Wann werden die zugelassenen Kandidaten eigentlich bekannt gegeben?
Hebbt 'n W up dat Trikot
Dat is gröön, dat schall wohl so
Das ist soweit ich das sehe, formell nicht geregelt und wurde bisher auch noch nicht mitgeteilt. Gelesen habe bisher einerseits, dass der Wahlausschuss das wohl gerne erst so spät wie möglich machen möchte und andererseits, dass die Bewerbungsfrist vier Wochen vor der MV abläuft. Ich gehe mal davon aus, dass nach Ablauf der Frist und wenn dann alle Kandidaten durch den Wahlausschuss begutachtet wurden, die Veröffentlichung erfolgt, also tendenziell Mitte August, frühestens am 9..
Das wird eine spannende Angelegenheit. Bin auch gespannt, ob/wer nicht zur Wahl zugelassen wird und mit welcher Begründung.
https://www.kreiszeitung.de/werder-b...-90902927.html
Der nächste Kandidat: Alexander Schnitger. Sagt mir nix, ist aber auch egal. Ich finde es tatsächlich mittlerweile spannend.
Nochmal ein großes Dankeschön dass man an Baumann festgehalten hat. Man stelle sich vor man hätte ihn entlassen und ein neuer GF hätte Zeit gebraucht um sich einzuarbeiten. Dann hätten wir zum dritten Spieltag vermutlich kaum Transfers getätigt, das hätte man sich einfach nicht erlauben können.
Wie ist es eigentlich allgemein möglich, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen? Finde dazu nirgendwo etwas.
KEIN FUßBALL DEN FASCHISTEN
Also ich bin seit 8 oder 9 Jahren Vollmitglied und habe noch nie eine Einladung bekommen.
KEIN FUßBALL DEN FASCHISTEN
Ich habe mal in der Satzung nachgeschaut, was zur Einberufung festgeschrieben ist:
Eine Einzeleinladung ist also nicht notwendig. Hätte mich ja nicht einmal mehr überrascht, wenn die Genies die Ladungsfrist verpennt hätten und die Versammlung daher nicht beschlussfähig wäre.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres statt. Sie wird vom Präsidenten und im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich durch Einzeleinladung oder durch Veröffentlichung im jeweiligen offiziellen Mitteilungsblatt des Vereins unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Einladungsfrist beginnt mit dem Datum, mit dem die Einladung zur Post aufgegeben ist. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie schriftlich durch Einzeleinladung oder durch Veröffentlichung im offiziellen Mitteilungsblatt erfolgt und an die letzte vom Mitglied schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
Apropos: Welches ist denn "das offizielle Mitteilungsblatt des Vereins" und wo finde ich als Mitglied jetzt, wo die MV nur noch vier Wochen entfernt ist, die Tagesordnung?
Geändert von Christian Günther (08.08.2021 um 22:55 Uhr)
Das "offizielle Mitteilungsblatt" (das ist dann wohl das Werder Magazin?) bekomme ich allerdings auch nicht. Auch nicht digital.
Muss ich wohl mal bei der Mitgliederverwaltung nachfragen.