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Thema: Statistik und Kurvendiskussionen

  1. #4906
    Avatar von Norge
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    Hamburg:
    Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorzuhalten oder im Rahmen eines Pilotversuchs PCR-Lolli-Tests
    Verweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung, werden sie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und nehmen am Distanzunterricht teil.
    Zur Teilnahme an Präsenzangeboten (auch Lernferien und Ferienbetreuung) können Schülerinnen und Schüler auch einen Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO bei einem zugelassenen Testzentrum durchführen und ein negatives Ergebnis bestätigt bekommen haben, das nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR Test vorlegen, der § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter ist als 48 Stunden.
    Hebbt 'n W up dat Trikot
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  2. #4907

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    Sieht so aus als gibt es im Norden und Westen eine klare Routine. Zumindest jedes Bundesland für sich betrachtet. Ich habe für Thüringen den Eindruck, dass sich das Vorgehen regelmäßig ändert und teilweise Sache der Landkreise ist, was dann die Interpretation der Fallzahlenentwicklung erschwert.

  3. #4908

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    Zu den PCR-Lollitests: Schon mal das Kleingedruckte gelesen? Hier Bayern: https://www.km.bayern.de/download/25...test_13.09.pdf

  4. #4909

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    Zitat Zitat von Halbzeittee Beitrag anzeigen
    Zu den PCR-Lollitests: Schon mal das Kleingedruckte gelesen? Hier Bayern: https://www.km.bayern.de/download/25...test_13.09.pdf
    Bist du auf irgendwas Unerwartetes gestoßen?
    Die ignore Liste macht das Worum lesbarer. Nutzt sie. Zitiert keine Trolle und macht damit deren Beiträge lesbar.

  5. #4910

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    Zitat Zitat von schuti Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Halbzeittee Beitrag anzeigen
    Zu den PCR-Lollitests: Schon mal das Kleingedruckte gelesen? Hier Bayern: https://www.km.bayern.de/download/25...test_13.09.pdf
    Bist du auf irgendwas Unerwartetes gestoßen?
    Klar, habe mich u.a. deswegen im Hybridkurs bei den Johannitern zum zertifizierten Antigentester ausbilden lassen. War voll der Witz. Darf aber jetzt offiziell Antigentests an Dritten durchführen und das Ergebnis dessen bescheinigen. Meine Kinder machen den PCR-Lollikram nicht mit.

  6. #4911
    Avatar von Grinch
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    Und du möchtest uns nicht verraten, was da für schlimme Sachen im Kleingedruckten zu lesen sind?
    Ceterum censeo VAR esse delendam.

  7. #4912

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    Zitat Zitat von Grinch Beitrag anzeigen
    Und du möchtest uns nicht verraten, was da für schlimme Sachen im Kleingedruckten zu lesen sind?
    O.K. Hier geht es gleich los auf der erstem Seite: "Ich willige außerdem ein, dass das beauftragte Labor im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens die erforderlichen Daten, auch Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO zur Testauswertung und Information der Beteiligten sowie in anonymisierter Form zur Projektüberwachung und Forschung verarbeitet."

    Art. 9 Abs. 2 a DSGVO: "Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden"

    Art. 9 Abs, 1 DSGVO: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt."

    Art. 9 Abs. 1 DSGVO schon einmal mit Kreuz ausgehebelt. Persönliche Gesundheitsdaten -> Forschung. Geht aber immer weiter.
    Geändert von Halbzeittee (20.09.2021 um 23:45 Uhr)

  8. #4913
    Avatar von thoben
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    An welcher Stelle stimmt man der Nutzung personenbezogener Daten für die Forschung zu?
    Ich finde es im 1. Absatz gerade nicht

  9. #4914
    Avatar von Räuen
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    Hier kriegr man ja Kolliken, wenn man zu oft hier reinschaut…

  10. #4915
    Avatar von Auswechselspieler
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    Schon irre wie verzweifelt manche Schwurbler versuchen irgendwo die große Verschwörung herbeizureden.

  11. #4916
    Avatar von Norge
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    Zitat Zitat von Halbzeittee Beitrag anzeigen
    Art. 9 Abs. 1 DSGVO schon einmal mit Kreuz ausgehebelt. Persönliche Anonymisierte Gesundheitsdaten -> Forschung.
    So ist es richtig.
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  12. #4917
    Avatar von K
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    Ich gebe ja meine Daten auch ungern weiter, aber hier geht es doch vermutlich darum, mit den Daten zu schauen, wie Ansteckungswege verlaufen, also ob bei Fall in Klasse A nach drei Tagen alle in Klasse A krank sind oder Ähnliches, nicht? Die nutzen die Telefonnummern ja nicht, um Dir nachher Möbelkataloge zu schicken.

  13. #4918
    Avatar von thoben
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    Hier werden personenbezogene Daten für die Durchführung des Tests und die anschließende Info, ob infiziert oder nicht, verarbeitet.
    Es werden für die Überwachung sowie Forschung ausschließlich anonymisierte Daten verwendet.

  14. #4919
    Avatar von K
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    Habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich dachte, dass die anonymen Daten vielleicht eine Ziffernfolge erhalten, die auf Erhebungstag und Ort hinweist, sodass man nachher nachvollziehen kann, wie die Ansteckung verlief.

    Also nicht nachvollziehen im Sinne von Rückschlüsse auf die Schule ziehen, sondern lediglich, dass dann gehäufte positive Tests mit der gleichen Ziffernfolge auftauchen.
    Geändert von K [Mod] (21.09.2021 um 13:10 Uhr)

  15. #4920

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    Zitat Zitat von thoben Beitrag anzeigen
    Hier werden personenbezogene Daten für die Durchführung des Tests und die anschließende Info, ob infiziert oder nicht, verarbeitet.
    Es werden für die Überwachung sowie Forschung ausschließlich anonymisierte Daten verwendet.
    Auch, wenn ich damit bei meinen Kindern kein Problem hätte, warum man der Nutzung anonymisierter Daten zu Forschungszwecken zustimmen muss, erschließt sich mir nicht.

    Warum reicht nicht die Zustimmung zum ersten von dir genannten Punkt, damit man bei den Testungen teilnehmen darf.

    Im Formular werden beide Punkte getrennt aufgeführt und man muss beides ankreuzen, um nicht vom Test ausgeschlossen zu werden.
    Geändert von schuti (21.09.2021 um 14:23 Uhr)
    Die ignore Liste macht das Worum lesbarer. Nutzt sie. Zitiert keine Trolle und macht damit deren Beiträge lesbar.

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