Experten für Mietrecht vor!
Wir haben heute eine Mieterhöhung (Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete) im Briefkasten gehabt. Nun würde wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Die gesetzliche Grundlage lautet wie folgt:
"§ 561
Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein."
Jetzt meine Frage: Welches ist der übernächste Monat?
a) Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters + 2 Monate
b) Datum der Kündigung + 2 Monate
Ich verstehe es so wie b), möchte aber nichts riskieren und rufe deshalb die geballte Worum Expertise an.
Jetzt meine Frage am praktischen Beispiel:
Wir wollen so spät wie möglich zum 30.09.19 kündigen.
15.06.19 Einschreiben vom Vermieter erhalten
ca. 25.07.19 Kündigung der Wohnung zum 30.09.19
31.08.19 Ablauf zweiter Monat nach Zugang der Mieterhöhung
Ist das so korrekt?