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Thema: Klaus Filbry (Vorsitzender der Geschäftsführung)

  1. #5761

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    Zitat Zitat von Anfaro 2.0 Beitrag anzeigen
    Jedenfalls dem Anschein nach wurde hier gepennt. Für Prämien kann man auch Fälligkeitstermine vereinbaren, die das Halbjahresergebnis womöglich anders gestaltet hätten. Solange Filbry diese Möglichkeit nicht dementiert, gehe ich von seinem Verschulden und dem der Rechtsabteilung aus. Sollte sich das Verschulden bewahrheiten, sehe ich hier weder für Filbry noch für Brauer eine Zukunft. Jetzt noch ein Schenkelklopfer: mal sehen, ob dem Thema bei der MV große Bedeutung zukommt....
    Meines Erachtens nach hätte ein anderer Fälligkeitstermin nichts geändert da für diese Erfolgsprämien dann eine Rückstellung gebildet hätte werden müssen, was das Jahresergebnis ebenfalls negativ beeinflusst hätte.

  2. #5762

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    Zitat Zitat von Hansestädter Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Anfaro 2.0 Beitrag anzeigen
    Jedenfalls dem Anschein nach wurde hier gepennt. Für Prämien kann man auch Fälligkeitstermine vereinbaren, die das Halbjahresergebnis womöglich anders gestaltet hätten. Solange Filbry diese Möglichkeit nicht dementiert, gehe ich von seinem Verschulden und dem der Rechtsabteilung aus. Sollte sich das Verschulden bewahrheiten, sehe ich hier weder für Filbry noch für Brauer eine Zukunft. Jetzt noch ein Schenkelklopfer: mal sehen, ob dem Thema bei der MV große Bedeutung zukommt....
    Meines Erachtens nach hätte ein anderer Fälligkeitstermin nichts geändert da für diese Erfolgsprämien dann eine Rückstellung gebildet hätte werden müssen, was das Jahresergebnis ebenfalls negativ beeinflusst hätte.
    Völlig richtig!

    Werder hat nunmal in der Vergangenheit so schlecht gearbeitet, dass man Probleme mit der Lizenzierung bekommt und Auflagen erhält. Sogar so schlecht, dass man auch mal eine Sanktion bekommt. Es ist gut, dass das System funktioniert.

    Man kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, bei finanziellen Problemen eine Geldstrafe zu verhängen. Aber das ist ein anderes Thema.

  3. #5763

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    Zitat Zitat von Anfaro 2.0 Beitrag anzeigen
    Jedenfalls dem Anschein nach wurde hier gepennt. Für Prämien kann man auch Fälligkeitstermine vereinbaren, die das Halbjahresergebnis womöglich anders gestaltet hätten. Solange Filbry diese Möglichkeit nicht dementiert, gehe ich von seinem Verschulden und dem der Rechtsabteilung aus. Sollte sich das Verschulden bewahrheiten, sehe ich hier weder für Filbry noch für Brauer eine Zukunft. Jetzt noch ein Schenkelklopfer: mal sehen, ob dem Thema bei der MV große Bedeutung zukommt....
    Geniale Logik

    Abgesehen davon, dass ein Verschieben der Fälligkeitstermine (selbst wenn das bilanziell wirksam ginge) m.E. für die hier in Frage stehende Lizenzauflage gar keine Relevanz gehabt hätte. Und abgesehen davon, dass die Finanzplanung natürlich nicht Aufgabe der Rechtsabteilung ist.

  4. #5764

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    Zitat Zitat von Hansestädter Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von gilardino Beitrag anzeigen
    Sehr, sehr gute Arbeit.
    Man kann nur hoffen, dass die Strafe drastisch ausfällt. Stümper.
    Was kann Filbry jetzt genau dafür?
    Kann ich dir nicht sagen. Warum ist das für dich wichtig? Wer ist deiner Meinung nach verantwortlich für den Schaden, wenn nicht die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat?

  5. #5765
    Avatar von Anfaro 2.0
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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ein Verschieben der Fälligkeitstermine (selbst wenn das bilanziell wirksam ginge) m.E. für die hier in Frage stehende Lizenzauflage gar keine Relevanz gehabt hätte. Und abgesehen davon, dass die Finanzplanung natürlich nicht Aufgabe der Rechtsabteilung ist.
    Eigentlich solltest du den Sinn des Verschiebens von Fälligkeitsterminen kennen. Und anders als Du hoffe ich doch sehr stark, dass sich unsere Finanzplaner bei lizenzrechtlichen Dingen eng mit der Rechtsabteilung absprechen.

  6. #5766

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    Zitat Zitat von Anfaro 2.0 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ein Verschieben der Fälligkeitstermine (selbst wenn das bilanziell wirksam ginge) m.E. für die hier in Frage stehende Lizenzauflage gar keine Relevanz gehabt hätte. Und abgesehen davon, dass die Finanzplanung natürlich nicht Aufgabe der Rechtsabteilung ist.
    Eigentlich solltest du den Sinn des Verschiebens von Fälligkeitsterminen kennen. Und anders als Du hoffe ich doch sehr stark, dass sich unsere Finanzplaner bei lizenzrechtlichen Dingen eng mit der Rechtsabteilung absprechen.
    Ich weiß nicht.... Kannst du mir denn erklären, was das Verschieben des Fälligkeitstermins für eine Auswirkung auf die Pflicht zur Passiverung einer Verbindlichkeit in der Bilanz hat? Und wohin man die Fälligkeit aus lizenzrechtlichen Gründen hätte genau verschieben müssen?
    Geändert von Lombok (19.11.2022 um 20:25 Uhr)

  7. #5767
    Avatar von Anfaro 2.0
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    Nun ja, wenn die Forderung zum Stichtag nicht fällig ist, sehe ich auch keinen Anspruch auf Durchsetzung der Forderung zum Stichtag. Ich wüsste daher nicht, weshalb solche Forderungen zum Stichtag Berücksichtigung finden sollten. Aber hier gibt es sicherlich Leute, die sich mit Bilanzen besser auskennen als wir beide.

