Ich habe gerade nochmal die Satzung gelesen. Die Mitgliedschaft kann bis zum 31.03. mit Wirksamkeit zum 30.06. gekündigt weden (sowas hatte ich auch in Erinnerung). Jetzt steht da, dass die Kündigung nur per Einschreiben erfolgen kann. Abgeschlossen habe ich die Mitgliedschaft jedoch online. Vor einigen Jahren (2016) gab es da doch eine Gesetzesänderung, dass bei online-abgeschlossene Verträgen auch die Möglichkeit bestehen muss, online zu kündigen. Jedoch finde ich bei Werder auf Seite dazu überhaupt nichts. Hab ich da was übersehen?