Seite 87 von 94 ErsteErste ... 37 67 77 868788 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1.291 bis 1.305 von 1397

Thema: Coronas Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt

  1. #1291

    Registriert seit
    03.02.2014
    Ort
    Frankfurt
    Beiträge
    5.830
    Die Gastro ist im Grunde schon gut substituierbar, auch wenn die persönlichen Sachverhalte dahinter mitunter schon hart sind. Die Gastro trifft der aktuelle lockdown aber eher weniger. Werden diesbezüglich doch gerade mit den November- Dezemberhilfen viele über Gebühr "entschädigt". 75% vom Umsatz ohne weitgehend variable Kosten erstattet zu bekommen ist schon mehr als nur eine kleine Hilfe.

    Da finde ich gibts Zweige, die deutlich härter betroffen sein werden, die allerdings nicht so großzügig unterstützt werden.

  2. #1292
    Avatar von Der_Alex
    Registriert seit
    31.10.2008
    Beiträge
    1.139
    Zitat Zitat von Linsanity Beitrag anzeigen
    Bei einer UG ist der wirtschaftliche "Schaden" für die Privatpersonen zumindest deutlich abgefedert. Zumindest wenn immer fleißig Rücklagen geschaffen wurden....
    Das stimmt nicht unbedingt. Klar, man haftet bei einer UG zunächst mal nicht mit dem Privatvermögen. Aber ich habe als Selbstständiger aktuell praktisch keine anderen Werte oder Ersparnisse als mein Unternehmen. Zur Gründung vor 8 Jahren habe ich privates Geld reingesteckt. All mein Geld steckt da drin. Auch weil ich ja will, dass das Unternehmen sicher ist. Wenn es dann hopps geht bleibt mir gar nichts. Wir brauchten auch Unternehmenskredite. Gerade dieses Jahr nochmal einen großen geholte wegen Corona. Für den musste ich privat bürgen. Das bedeutet, wenn das Unternehmen insolvent ist und Schulden übrig sind (was dann ja wahrscheinlich der Fall ist) müsste ich die privat zurückzahlen. Das bedeutet dann Privatinsolvenz für mich.

  3. #1293

    Registriert seit
    03.07.2008
    Beiträge
    15.078
    Wie schlimm es ist sieht daran das nur noch bis heute zum Friseur kann und das vor Weihnachten ...., das sind Probleme
    Auf ein glückliches Leben, da der Tod zu lang ist.

  4. #1294

    Registriert seit
    24.02.2016
    Beiträge
    475
    Komt halt immer auf die Frisur an ;-)
    Nee im Ernst, für manch Dame und manchen Herren ist eine Zeit von 4 Wochen ohne Friseur nicht auszuhalten. Übrigens steigert das Schließen der Friseure die privaten Kontakte. Oder was meint ihr wo in den nächsten 4 Wochen Haare geschnitten werden?

    Zur Gastro, vielen Inhabern helfen die Zahlungen der Umsatzausfälle. Dem Personal allerdings nicht. Klar viele Minijobber. Aber auch die finazieren sich so ihr leben oder bessern Einkommen auf. Dazu kommen je nach Betrieb noch ordentlich Trinkgelder. Das fehlt vielen jetzt die halt jetzt direkt in Hartz IV rutschen.

    Ist halt gut nicht nur den Laden der schließt zu sehen, sondern auch die Menschen die damit oder darin ihren Lebensunterhalt verdienen. Die stehen jetzt meist mit 67% da oder schlechter wenn Minijobber...

  5. #1295

    Registriert seit
    03.07.2008
    Beiträge
    15.078
    Ich arbeite nicht in Pflege, aber wie Bekannte gutes Mutes weitermachen das bewundere ich und sie kaum entlastet werden und sich das eine oder andere anhören müssen.

    Konsequenz, da werden einige das Handtuch endgültig werfen und sie wünschen sich für ihre Kinder das sie in diesem Bereich nie arbeiten müssen.

    Dabei sind sehr soziale Menschen, aber das Fass ist voll bzw endgültig ausgebrannt.
    Auf ein glückliches Leben, da der Tod zu lang ist.

  6. #1296
    Avatar von Schulterklopfer
    Registriert seit
    18.11.2013
    Beiträge
    1.286
    Fall: Kollege ist 2 Wochen im Urlaub. Zum Ende hin meldet er sich, er sei evtl mit einer positiv getesten Person in Kontakt gewesen und soll gestestet werden. Für den Zeitraum bis zum Laborergebnis soll er in Quarantäne gehen. Ergebnis ist positiv. Nach einer weiteren Woche lässt er sich noch einmal testen mit negativen Ergebnis. Bekommt er für diesen Zeitraum ein Schreiben vom Gesundheitsamt über die Anordnung der Quarantäne? weitere Frage, muss er dieses Schreiben dem Arbeitgeber vorlegen? oder muss er dem AN glauben, dass er positiv war?
    wer es eilig hat, muss früher losfahren

  7. #1297
    Avatar von PerRoentved
    Registriert seit
    10.05.2011
    Beiträge
    10.205
    Das Gesundheitsamt (zumindest in Bremen) verschickt Briefe, aus denen die Dauer einer angeordneten Quarantäne hervor geht. Teilweise treffen die aber erst nach dem Ende der angeordneten Quarantäne ein - war bei mir so.
    Like a butterfly we've a very short life.
    Light a cigarette, it'll burn out before your eyes.

