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Thema: Markus Anfang (Dynamo Dresden)

  1. #7576

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    Kann man auch Geldstrafen unabhängig von Tagessätzen aussprechen? Z.B anhand seines Vermögens?
    Und bekommt er überhaupt ALG? Er bekommt doch bestimmt eine Sperre von der BGA
    Geändert von Raetzefaetze (06.01.2022 um 20:47 Uhr)

  2. #7577
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von FlankeKopfballTor Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von FlankeKopfballTor Beitrag anzeigen
    Da auch negative Tests keine Garantien sind, wie ihr mir bestätigt habt, spielt es keine Rolle ob er infiziert war oder nicht.
    Natürlich spielt es eine Rolle. Wer nicht infiziert ist, kann auch niemanden anstecken.
    Ich hab mich falsch ausgedrückt.
    Wenn der Test negativ ausfällt, dann heißt es nicht, dass er keinen anstecken kann. Das heißt, selbst wenn wir wissen sollten, dass er laut Test nicht infiziert ist, dann kann er trotzdem die Leute anstecken. Ergo spielts keine Rolle ob du weißt, dass er infiziert ist oder nicht, da man es einfach nicht wissen kann. Die Tests sind keine Garantien.
    Genau. Und ebensowenig kann man davon ausgehen, dass er infiziert ist weil er ungeimpft ist.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  3. #7578
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Sindtlos Beitrag anzeigen
    Der hat Karneval gefeiert. Das ist für mich schlichtweg ein Verbrechen, dass entsprechend geahndet gehört.
    Das würde ich so unterschreiben.

  4. #7579
    Avatar von Harvey
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    Er hat sich nahezu maximal scheiße verhalten, was dieses Thema angeht (maximal scheiße wäre, angesteckt den Hans Gans in allen Gassen zu spielen).

    Wer aber meint, ihm die Chance zur sozialen / beruflichen Wiedereingliederung absprechen zu müssen, stellt sich intellektuell und sozialgesellschaftlich schon auf eine Stufe mit ihm.

    Raetzefaetze: § 40 StGB

  5. #7580

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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Sindtlos Beitrag anzeigen
    Der hat Karneval gefeiert. Das ist für mich schlichtweg ein Verbrechen, dass entsprechend geahndet gehört.
    Das würde ich so unterschreiben.
    Frechheit :-)

  6. #7581
    Avatar von mingamo
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    Zitat Zitat von Harvey Beitrag anzeigen
    Er hat sich nahezu maximal scheiße verhalten, was dieses Thema angeht (maximal scheiße wäre, angesteckt den Hans Gans Aerosol in allen Gassen zu spielen).
    ftfy

  7. #7582
    Avatar von genau_so
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    Zitat Zitat von mingamo Beitrag anzeigen
    Ein, doch eher deutlicher Kicker-Kommentar zur Causa Anfang.
    ist krass gegen ihn formuliert aber ich muss da zustimmen und kann nur sagen "selber schuld"!

  8. #7583

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    Zitat Zitat von genau_so Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mingamo Beitrag anzeigen
    Ein, doch eher deutlicher Kicker-Kommentar zur Causa Anfang.
    ist krass gegen ihn formuliert aber ich muss da zustimmen und kann nur sagen "selber schuld"!
    Jo. Und es tut weh ihn immer in Werder Klamotten zu sehen. Hab bei der Gelegenheit bei der Umfrage gleich mal mit ja gestimmt.

  9. #7584

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    Großer Irrtum und damit Nachfolge des Magath.
    Was danach kam wissen die älteren unter uns........

  10. #7585

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    Zitat Zitat von Raetzefaetze Beitrag anzeigen
    Kann man auch Geldstrafen unabhängig von Tagessätzen aussprechen? Z.B anhand seines Vermögens?
    Und bekommt er überhaupt ALG? Er bekommt doch bestimmt eine Sperre von der BGA
    Klar, als Angestellter des Vereins haben er und sein Arbeitgeber doch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Dann hätte er m.E. auch Anspruch auf ALG. Da wird er dann fit für den zweiten Arbeitsmarkt gemacht.

  11. #7586
    Avatar von Grinch
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    Wenn man allerdings selber kündigt oder selbstverschuldet außerordentlich gekündigt wird, kann man eine Sperre von ein paar Monaten bekommen. Das wäre hier wohl relativ offensichtlich möglich.
    Ceterum censeo VAR esse delendam.

  12. #7587
    Avatar von PerRoentved
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    Zitat Zitat von istzulang Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Raetzefaetze Beitrag anzeigen
    Kann man auch Geldstrafen unabhängig von Tagessätzen aussprechen? Z.B anhand seines Vermögens?
    Und bekommt er überhaupt ALG? Er bekommt doch bestimmt eine Sperre von der BGA
    Klar, als Angestellter des Vereins haben er und sein Arbeitgeber doch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Dann hätte er m.E. auch Anspruch auf ALG. Da wird er dann fit für den zweiten Arbeitsmarkt gemacht.
    Er hat aber selbst um Vertragsauflösung gebeten. Da könnte eine Sperre von 12 Wochen folgen.

    Edit: Grinch war schneller.
    Like a butterfly we've a very short life.
    Light a cigarette, it'll burn out before your eyes.

  13. #7588

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    Exakt. (Quelle: eigene Erfahrung)

  14. #7589
    Avatar von Radfahrer
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    Zitat Zitat von Sindtlos Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von CrazyBex Beitrag anzeigen
    MA wird zu dem Zeitpunkt Höchstsatz ALG 1 bekommen, also wird die Tagessatzhöhe ca. 100 € betragen. Die Geldstrafe wird dann also 9.000 € betragen.
    Das wäre unfassbar lächerlich!
    Ich bin nicht nur hier bei Sindtlos.
    Wenn dann für 100.000 neue Zellen gebaut werden müßten, dann wäre es eben so.

  15. #7590
    Avatar von W-ampir
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    Die Tagessatzhöhe muss nicht zwingend anhand des aktuellen Einkommens bestimmt werden:

    Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.


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