Kann man auch Geldstrafen unabhängig von Tagessätzen aussprechen? Z.B anhand seines Vermögens?
Und bekommt er überhaupt ALG? Er bekommt doch bestimmt eine Sperre von der BGA
Kann man auch Geldstrafen unabhängig von Tagessätzen aussprechen? Z.B anhand seines Vermögens?
Und bekommt er überhaupt ALG? Er bekommt doch bestimmt eine Sperre von der BGA
Geändert von Raetzefaetze (06.01.2022 um 20:47 Uhr)
Er hat sich nahezu maximal scheiße verhalten, was dieses Thema angeht (maximal scheiße wäre, angesteckt den Hans Gans in allen Gassen zu spielen).
Wer aber meint, ihm die Chance zur sozialen / beruflichen Wiedereingliederung absprechen zu müssen, stellt sich intellektuell und sozialgesellschaftlich schon auf eine Stufe mit ihm.
Raetzefaetze: § 40 StGB
Großer Irrtum und damit Nachfolge des Magath.
Was danach kam wissen die älteren unter uns........
Wenn man allerdings selber kündigt oder selbstverschuldet außerordentlich gekündigt wird, kann man eine Sperre von ein paar Monaten bekommen. Das wäre hier wohl relativ offensichtlich möglich.
Ceterum censeo VAR esse delendam.
Exakt. (Quelle: eigene Erfahrung)
Die Tagessatzhöhe muss nicht zwingend anhand des aktuellen Einkommens bestimmt werden:
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.