Über die "Lebenswertig" verschiedener Gesundheitszustände der Kinder hatte ich bei diesem Thema noch nie nachgedacht. Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich frage mich aber, ob die Selbstbestimmung der Erzeuger hier über dem Kindeswohl stehen darf. Für das eventuell erbgeschädigte Kind ist es ja keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung durch seine Erzeuger. Wenn den (miteinander verwandten) Eltern das Recht gewährt wird, die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt massiv herabzusetzen, könnte man natürlich fragen, warum andere Menschen für selbiges Vergehen in den Kanst gehen sollen, z.B. wenn sie verbotene fruchtschädigende Substanzen in die Umwelt blasen. Auch damit wird ja die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt herabgesetzt.