbst vornehmen muss?
    Hello, I'm In Delaware.

  14. #4244
    Avatar von BoNeee
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    Wieso solltest du eine Schönheitsreparatur auf deine Kosten vornehmen, wenn das Problem bereits bei Wohnungsübergabe besteht und dies also gar nicht während deiner Mietdauer dort auftrat?
    WERDER!
    BREMEN!
    KÄMPFEN UND SIEGEN!

  15. #4245

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    Setzungsrisse verspachteln gehört wohl eher nicht zu den Schönheitsreparaturen.

    Im Protokoll sollte er vermerkt werden. Ob Du ihn vorher beseitigt haben willst, hängt natürlich von Deinem Empfinden ab. Wenn Du ihn dichtmachen lässt, hast Du den Vorteil, daß Du erneute Setzungen schneller bemerkst als bei einem Riss der schon da ist. So bei 50cm würde ich allmählich unruhig werden.

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