Also eigentlich gehört denen der Laden, aber wegen 50+1 wird so getan, als sei der Verein noch irgendwie in charge. Kann man da so zusammenfassen?
Ganz schön im Arsch, der Club.
Jo, bei knapp 80% für 777 kann man sich schon mal fragen, wie die 50+1 rechnen.
Mit einem Verrückten zu streiten ist Wahnsinn. (G. M. Burrows, 1828)
Bei 50+1 geht es doch um die Stimmrechte, nicht um die Anteile.
WikipediaZitat von Wikipedia
Ok, Danke! Wieder was gelernt.
Mit einem Verrückten zu streiten ist Wahnsinn. (G. M. Burrows, 1828)
Also kurz gesagt, denen gehört der Club, aber das Sagen hat der Ex Ultra aus der Kurve?
Interessante Gemengelage. Jetzt bitte Absteigen!
Da brennt ziemlich der Baum, wenn man das so liest und man wünscht sich noch mehr den Abstieg, um mal wirklich zu schauen was passiert.
Er ist einer der renommiertesten Sportökonomen Deutschlands. Im kicker-Interview spricht Professor Dr. Christoph Breuer vom Institut für Sportökonomie und Sportmanagement an der Deutschen Sporthochschule Köln über Herthas Investorenwechsel, strukturelle Probleme des Hauptstadtklubs und Multi-Club-Ownerships. https://www.kicker.de/942343/artikel...-alternativlos
Schön auch der Einwurf, dass Leipzig nachgewiesen deutlich geringere Ablösen an Salzburg zahlen musste als marktüblich. Zeigt das doch mal dem Eberl.
Aus dem kicker Artikel:
Wie verträgt sich das jetzt mit 50+1?777 Partners soll sein Netzwerk und seine Expertise umfassend einbringen und hält insgesamt 78,8 Prozent der Anteile an der Hertha KG und damit mehr als 14 Prozent mehr als der vorherige Investor Lars Windhorst mit seiner Tennor-Holding. 777 und Hertha haben vereinbart, dass eine Sperrminorität von 25,1 Prozent der Stimmrechte beim Hertha BSC e.V. verbleibt.
Ceterum censeo VAR esse delendam.
Ah, interessant. Vorweg, ich kenn mich mit Gesellschaftsrecht nicht wirklich aus. Ich vermute (!), dass 50+1 zumindest formal gewahrt bleibt durch folgendes:
1) Die Profiabteilung ist eine GmbH & Co KGaA
2) Bei der GmbH hat der Verein die Kontrolle:
Zitat von Wikipedia
3) Bei der KGaA hat der Verein nicht die Stimmenmehrheit, aber eine Sperrminorität.
Aber der Grat, auf dem da gewandelt wird, scheint auch mir dünn.
Danke, das ergibt so halbwegs Sinn. Ob das allerdings noch der Idee von 50+1 entspricht, bezweifle ich stark.
Ceterum censeo VAR esse delendam.
Das ist ausdrücklich in den Statuten so geregelt. Bei einer KGaA muss der Verein nicht die Stimmenmehrheit haben, sondern es reicht die Stellung als Komplementär. Die Anteile an der KGaA könnten auch vollständig jemand anderem gehören, siehe z.B. BVB bei dem die Kommanditaktionäre derzeit fast 95% der Anteile haben.