Hamburg:
Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorzuhalten oder im Rahmen eines Pilotversuchs PCR-Lolli-TestsVerweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung, werden sie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und nehmen am Distanzunterricht teil.Zur Teilnahme an Präsenzangeboten (auch Lernferien und Ferienbetreuung) können Schülerinnen und Schüler auch einen Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bei einem zugelassenen Testzentrum durchführen und ein negatives Ergebnis bestätigt bekommen haben, das nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR Test vorlegen, der § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter ist als 48 Stunden.