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Thema: Coronas Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt

  1. #1051
    Avatar von untersommer
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    KAV, ja. Aber vermutlich drucken die das auch nicht selbst.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  2. #1052
    Avatar von gemüsehändler
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    Was ist denn der Topf? Sind das Rücklagen der Kassenärztlichen Vereinigung oder bekommen die Geld vom Staat oder von den Krankenkassen.
    Grünkohfeldt

  3. #1053
    Avatar von K
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    Von den Krankenkassen. Ich meine auch, dass nicht einfach 100 Prozent gezahlt wird, aber eben ein Großteil des Honorars aus dem letzten Quartal. Kommt wohl auch auf die jeweilige KV an, wie das gehandhabt wird.
    Die größten Honorarabfälle dürfte es wohl bei den Fachärzt*innen gegeben haben. Und/oder bei Praxen, die viele Privatpatient*innen haben, da läuft die Abrechnung ja anders.

  4. #1054

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    Viele Fachärzte hatten Einbußen von 80 (!) %, insofern finde ich es vollkommen okay, wenn die KV den Verdienstausfall ausgleicht. Zumal ich auch Ärzte kenne, die sich bei der Übernahme und Führung einer Praxis verhoben haben und deren gesamte Rücklagen dabei aufgebraucht wurden.

    Miet- und Personalkosten laufen wie bei anderen Unternehmen weiter und die medizinischen Geräte der Fachärzte sind auch nicht gerade günstig im Unterhalt.

  5. #1055
    Avatar von d u d u
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    Passt glaub ich hier am besten rein:

    Coronabedingt kann die für die Ferien gebuchte Ferienbetreuung der Kinder (3 Woche bei einem örtlichen Sportverein) nicht stattfinden.
    Ich habe nicht soviel urlaub als dass ich im Sommer 6 Wochen überbrücken kann: Und Kosch auch nicht. Zumal wir ja auch noch die 2 Wochen Herbstferien berücksichtigen müssen. Und natürlich wollen wir auch als Familie 2 Wochen gemeinsam urlaub im Sommer machen. Gibt es nicht irgendwie vom Gesetzgeber 'Corona-Urlaub' zur Betreuung der Kinder? Da war doch mal was?
    Alternativ müsste ich mich 3 Wochen unbezahlt freistellen lassen was ich natürlich aus finanziellen Gründen nicht will.

  6. #1056
    Avatar von Osnadame
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    +++ No surprising news +++

  7. #1057
    Avatar von untersommer
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    Kita oder Schulhort geht nicht?
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  8. #1058
    Avatar von d u d u
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    :tnx. Danke ich guck mal


    Sömmerda: Nein, leider nicht. Schulhort haben wird nicht mal.

  9. #1059
    Avatar von untersommer
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    Ich meine, diese ganzen Ersatzleistungen und Freistellungsansprüche beziehen sich darauf, dass Eltern zwecks Kinderbetreuung nicht arbeiten können, weil die reguläre Unterbringung in Kita oder Schule aufgrund der Schließungen nicht möglich war bzw. noch ist. Insofern hätte ich Zweifel, ob der Sachverhalt eines ausgefallenen Ferienaufenthaltes auch darunter fällt.
    Vermutlich unsexy, aber mMn müsstet Ihr aufgrund des gesetzlichen Anspruches die Kinder in eine Kita oder einen Schulhort bringen können, hättet also einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem zuständigen Amt. Das heißt natürlich dann, irgendeine Einrichtung.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  10. #1060
    Avatar von d u d u
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Ich meine, diese ganzen Ersatzleistungen und Freistellungsansprüche beziehen sich darauf, dass Eltern zwecks Kinderbetreuung nicht arbeiten können, weil die reguläre Unterbringung in Kita oder Schule aufgrund der Schließungen nicht möglich war bzw. noch ist. Insofern hätte ich Zweifel, ob der Sachverhalt eines ausgefallenen Ferienaufenthaltes auch darunter fällt.
    Vermutlich unsexy, aber mMn müsstet Ihr aufgrund des gesetzlichen Anspruches die Kinder in eine Kita oder einen Schulhort bringen können, hättet also einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem zuständigen Amt. Das heißt natürlich dann, irgendeine Einrichtung.
    Ich befürchte auch dass argumentiert werden würde, dass die Ferienbetreuung eh privat hätte organisiert werden müssen.

    Es gibt noch die Möglichkeit dass ich mich unbezahlt freistellen lasse. Da wäre die finanzielle Einbuße auch gar nicht sooooo hoch, das hab ich mir schon ausrechnen lassen.

  11. #1061
    Avatar von Linsanity
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    Ich darf nun auch meine Ferienfreizeit für 100 Kinder endgültig absagen. Ich hatte damit gerechnet...aber ein wenig Resthoffnung war noch da. Ich hoffe der finanzielle Schaden kann ein wenig abgefedert werden und ich hoffe auf die Kulanz der Eltern.
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  12. #1062
    Avatar von Johnboy
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    Zitat Zitat von d u d u Beitrag anzeigen
    Passt glaub ich hier am besten rein:

    Coronabedingt kann die für die Ferien gebuchte Ferienbetreuung der Kinder (3 Woche bei einem örtlichen Sportverein) nicht stattfinden.
    Ich habe nicht soviel urlaub als dass ich im Sommer 6 Wochen überbrücken kann: Und Kosch auch nicht. Zumal wir ja auch noch die 2 Wochen Herbstferien berücksichtigen müssen. Und natürlich wollen wir auch als Familie 2 Wochen gemeinsam urlaub im Sommer machen. Gibt es nicht irgendwie vom Gesetzgeber 'Corona-Urlaub' zur Betreuung der Kinder? Da war doch mal was?
    Alternativ müsste ich mich 3 Wochen unbezahlt freistellen lassen was ich natürlich aus finanziellen Gründen nicht will.
    Dienststellenübergreifendw Schenkung/Übertragung von Urlaubstagen geht nicht oder? Würde dir sonst ohne zu zögern 10 abgeben. Die tun mir aufgrund meines ganzes Resturlaubes nicht weh.
    And I know that I can fight, or I can let the lion win
    I begin to assemble what weapons I can find
    Cause sometimes to stay alive you gotta kill your mind.

    Sometimes quiet is violent!

  13. #1063
    Avatar von untersommer
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    Zitat Zitat von d u d u Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Ich meine, diese ganzen Ersatzleistungen und Freistellungsansprüche beziehen sich darauf, dass Eltern zwecks Kinderbetreuung nicht arbeiten können, weil die reguläre Unterbringung in Kita oder Schule aufgrund der Schließungen nicht möglich war bzw. noch ist. Insofern hätte ich Zweifel, ob der Sachverhalt eines ausgefallenen Ferienaufenthaltes auch darunter fällt.
    Vermutlich unsexy, aber mMn müsstet Ihr aufgrund des gesetzlichen Anspruches die Kinder in eine Kita oder einen Schulhort bringen können, hättet also einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem zuständigen Amt. Das heißt natürlich dann, irgendeine Einrichtung.
    Ich befürchte auch dass argumentiert werden würde, dass die Ferienbetreuung eh privat hätte organisiert werden müssen.

    Es gibt noch die Möglichkeit dass ich mich unbezahlt freistellen lasse. Da wäre die finanzielle Einbuße auch gar nicht sooooo hoch, das hab ich mir schon ausrechnen lassen.
    Es muss doch aber staatliche Unterbringungsmöglichkeiten geben im schönen Bremen? Die Eltern bleiben doch nicht alle sechs Wochen am Stück zu Hause in den Sommerferien.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  14. #1064
    Avatar von HeinzDieter60
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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Wer ersetzt ihnen das denn? Die Krankenkassen?

    Zahnärzte haben ja immerhin auch Coronasoforthilfen bekommen. Da gab es bestimmt traurige Fälle, bei denen einige ihren Zweitporsche verkaufen mussten.
    Zahnärzte haben keine richtigen Hilfen bekommen. Da gab es lediglich einen Kredit bis Jahresende, der voll zurückzuzahlen ist.

    Ich verstehe dieses Bashing gegen die Hilfen für Ärzte aber auch nicht. Die sind wesentlich wichtiger als Cafés oder Bars. Quasi ganz Deutschland ist unterversorgt.
    Verzichtest Du freiwillig auf deinen Facharzttermin?

  15. #1065
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von Johnboy Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von d u d u Beitrag anzeigen
    Passt glaub ich hier am besten rein:

    Coronabedingt kann die für die Ferien gebuchte Ferienbetreuung der Kinder (3 Woche bei einem örtlichen Sportverein) nicht stattfinden.
    Ich habe nicht soviel urlaub als dass ich im Sommer 6 Wochen überbrücken kann: Und Kosch auch nicht. Zumal wir ja auch noch die 2 Wochen Herbstferien berücksichtigen müssen. Und natürlich wollen wir auch als Familie 2 Wochen gemeinsam urlaub im Sommer machen. Gibt es nicht irgendwie vom Gesetzgeber 'Corona-Urlaub' zur Betreuung der Kinder? Da war doch mal was?
    Alternativ müsste ich mich 3 Wochen unbezahlt freistellen lassen was ich natürlich aus finanziellen Gründen nicht will.
    Dienststellenübergreifendw Schenkung/Übertragung von Urlaubstagen geht nicht oder? Würde dir sonst ohne zu zögern 10 abgeben. Die tun mir aufgrund meines ganzes Resturlaubes nicht weh.
    Würde so etwas steuerlich als geldwerter Vorteil gerechnet, wenn es ginge?
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

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