Wieso?
Eine schriftliche Nachprüfung fällt an, wenn ein vorheriger Termin wegen Krankheit o.ä. entschuldigt versäumt wurde. Mündliche Nachprüfungen werden fällig, wenn die Prüfungsleistungen zu stark von den Vorleistungen abweichen und/oder wenn die bislang erzielte Punktzahl nicht für das Bestehen ausreicht. (Wobei ich die genauen bremischen Vorschriften nicht mehr kenne).