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Thema: Querdenker / Aluhutträger / Qanon u.a. schräge Vögel

  1. #4486

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    Na ja, das ist halt ein Textbaustein, der seit x Jahren nicht aktualisiert wurde.
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  2. #4487
    Avatar von Schmolle
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    Zitat Zitat von istzulang Beitrag anzeigen
    Na ja, das ist halt ein Textbaustein, der seit x Jahren nicht aktualisiert wurde.
    Das ergibt mehr Sinn als viele andere Erklärungen.
    Protest war schon immer käuflich.

  3. #4488
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Nur als Nebenbemerkung: Die GEZ-Gebühr gibt es nicht mehr, es ist mittlerweile ein Rundfunkbeitrag.
    Ist das nicht einfach eine andere Bezeichnung für im Endeffekt dieselbe Sache?
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  4. #4489
    Avatar von WhiteHorse
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    Nein, gerade nicht.
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  5. #4490
    Avatar von Daniel FR
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    Wo ist da der Unterschied? Es ist eine nicht freiwillige Abgabe, von der der ÖR finanziert wird. Ist doch insofern genau dasselbe, oder übersehe ich da was?
    {Meta Male}

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  6. #4491

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    Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Heute müssen Wohnungsinhaber auch dann zahlen, wenn sie weder Radio noch Fernseher besitzen.
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  7. #4492
    Avatar von Daniel FR
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    Das meinte ich nicht. Ich meinte den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag. Es war zwar vorher de nomine eine Gebühr, aber im Grunde eben ein Beitrag, weil man ihn erbringen musste, auch wenn man die Leistungen des ÖR nicht in Anspruch genommen hat. Die theoretische Möglichkeit, dass man es könnte, hat damals gereicht.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
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  8. #4493
    Avatar von Wiesenlove
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    Man möge mich gerne korrigieren, aber nach meiner Kenntnis wird eine Nutzungsgebühr gezahlt, um etwas rechtmäßig nutzen zu können, unabhängig davon, ob man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.
    So hat man dereinst Studiengebühren gezahlt, auch wenn man die Uni geschwänzt hat.

  9. #4494
    Avatar von WhiteHorse
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    Ich habe nie Studiengebühren bezahlt. Aber einen Semesterbeitrag.
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  10. #4495
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Man möge mich gerne korrigieren, aber nach meiner Kenntnis wird eine Nutzungsgebühr gezahlt, um etwas rechtmäßig nutzen zu können, unabhängig davon, ob man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.
    So hat man dereinst Studiengebühren gezahlt, auch wenn man die Uni geschwänzt hat.
    Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.
    {Meta Male}

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  11. #4496
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Man möge mich gerne korrigieren, aber nach meiner Kenntnis wird eine Nutzungsgebühr gezahlt, um etwas rechtmäßig nutzen zu können, unabhängig davon, ob man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.
    So hat man dereinst Studiengebühren gezahlt, auch wenn man die Uni geschwänzt hat.
    Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.
    Das war als Beispiel gedacht, und nicht als Vergleich.
    Du kannst es auch gerne ignorieren und stattdessen inhaltlich auf meinen Beitrag eingehen.
    So scheint die Argumentation für die Erhebung von Benutzungsgebühren ohne Feststellung der tatsächlichen Nutzung eher die Unwirtschaftlichkeit des Nachweises des Ausmaßes der Nutzung in diesen Fällen zu sein, zudem ist die Festsetzung von Grundgebühren gestattet.
    Da würde ich dir sogar dahingehend recht geben, dass da in der Wahrnehmung der Unterschied zwischen Beitrag und Gebühr verschwimmt.

    @Whitehorse: Es gibt tatsächlich beides: Semesterbeitrag (Studierendenwerk etc.) und Studiengebühr. Letztere wird beispielsweise in BW, das noch spezielle Studiengebühren erhebt, in den entsprechenden Gesetzestexten durchgehend auch durchgehend als Gebühr bezeichnet.

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