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Endlich keine Beschränkungen mehr. Hoffentlich bald für alle.
Das Problem am Sonntag waren die Leute, welche kein Bändchen hatten und beim Eingang erstmal ihren Ausweis rauskramen mussten (obwohl doch jeder weiß, dass man diesen braucht). Dadurch haben sich lange Schlangen entwickelt. Die Bändchenverkäufer waren doch auch auf dem Parkplatz z.B. . Da waren gar keine Schlangen (ich habe zumindest keine gesehen). Die Schlangen am Eingang kamen defintiv durch die Leute, welche unvorbereitet am Eingang standen (Impfnachweis + Perso nicht griffbereit).
Ich bin mit dem Bändchen gut gefahren (gegen Ingolstadt auch schon). Es ist angenehmer, weil man am vollen Eingang nicht den Kram rauskramen muss und in der Ost konnte man mit Bändchen sogar an der Schlange vorbeigehen, da man ja nichts vorzeigen musste (die Ordner haben einen durchgewunken, muss man nur wissen).
Die Organisation war halt bescheiden. Man hätte bei jedem Eingang halt (klar ausgeschildert) eine Bändchenschlange und eine Nicht-Bändchenschlange haben müssen. Dazu haben sich die Schlangen z.B. für Tor 2 und Tor 2a durchmischt.
Geändert von jonasho (09.03.2022 um 10:04 Uhr)
Deutschland wird im Endeffekt ab dem 20. März das einzige große Land sein, das noch substantielle Beschränkungen haben wird, die über Maskenpflicht im ÖPNV und Pflegeheimen/Krankenhäusern hinaus gehen. Das ist bei der Gefährlichkeit der aktuellen Variante absolut unverhältnismäßig, was der Lauterbach da plant.
Sehe ich nicht ganz so.
Nach dem Gesetzesentwurf dürfen die Länder ab dem 20. März grundsätzlich nur noch folgende Maßnahmen anordnen:
1. Maskenpflicht im ÖPNV, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. (aber NICHT mehr in Schulen, im Einzelhandel, usw.)
2. Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, etc.
3. Individuelle Schutzmaßnahmen (z.B. Quarantäne-Anordnungen, Schließung einer Schule oder Einrichtung bei einem "Massen-Ausbruch")
Die Hürden für die Anordnung weitergehender Beschränkungen auf regionaler Ebene sind nach dem Gesetzesentwurf schon recht hoch:
- Beschluss des Landesparlaments (die geringere Hürde)
- Vorliegen einer neuen Virusvariante mit einer signifikant höheren Pathogenität (Krankheitsschwere) als Omikron ODER eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starkes Anstiegs an Neuinfektionen
Diese Voraussetzungen für die Anordnung weitergehender Maßnahmen dürften derzeit nicht gegeben sein. Als weitergehende Maßnahmen wären zudem nur noch zulässig:
1. Erweiterung der Maskenpflicht (z.B. auf Schulen und den Einzelhandel)
2. Anordnung eines Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum
3. Impf-, Genesenen- oder Testnachweis auch in Betrieben, Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr (z.B. Restaurants, Einzelhandel, Veranstaltungen)
4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten
In jedem Fall unzulässig wären also nach meinem Verständnis ab dem 20. März z.B. Geisterspiele im Fußball, die flächendeckende Schließung von Restaurants, Bars, Clubs und Geschäften, usw.
Geändert von mabo (09.03.2022 um 12:25 Uhr)
Ich will ja nur ungern enttäuschen, aber Deine Einschätzung ist wohl falsch. Es wird ab dem 20.3. wohl grds Maskenpflicht nur noch im ÖPNV und Krankenhaus u.ä. geben.
https://www.spiegel.de/politik/deuts...a-6eab12947e75
Zwei Ergänzungen noch:
- Eine Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) gilt bundeseinheitlich auch weiterhin im Fern- und Flugverkehr.
- Es gilt ein Übergangszeitraum bis zum 2. April. Bis zum 2. April können einige Maßnahmen, die die Länder künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen anordnen dürfen (siehe oben), in Kraft bleiben, wenn sie vor dem 20. März beschlossen wurden. Dazu gehören z.B. die Maskenpflicht in Schulen, im Einzelhandel, Abstandsgebote sowie 2G- und 3G-Regelungen.
Hier der Gesetzesentwurf: https://www.welt.de/bin/INESCGesetze...-237411177.pdf
Geändert von mabo (09.03.2022 um 12:51 Uhr)
Die Landesparlamente. Aber die Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar und könnte dann von den Oberverwaltungsgerichten im Eilverfahren gekippt werden.
Dein Einwand ist natürlich völlig berechtigt. Die Vorgaben sind bewusst etwas schwammig formuliert, und die Politik wird einen gewissen "Ermessensspielraum" haben. Trotzdem werden die Ministerpräsidenten bzw. im Anschluss daran die Landesparlamente nicht einfach so beschließen können, dass aufgrund besonders hoher Fallzahlen oder eines besonders hohen Anstiegs der Fallzahlen eine "Überlassung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Stadt" drohe. Das muss dann auch anhand von Zahlen nachgewiesen werden können. Sonst würde eine entsprechende Verordnung von den Gerichten im Eilverfahren (also binnen weniger Tage) wieder gekippt werden.
Ein Ausbruch wie in Mainz oder jetzt in Düsseldorf (20 positive Tests innerhalb der Mannschaft und des Funktionsteams) ist bei Werder unwahrscheinlich. Den Grund hierfür habe ich hier erläutert: https://worum.org/threads/249-Medizi...1#post12349659
Die täglichen PCR-Schnelltests kosten Werder zwar viel Geld (geschätzt ca. 200.000 Euro in der Rückrunde), aber das Geld scheint mir gut angelegt, da ein Corona-Ausbruch über Auf- und Abstieg entscheiden kann.
Mit weiteren Corona-Ausfällen muss Werder in den nächsten Wochen leider trotzdem rechnen, aber nicht so viele auf einmal wie jetzt bei Mainz und Düsseldorf.
Da ich von der Lüneburger Str. angewackelt kam und ca. 45 min vor Anpfiff nahm ich eine der Schlangen am Stadionvorplatz. Dann sah ich die Schlangen am Tor 2 und Tor 2a und ja - es war wie du sagtest. ein Mischmasch aus Desorientierung und Desorganisation.
Trotzdem: Das überprüfen des Impfstatus kann mit Covpass erfolgen seitens der Bandveräufer. Das handy vorzeigen und die scrollen daran rum bzw. die die mit ihrem gelben Ausweis dann rumfummeln - oh gottogott.
Protest war schon immer käuflich.
Die Mannschaft ist kaum betroffen bzgl. Ausfälle von Corona oder irre ich mich da?
Auf ein glückliches Leben, da der Tod zu lang ist.