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Thema: Der Pay-TV-Thread (Sky, DAZN, Eurosport Player, etc.)

  1. #15061
    Avatar von East Clintwood
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    Zitat Zitat von Y!M-Dude Beitrag anzeigen
    Verbrecherladen ist das. Ich schließe mich an, einfach weil ich Bock drauf habe.


    Bin dabei. Schon alleine weil die mich letztes Jahr mit dem Preis für den NFL Gamepass beschissen haben.

  2. #15062

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    Zitat Zitat von mads Beitrag anzeigen
    Wurde denn ohne aktive Zustimmung erhöht? Dann könnte das sehr wohl Aussicht auf Erfolg haben
    Ich habe mal in meinen eMails nachgeschaut:

    Hallo Nico,

    wir bei DAZN arbeiten jeden Tag hart für dich als Sportfan, um dir den besten Live-Fußball an einem Ort zu bieten. Nur auf DAZN bekommst du zusammen die Bundesliga, UEFA Champions League und das Beste des europäischen Fußballs mit Serie A, LaLiga, Ligue 1 und mehr. Außerdem bietet DAZN die größte Auswahl an Sport wie US-Sport, Fight-Sports, Darts und Handball live und auf Abruf – so schaust du über 100 Events pro Woche, alles an einem Ort, nur auf DAZN. Neben unseren Investments in deutschen und internationalen Sport verbessern wir für dich kontinuierlich dein Streaming-Erlebnis – so schaust du deinen Lieblingssport auf einer breiten Auswahl an Geräten, auch in Full-HD-Qualität.

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    Wir freuen uns auf eine weitere tolle Sportsaison!
    Dein DAZN Team
    Dazu dann in den Nutzungsbedingungen:
    5.9.Wir behalten uns das Recht vor, den Preis für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft und/oder Add-On Events in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg nach Vertragsschluss an sich veränderte Marktbedingungen anzupassen, soweit sich die für die Kalkulation dieser Preise relevanten Bereitstellungskosten für den DACH Markt („Gesamtkosten“) erheblich erhöhen und wir diese Erhöhung nicht durch eine Saldierung mit rückläufigen anderen Kostenfaktoren ausgleichen können („Gesamtkostenerhöhung").
    Unsere Bewertungsgrundlage für die Ermittlung der Gesamtkosten sind Änderungen folgender Kostenelemente, wobei die Gewichtung des einzelnen Kostenelements für unsere Kalkulation der Gesamtkosten von links nach rechts abnimmt: Entgelte für Sportübertragungslizenzen, Kosten für die technische Bereitstellung des DAZN Services (insbesondere gesteigerte Energie- und Produktionskosten), Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten, staatlich auferlegte Gebühren, Abgaben und Steuern (exkl. der Mehrwertsteuer), sowie Löhne (inkl. Tariflöhne). Wir können den Preis für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft und/oder den Preis für Add-On Events nur um den Betrag anpassen, der zum Ausgleich einer Gesamtkostenerhöhung erforderlich ist. Eine Erhöhung des Preises für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft und/oder Add-On Events kann nicht zur Erzielung eines zusätzlichen Gewinns erfolgen. Wir verpflichten uns zugleich, Senkungen der Gesamtkosten an dich weiterzugeben.
    5.10.Unabhängig davon ist DAZN bei erheblichen Veränderungen im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (als erhebliche Veränderung gilt eine Anhebung von 0,5 Prozentpunkten oder mehr gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) oder einer Erhöhung der auf den von dir zu bezahlenden Preis für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft und/oder Add-On Events anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung derselben verpflichtet, den Preis für die zahlungspflichtige Mitgliedschaft und/oder Add-On Events entsprechend anzupassen.
    5.11.Jegliche dieser Preisänderungen für zahlungspflichtige Mitgliedschaften und/oder Add-On Events finden frühestens dreißig (30) Tage nach dem Tag unserer E-Mail-Benachrichtigung an deine zuletzt eingetragene E-Mailadresse Anwendung.
    5.12.Beträgt eine unter den Voraussetzungen der Ziffern 5.9 oder 5.10 vorgenommene Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, bist du berechtigt, den Vertrag jederzeit innerhalb der dreißig (30) Tage ab dem Tag des Zugangs unserer Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Kündigst du nicht oder nicht fristgemäß, wird das Vertragsverhältnis zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem geänderten Preis fortgesetzt. Dein allgemeines Kündigungsrecht gemäß Ziffer 6 bleibt unberührt.
    Bei knapp 30€ hatte ich damals den Stecker gezogen und habe gekündigt. Dann doch lieber in eine Sportsbar oder auf anderen Wegen schauen. Wie dem auch sei, ich finde es recht eindeutig. Auch wenn ich generell ein "nicht aktiv Kündigen = Zustimmung" für falsch halte. Aber das ist ein Grundsatzproblem.
    Geändert von Nico1808 (24.04.2024 um 15:36 Uhr)

