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Thema: Kuriose Nachrichten

  1. #526
    alt-0229
    Gast
    Über die "Lebenswertig" verschiedener Gesundheitszustände der Kinder hatte ich bei diesem Thema noch nie nachgedacht. Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich frage mich aber, ob die Selbstbestimmung der Erzeuger hier über dem Kindeswohl stehen darf. Für das eventuell erbgeschädigte Kind ist es ja keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung durch seine Erzeuger. Wenn den (miteinander verwandten) Eltern das Recht gewährt wird, die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt massiv herabzusetzen, könnte man natürlich fragen, warum andere Menschen für selbiges Vergehen in den Kanst gehen sollen, z.B. wenn sie verbotene fruchtschädigende Substanzen in die Umwelt blasen. Auch damit wird ja die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt herabgesetzt.

  2. #527

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    Am Ende des Tages ist es eine moralische Diskussion. Sollte man Menschen mit genetisch vererbbaren Krankheiten generell ab einem gewissen Schweregrad intime Beziehungen verbieten? Und warum werden gleichgeschlechtliche Beziehungen naher Verwandter sanktioniert? Spätestens da wird die Argumentation für ein "Inzest-Verbot" doch fadenscheinig.
    Ich finde das Thema ja auch befremdlich. Mein Unbehagen ist allerdings kein guter Grund, mündige Menschen in ihrer Freiheit zu beschneiden.
    Ein heikles Thema.

  3. #528

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    Zitat Zitat von alt-0229 Beitrag anzeigen
    Über die "Lebenswertig" verschiedener Gesundheitszustände der Kinder hatte ich bei diesem Thema noch nie nachgedacht. Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich frage mich aber, ob die Selbstbestimmung der Erzeuger hier über dem Kindeswohl stehen darf. Für das eventuell erbgeschädigte Kind ist es ja keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung durch seine Erzeuger. Wenn den (miteinander verwandten) Eltern das Recht gewährt wird, die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt massiv herabzusetzen, könnte man natürlich fragen, warum andere Menschen für selbiges Vergehen in den Kanst gehen sollen, z.B. wenn sie verbotene fruchtschädigende Substanzen in die Umwelt blasen. Auch damit wird ja die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt herabgesetzt.
    In dem Zusammenhang vielleicht mal ab die abweichende Meinung ab Rn. 83 lesen - wohltuend angesichts des bemerkenswerten Ausrutschers des BVerfG.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr039207.html

  4. #529
    Hedoaltruist
    Gast
    Zitat Zitat von Zauberfuß Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von alt-0229 Beitrag anzeigen
    Über die "Lebenswertig" verschiedener Gesundheitszustände der Kinder hatte ich bei diesem Thema noch nie nachgedacht. Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich frage mich aber, ob die Selbstbestimmung der Erzeuger hier über dem Kindeswohl stehen darf. Für das eventuell erbgeschädigte Kind ist es ja keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung durch seine Erzeuger. Wenn den (miteinander verwandten) Eltern das Recht gewährt wird, die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt massiv herabzusetzen, könnte man natürlich fragen, warum andere Menschen für selbiges Vergehen in den Kanst gehen sollen, z.B. wenn sie verbotene fruchtschädigende Substanzen in die Umwelt blasen. Auch damit wird ja die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt herabgesetzt.
    In dem Zusammenhang vielleicht mal ab die abweichende Meinung ab Rn. 83 lesen - wohltuend angesichts des bemerkenswerten Ausrutschers des BVerfG.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr039207.html
    Das es zum Zeitpunkt der Tat keinen "Geschädigten" gibt, kommt natürlich noch erschwerend hinzu. Am Ende ist es nicht nur eine moralische Diskussion, die zunächst eigentlich fernab jeglicher Rechtsfolgen diskutiert werden sollte, sondern sogar eine Diskussion darüber, inwiefern der Mensch in die genetisch vorgegebene Natur eingreifen sollte. Eugenik gegenüber suvival of the fittest. Auch die Nazis haben die Grundlagen dieser Diskussion schon nicht verstanden und erkannt, dass häufig aus dem Zufall und entgegen jeder Wahrscheinlichkeit die besten Dinge entstehen können.

  5. #530
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von alt-0229 Beitrag anzeigen
    Über die "Lebenswertig" verschiedener Gesundheitszustände der Kinder hatte ich bei diesem Thema noch nie nachgedacht. Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Ich frage mich aber, ob die Selbstbestimmung der Erzeuger hier über dem Kindeswohl stehen darf. Für das eventuell erbgeschädigte Kind ist es ja keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung durch seine Erzeuger. Wenn den (miteinander verwandten) Eltern das Recht gewährt wird, die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt massiv herabzusetzen, könnte man natürlich fragen, warum andere Menschen für selbiges Vergehen in den Kanst gehen sollen, z.B. wenn sie verbotene fruchtschädigende Substanzen in die Umwelt blasen. Auch damit wird ja die Wahrscheinlichkeit einer gesunden Geburt herabgesetzt.
    Anständigerweise müsstest du hier mit den Menschen vergleichen, die verbotene fruchtschädigende Substanzen in den eigenen Körper einbringen. Schließlich beeinträchtigen Menschen in Inzestbeziehungen nicht die Zeugungsergebnisse Dritter.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
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  6. #531
    Avatar von WhiteHorse
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    Das wahre Verbrechen ist es doch, seine Tochter „Misty Velvet Dawn“ zu nennen.

  7. #532

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    Inzest auf Zeit Online:

    http://www.zeit.de/2007/46/Inzest

    http://www.zeit.de/2007/46/Inzest

    Es gab in der Zeit noch ein Dossier über das Thema, in dem auch Winfried Hassemer und sein abweichendes Minderheitsvotum im BVerfG-Urteil dargestellt wurden (ich meine auch, das wäre noch vor dem Urteil gewesen; insofern also eine vorauseilende Darstellung der Haltung Hassemers); das habe ich jetzt leider nicht gefunden. Für mich Interessanter Aspekt dabei - Homo-GV ist nicht von §173 betroffen, weil Homo-GV kein Beischlaf sein kann - das kann nur Hetero-GV, weil für Beischlaf eine Vagina "zwingende" Voraussetzung ist. Zwei Brüder/zwei Schwestern hätten also schon mal kein Problem mit dem 173 StGB, aber OV und AV zwischen Bruder/Schwester wären auch kein Problem. (Erinnerungslücken- und -verwechslungen nicht intendiert, aber möglich; der Mist ist ja schon 9-10 Jahre her...) Und obwohl der damalige Beschwerdeführer sich inzwischen hatte sterilisieren lassen, scheint die Volksgesundheit immer noch von diesem schändlichen Tun bedroht zu sein..

    Nach allem, was ich damals über diesen Fall gelesen habe, halte ich die Strafbarkeit von Inzest unter Erwachsenen insgesamt für einigermaßen schwachsinnig (--> genau so).
    Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.

  8. #533

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  9. #534
    Avatar von mads
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  10. #535

  11. #536
    Avatar von defensivverweigerer
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    Deutsche Reichsbürger erhalten Asyl in Russland

    https://www.heise.de/tp/features/Deu...d-4463711.html
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  12. #537

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    Zitat Zitat von defensivverweigerer Beitrag anzeigen
    Deutsche Reichsbürger erhalten Asyl in Russland

    https://www.heise.de/tp/features/Deu...d-4463711.html
    In meinen Augen ein gutes Zeichen. Ich hoffe, daß noch viele Reichsbürger folgen werden. Ich muss diese Spinner hier nicht haben.

  13. #538
    Avatar von Daniel FR
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    Die neuen Wolgadeutschen? Vielleicht sollte man versuchen, mit den Russen ein Abkommen zu erzielen und ihre Auswanderung dorthin zu fördern.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
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  14. #539

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    Vielleicht stehen ja sogar noch einige Häuser in der Wolgadeutschen SSR leer.
    Meines Wissens sympathisieren sogar viele Russlanddeutsche mit Putin/RTdeutsch/Pegida/etc. Wenn die oder ihre Kinder zurücksiedeln, heißen die dann eigentlich Russlanddeutschlandrussen?

  15. #540
    Avatar von defensivverweigerer
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    Repression durch staatliche Einrichtungen. JUGENDÄMTER hetzen aufrechte deutsche Mitbürger!!!
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