§ 10
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung im Mitgliederverzeichnis
oder durch Ausschluss. Der Austritt muss durch schriftliche Erklärung erfolgen.
Bei Minderjährigen bedarf die Austrittserklärung der Einwilligung des/der gesetz-
lichen Vertreter/s.
(2) Der Austritt kann nur zum 30.06. eines Jahres unter Wahrung einer Frist bis zum
31.03. des laufenden Jahres mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden. Bei
Erreichen der Volljährigkeit hat das Mitglied die Möglichkeit, ihre/seine Mitglied-
schaft zu beenden. Das Mitglied kann nur in diesem Fall innerhalb eines Monats
nach Erreichen der Volljährigkeit unter Wahrung einer Frist von zwei Monaten
ihren/seinen Austritt aus dem Verein mittels eingeschriebenem Brief erklären.
Abweichend von § 10 (2) Satz 1 kann der Austritt in diesem Fall ausnahmsweise
zu dem auf den Volljährigkeitseintritt und unter Berücksichtigung der Erklärungs-
und Kündigungsfrist folgenden 30.06. oder 31.12. erklärt werden. Der Austritt wird
vom Verein bestätigt.