  8. #1298
    Avatar von Hesse
    Registriert seit
    08.05.2014
    Beiträge
    130
    Zitat Zitat von Schulterklopfer Beitrag anzeigen
    Fall: Kollege ist 2 Wochen im Urlaub. Zum Ende hin meldet er sich, er sei evtl mit einer positiv getesten Person in Kontakt gewesen und soll gestestet werden. Für den Zeitraum bis zum Laborergebnis soll er in Quarantäne gehen. Ergebnis ist positiv. Nach einer weiteren Woche lässt er sich noch einmal testen mit negativen Ergebnis. Bekommt er für diesen Zeitraum ein Schreiben vom Gesundheitsamt über die Anordnung der Quarantäne? weitere Frage, muss er dieses Schreiben dem Arbeitgeber vorlegen? oder muss er dem AN glauben, dass er positiv war?
    Da der AG mit der Lohnfortzahlung im Quarantänefall eine Vorleistung erbringt und sich nur aufgrund des Schreibens des Amtes diese wiederholen kann, sollte es im Interesse des AN sein dieses Schreiben vorlegen zu können.
    So wirds es zumindest bei uns gehandhabt.
    Wenn jemand meint er kann verlängerten Urlaub rausschlagen ohne diesen Schriftsatz, wird er sich bei der Monatsabrechnung über seinen verminderten Resturlaub freuen
    Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch!

  9. #1299

    Registriert seit
    29.04.2019
    Beiträge
    413
    Immer diese faulen Arbeitnehmers.
    Aber im Zweifel selbst schuld diese Dummies, ne.

  10. #1300
    Avatar von Schulterklopfer
    Registriert seit
    18.11.2013
    Beiträge
    1.286
    das Problem ist, der Hausarzt hat dem AN eine AU-Bescheinigung für die Woche (= 2. Urlaubswoche) während des Kontaktes der infizierten Person ausgestellt und ab dem Corona-Test plus Quarantäne eine Folgebescheinigung. Laut KVN hätte er das nicht tun dürfen, sprich da ist der Verdacht da, dass der Kollege gar nicht positiv war, sondern sich wirklich noch ein paar Tage erschleichen wollte. Vorgelegt hat er nichts schriftliches ausser die AU-Bescheinigung.
    wer es eilig hat, muss früher losfahren

  11. #1301

    Registriert seit
    23.07.2012
    Ort
    28207
    Beiträge
    2.935
    Die AU-Bescheinigung anzuzweifeln ist zum Glück nicht Aufgabe und Recht des AG bzw. Zu recht an Bedingungen geknüpft.

    Wenn die Ausstellung der AU laut KVN nicht rechtens war (was ich nicht anzweifeln will, weil ich schlicht keine Ahnung hab), muss die Krankenkasse sich mit dem Arzt auseinandersetzen...

    Des weiteren sollte der AG froh sein, dass er nicht in Vorleistung gehen muss mit lohmersatzleistungen, die Formulare um diese wiederzuerhalten sind der Horror und sinnbildlich deutscher corona-Bürokratie

  12. #1302
    Avatar von Schulterklopfer
    Registriert seit
    18.11.2013
    Beiträge
    1.286
    https://www.kvn.de/Mitglieder/Inform...Patienten.html
    Kann ich einen beschwerdefreien Patienten krankschreiben, wenn er sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet?

    Wenn bei einem Patienten in behördlich angeordneter Quarantäne keine Symptome bestehen, ist das Ausstellen einer AU-​Bescheinigung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Patient positiv auf SARS-​CoV-2 getestet wurde. In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden, in die Niedersachsen das zuständige Gesundheitsamt, erstatten lassen.
    wer es eilig hat, muss früher losfahren

  13. #1303
    Avatar von mads
    Registriert seit
    16.07.2008
    Ort
    Auf'm Bahnhof Zoo im Damenklo
    Beiträge
    13.110
    Ohne Symptome keine AU
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

  14. #1304

    Registriert seit
    23.07.2012
    Ort
    28207
    Beiträge
    2.935
    Ok, danke für die Aufklärung, das ist recht eindeutig.
    Trotzdem liegt mMn kein schuldhaftes Verhalten des AN vor.
    Es ist ja nicht seine Aufgabe, sich zu informieren, ob der Arzt im nun die AU ausstellen darf?
    Vielleicht hat der arzt ihn ja auch wegen irgendwas anderem krankgeschrieben? Das ist dem AG ja eigentlich nicht bekannt?

  15. #1305
    Avatar von mads
    Registriert seit
    16.07.2008
    Ort
    Auf'm Bahnhof Zoo im Damenklo
    Beiträge
    13.110
    Es muss ja eine AU begründete Diagnose seitens des Arztes angegeben werden
    Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •