Mein Fitness-Studio-Vertrag läuft am 30.6. aus. Für die Corona-Zeit habe ich keinen Beitrag gezahlt, was rechtlich wohl auch in Ordnung ist. Mein Studio behauptet nun aber, gem. §313 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage, dass sie den zweimonatigen Ausfall durch Corona nun hinten dran hängen könnten, dh mein Vertrag würde sich demnach bis 31.8. verlängern.
Ich bin kein Anwalt und die Corona-Situation ist natürlich neu für alle, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies rechtens ist.
Hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß ggf. ob die recht haben oder nicht?
Danke vorab!