Darf denn die Kaution überhaupt mit eventuell noch ausstehenden Nebenkosten verrechnet werden?
Darf denn die Kaution überhaupt mit eventuell noch ausstehenden Nebenkosten verrechnet werden?
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
Mieterverein Hamburg listet da einige Infos zu auf. U.a. darf die Kaution nur in Einzelfällen länger als drei Monate einbehalten werden. Klick
Low Performer
Ich dachte dabei an das Geschäftsgebaren von (gewerblichen) Vermietern.
Privatiers, die untervermieten, haben sich für gewöhnlich an die geltenden Gesetze zu halten.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Hat jemand eine Idee, inwiefern ein mündlich geschlossener Mietvertrag der seit ca. 8 Jahren durchgeführt wird durch einen schriftlichen Mietvertrag ersetzt werden kann?
Vielleicht als Präambel, dass es sich nur um die Verschriftlichung eines bereits geschlossenen flVertrages handelt?
Soweit meine Recherche jetzt ergeben hat, kann der mündliche Mietvertrag durch einen schriftlichen ersetzt werden, aber nur mit gleichem Regelungsinhalt. Was bei mündlichem Mietvertrag quasi bedeutet, dass alles zum Vorteil des Mieters ausgelegt wird, wirklich alles.
Macht grundsätzlich irgendwie auch Sinn in meinen Laienhaften Rechtskenntnissen, weils ansonsten einseitige Benachteiligung wäre.
Vlt. irre ich mich aber auch und jemand kennt eine Exitstrategie aus dem Dilemma
Das muss dann wohl diese Leistungsgesellschaft sein, von der die fdp immer redet.
So, ich hab dann auch mal was Neues:
Gerade die Nachricht bekommen, dass meine Mitbewohnerin zum 01.03. auszieht, aber bis zum frühstmöglichen Kündigungstermin der Wohnung (30.06 wg. Kündigungsverzicht der ausläuft) weiterhin die Kaltmiete zahlt und dass sie die anteiligen Zahlungen für GEZ, Strom, Gas und Internet einstellt.
Meine Frage: Kann die sich einfach so davon stehlen?
Gut, Strom und Gas sind verbrauchsabhängig und da steigen und fallen die Kosten ja mit dem Verbrauch, die Abschläge bleiben ja erst mal.
Und was ist mit GEZ und Internet/Telefon? Da lässt sich ja nicht dran rütteln, nur weil jetzt eine Person weniger im Haushalt ist.
Wir zusammen bzw.jeder einzeln haben die Wohnung zum 30.06 gekündigt.
Edit: Ah, eben erst gesehen, dass da ein Wort fehlt.
Richtig: "[...]und dass sie die anteiligen Zahlungen für GEZ, Strom, Gas und Internet einstellt."
Hoffe, es wurde vorher trotzdem verstanden.
Geändert von Johnboy (28.01.2019 um 10:01 Uhr)
And I know that I can fight, or I can let the lion win
I begin to assemble what weapons I can find
Cause sometimes to stay alive you gotta kill your mind.
Sometimes quiet is violent!
Mal rein von meiner Logik ausgehend: Strom, Heizung, Wasser und so weiter sind Umlagen, es wäre falsch, die kalte Jahreszeit mit Heizung und heißer Dusche genutzt zu haben und dann in der Zeit, die man nicht mehr anwesend ist nicht zu zahlen. Die Verbräuche kann man allerdings ablesen und dann aufrechnen. Im März und April dürfte allerdings auch ihr leeres Zimmer mit geheizt werden müssen, welches sie freiwillig nicht bewohnt.
Für die anteiligen Nebenkosten an den Vermieter muss sie ebenfalls weiterhin aufkommen, ebenfalls für die GEZ, wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt. Telefon und Internet könnt ihr jetzt kündigen und bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes gemeinsam zahlen. Alternativ fiktiv berechnen.
Claqueur Superior
Helfe gerne, ficke niemanden