  8. #5768

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    Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen du von meinen Bilanzrechtskenntnissen hast und inwieweit du überhaupt meinst, diese beurteilen zu können. Aber da du offenkundig keinen blassen Schimmer von Bilanzierung hast, solltest du dich mit persönlichen Verschuldeneinschätzungen ggü. einzelnen Personen in der Geschäftsführung von Werder auf Gebieten, in denen du schlicht ahnungslos bist (und das ist hier übrigens nicht nur das Gebiet der Bilanzierung), besser mal zurückhalten.
    Geändert von Lombok (20.11.2022 um 01:13 Uhr)

  9. #5769
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Zurückhalten, nur weil man keine Ahnung hat? Dann wäre dieses Forum nahezu leer.

    Siehe Signatur.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  10. #5770
    Avatar von Anfaro 2.0
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    Lombok, du scheinst ja ein reizender Zeitgenosse zu sein. Verzeih, wenn ich Euer Hoheit in deren Eitelkeit verletzt habe. Ich meinte Deine Beiträge als vage ("m.E." etc.) gelesen zu haben, nun scheint es doch zu sein, dass Du die Weisheit mit Suppenkellen gelöffelt hast. Oder war da zu fortgeschrittener Stunde einfach nur zu viel Vergnügungspunch im Spiel? Wie gesagt: deinem bilanziellen Wissen wollte ich nicht zu nahe treten, für - mit ganz wenigen Ausschlagen nach oben - überwiegend ahnungslos, dies insbesondere im fußballerischen Bereich, halte ich Dich aber selbstverständlich trotzdem.
    Geändert von Anfaro 2.0 (20.11.2022 um 10:32 Uhr)

  11. #5771

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    Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung bzw Bilanzierung sind eindeutig: Nicht realisierte Verluste sind auszuweisen.

    Sobald Kenntnis über eine entstehende Verbindlichkeit besteht, muss diese abgebildet werden. Die Gegenbuchung erzeugt automatisch Aufwendungen, verringert den Gewinn und hat dann negativen Einfluss auf das Eigenkapital.

    Die Fehler wurden vorher gemacht. Man hat die Aufstiegsprämien und die einhergehenden Sanktionen in Kauf genommen. Dafür sind wir jetzt wieder erstklassig. Ansonsten hätte man im Winter vorher noch hatten verkaufen müssen für über 2,5 Mio. Auch unrealistisch.

    Es ist halt jetzt so. Vor einem Jahr sah die Werder Welt viel schlimmer aus.

  12. #5772
    Avatar von Anfaro 2.0
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    Danke S.Men, das ist dann eindeutig.

    Was mich aber wundert: warum reagiert Werder erst, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist? Den Antrag hätte man doch eigentlich schon viel früher stellen müssen, wenn abzusehen war, dass es eng werden könnte bzw man die Regelung für unvernünftig hält?!

  13. #5773

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    Du bist echt ulkig, Anfaro.

    Zitat Zitat von Anfaro 2.0 Beitrag anzeigen
    Ich meinte Deine Beiträge als vage ("m.E." etc.) gelesen zu haben (...)
    Ja, das ist eben das Problem, wenn man sich auf Themengebieten bewegt, von denen man keine Ahnung hat. Aber nein, das "m.E." bezog sich offenkundig nicht auf die Frage, ob man die Pflicht zur Passivierung einer Verbindlichkeit in der Bilanz durch Verschieben des Fälligkeitstermins aufhebt. Die Frage kann jeder, der sich im wahren Leben mal mit Bilanzierungsfragen beschäftigt hat, ziemlich leicht beantworten. Und um an dieser Stelle mal deine zwischenzeitliche Frage zu beantworten: Ja, mir ist der Sinn des Verschiebens von Fälligkeitsterminen bekannt.

    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ein Verschieben der Fälligkeitstermine (selbst wenn das bilanziell wirksam ginge) m.E. für die hier in Frage stehende Lizenzauflage gar keine Relevanz gehabt hätte. Und abgesehen davon, dass die Finanzplanung natürlich nicht Aufgabe der Rechtsabteilung ist.
    Mit hinreichender Lesekompetenz ("ich meinte gelesen zu haben") war erkennbar, dass sich das "m.E." hier auf die lizenzrechtliche Frage bezog (und zwar primär deswegen, weil ich die individuelle Lizenzauflage nicht kenne und es mir nur aus den Regularien herleiten kann). Aber ich habe Zweifel, dass du nachvollziehen kannst, worum es hier auf lizenrechtlicher Ebene geht. Daher täte - wie gesagt - etwas Zurückhaltung bei der Bewertung von Verantwortlichen, die weit entfernt vom eigenen Kompetenzbereich spielen, gut.

    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Siehe Signatur.
    Damit ist hier viel gesagt.

  14. #5774

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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Siehe Signatur.
    Damit ist hier viel gesagt.
    voller Zweifel scheint mir hier keiner zu sein (wobei ich da Zweifel habe, denn ich bin kluk).
    :spam:

  15. #5775
    Avatar von Daniel FR
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    Und MacHeath, der hat mal Zweifel, doch die Zweifel sieht man nicht.
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