  3. #15063
    Avatar von mads
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    Mich erstaunt dann aber umso mehr, wieviele offenbar diese dreiste Preiserhöhung mitgegangen sind. Da jetzt im Nachhinein rumheulen - okay
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

  4. #15064
    Avatar von BartS.
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    1&1 hatte bei vielen DSL-Kunden (u.a. bei mir) vor rund einem Jahr übrigens Vergleichbares probiert: Preiserhöhung innerhalb der Vertragslaufzeit. Ich und viele andere haben widersprochen, was 1&1 natürlich akzeptieren musste.

  5. #15065

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    @Nico: Um die von Dir angeführten Klauseln (5.9 ff.) geht es gerade. Die Verbraucherzentrale sagt dazu: "Die Preiserhöhungsklauseln seien »unangemessen benachteiligend und intransparent« gewesen und daher unwirksam."

    Und das ist in ähnlichen Fällen auch regelmäßig von Gerichten so beurteilt worden. Warten wir es einfach ab, aber ich würde darauf wetten, dass die Sammelklage Erfolg hat.
    "Protest-Wahl ist so, als würdest du in ein Hotelbett scheißen, weil dir das Zimmer nicht gefällt und dann merken, dass du die nächsten Wochen in einem vollgeschissenen Bett schlafen musst."

  6. #15066

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    Zitat Zitat von WerderKalle Beitrag anzeigen
    @Nico: Um die von Dir angeführten Klauseln (5.9 ff.) geht es gerade. Die Verbraucherzentrale sagt dazu: "Die Preiserhöhungsklauseln seien »unangemessen benachteiligend und intransparent« gewesen und daher unwirksam."

    Und das ist in ähnlichen Fällen auch regelmäßig von Gerichten so beurteilt worden. Warten wir es einfach ab, aber ich würde darauf wetten, dass die Sammelklage Erfolg hat.
    Ja, klar muss man es abwarten. Diskutieren kann man ja trotzdem darüber
    Ich sehe halt dieses »unangemessen benachteiligend und intransparent« nicht. Es steht ja in den Nutzungsbedingungen und in der eMail wird mitgeteilt, ab wann das greift. Benachteiligend wäre es für mich nur, wen DAZN einen Unterschied zwischen Monats- und Jahresabonnenten gemacht hätte. Oder geht es darum das Jahresabonnenten ihre Vertragslaufzeit (im Optimalfall noch 12 Monate Restzeit) den ursprünglichen Monatsbeitrag hätten zugesprochen bekommen müssen und erst dann die Erhöhung hätte greifen dürfen?

  7. #15067

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    Zitat Zitat von Nico1808 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von WerderKalle Beitrag anzeigen
    @Nico: Um die von Dir angeführten Klauseln (5.9 ff.) geht es gerade. Die Verbraucherzentrale sagt dazu: "Die Preiserhöhungsklauseln seien »unangemessen benachteiligend und intransparent« gewesen und daher unwirksam."

    Und das ist in ähnlichen Fällen auch regelmäßig von Gerichten so beurteilt worden. Warten wir es einfach ab, aber ich würde darauf wetten, dass die Sammelklage Erfolg hat.
    Ja, klar muss man es abwarten. Diskutieren kann man ja trotzdem darüber
    Ich sehe halt dieses »unangemessen benachteiligend und intransparent« nicht. Es steht ja in den Nutzungsbedingungen und in der eMail wird mitgeteilt, ab wann das greift. Benachteiligend wäre es für mich nur, wen DAZN einen Unterschied zwischen Monats- und Jahresabonnenten gemacht hätte. Oder geht es darum das Jahresabonnenten ihre Vertragslaufzeit (im Optimalfall noch 12 Monate Restzeit) den ursprünglichen Monatsbeitrag hätten zugesprochen bekommen müssen und erst dann die Erhöhung hätte greifen dürfen?
    Das »unangemessen benachteiligend und intransparent« dürfte deshalb gegeben sein, weil kein normaler Vertragspartner (Kunde) von DAZN auf der Grundlage dieser Klauseln beurteilen oder gar berechnen kann, ob - und wenn ja - in welcher Höhe eine Preiserhöhung durch DAZN gerechtfertigt bzw. durch die Klauseln gedeckt wäre.

    Und derartige Klauseln werden von Gerichten regelmäßig kassiert.
    "Protest-Wahl ist so, als würdest du in ein Hotelbett scheißen, weil dir das Zimmer nicht gefällt und dann merken, dass du die nächsten Wochen in einem vollgeschissenen Bett schlafen musst."

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