Dummerweise gibt es zumindest im Beamtenrecht nur sehr umständliche Möglichkeiten, unfähige Leute zurückzustufen. Daher wird teilweise der umgekehrte Weg gewählt. Ich kenne diverse Beispiele, wo Leute weggelobt wurden und das System gibt keine Fehler zu - im Gegenteil:
An eine Schule, an der ich früher tätig war, kam per Versetzung aus einem anderen Bundesland ein neues Schulleitungsmitglied, zunächst in eine eher untergeordnete Funktion. Dort stümperte er dann so 2-3 Jahre rum und brachte das Gesamtkollegium gegen sich auf, u.a. weil bestehende Absprachen/Regelungen nicht einmal zur Kenntnis genommen wurden. Stattdessen erklärte der feine Herr allen, was ab jetzt alles eingeführt werden solle - lauter Dinge, die schon längst geregelt waren.
Dann kam es zu weiterer Fluktuation in der Schulleitung und gegen die expliziten Voten von Schulpersonalrat und Gesamtkonferenz wurde besagter Mensch zum stellvertretenden Schulleiter. Damaliges Zitat des Dezernenten bei der Landesschulbehörde: "Der hat A15, der muss ja gut sein." Einer anderen Bewerberin, die aber "nur" A14 hatte, wurde vom gleichen Dezernenten "in ihrem eigenen Interesse" nahegelegt, ihre Bewerbung zurückzuziehen - klar, die Gefahr einer Konkurrentenklage durch den zuvor höher eingruppierten Bewerber nimmt ein Dezernent nicht in Kauf.
Heute ist der Mann Schulleiter (einer anderen Schule) und bekommt A16. Drei sinnvolle Sätze in Folge vor einer Gruppe Menschen kriegt er dem Vernehmen nach weiterhin nicht formuliert und zumindest in einem seiner Unterrichtsfächer drückt er sich jetzt schon seit über einem Jahrzehnt erfolgreich darum, mal einen Kurs zum Abitur zu führen. Unfähigkeit in der Personalführung und falsche Versprechen in der Elternarbeit kommen noch dazu.