Na ja, das ist halt ein Textbaustein, der seit x Jahren nicht aktualisiert wurde.
Na ja, das ist halt ein Textbaustein, der seit x Jahren nicht aktualisiert wurde.
Free Palestine from Hamas.
Nein, gerade nicht.
Ich glaube nur an Glück
Du hast es oder nicht
Wo ist da der Unterschied? Es ist eine nicht freiwillige Abgabe, von der der ÖR finanziert wird. Ist doch insofern genau dasselbe, oder übersehe ich da was?
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Heute müssen Wohnungsinhaber auch dann zahlen, wenn sie weder Radio noch Fernseher besitzen.
Free Palestine from Hamas.
Das meinte ich nicht. Ich meinte den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag. Es war zwar vorher de nomine eine Gebühr, aber im Grunde eben ein Beitrag, weil man ihn erbringen musste, auch wenn man die Leistungen des ÖR nicht in Anspruch genommen hat. Die theoretische Möglichkeit, dass man es könnte, hat damals gereicht.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Man möge mich gerne korrigieren, aber nach meiner Kenntnis wird eine Nutzungsgebühr gezahlt, um etwas rechtmäßig nutzen zu können, unabhängig davon, ob man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.
So hat man dereinst Studiengebühren gezahlt, auch wenn man die Uni geschwänzt hat.
Ich habe nie Studiengebühren bezahlt. Aber einen Semesterbeitrag.
Ich glaube nur an Glück
Du hast es oder nicht
Das war als Beispiel gedacht, und nicht als Vergleich.
Du kannst es auch gerne ignorieren und stattdessen inhaltlich auf meinen Beitrag eingehen.
So scheint die Argumentation für die Erhebung von Benutzungsgebühren ohne Feststellung der tatsächlichen Nutzung eher die Unwirtschaftlichkeit des Nachweises des Ausmaßes der Nutzung in diesen Fällen zu sein, zudem ist die Festsetzung von Grundgebühren gestattet.
Da würde ich dir sogar dahingehend recht geben, dass da in der Wahrnehmung der Unterschied zwischen Beitrag und Gebühr verschwimmt.
@Whitehorse: Es gibt tatsächlich beides: Semesterbeitrag (Studierendenwerk etc.) und Studiengebühr. Letztere wird beispielsweise in BW, das noch spezielle Studiengebühren erhebt, in den entsprechenden Gesetzestexten durchgehend auch durchgehend als Gebühr bezeichnet.