Die Steuerklassen sind erstmal wumpe, dass ist nur Unterjährig interessant. Am Ende des Jahres ist es egal ob du Steuerklasse I oder V bist, du zahlst bei gleichen Einkommen gleiche Steuern. Beim Ehegattensplitting wird fiktiv von einer Person ausgegangen. D.h. euer Einkommen wird gemeinsam veranlagt, d.h. auch, dass ihr eure Freibeträge gemeinsam bekommt. Wenn nun einer gar nicht verdient oder nur so, dass der Grundfreibetrag nicht voll genutzt wird, dann kann der verdienende Ehegatte diese ausnutzen.