was soll der letzte satz bedeuten? ich habe den jetzt fünf mal gelesen, ich kenne jedes wort darin, in dieser reihenfolge kann ich aber keinen sinn erkennen.
was soll der letzte satz bedeuten? ich habe den jetzt fünf mal gelesen, ich kenne jedes wort darin, in dieser reihenfolge kann ich aber keinen sinn erkennen.
Geändert von cluseau (26.02.2020 um 23:49 Uhr)
tiefbegabt
Einfach strenge rechtliche Rahmenbedingungen drumherumzimmern und fertig.
Ich sehe da das Problem gar nicht. Erwartet hier ernsthaft jemand, dass man das Zeug bewilligt bekommt, wenn man nicht nachgewiesen seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so ist?
Es ist ja auch kein medizinischer Eingriff, sondern ein humanistischer. Führen nur halt Mediziner durch, weil die Applizierung ja fachgerecht durchgeführt werden sollte.
Ja, auch hier würde es wie üblich helfen, wenn Du Dich mit der Thematik beschäftigen würdest, über die Du eine Meinung hast. Das Bundesverfassungsgericht hat ja genau entschieden, dass eine solche materielle Regulierung dem Recht auf Selbsttötung widerspricht und verfassungswidrig ist.
Ich würde auch erwarten, dass man mir die entwürdigenden Prozedur eines Jämmerlichkeitsnachweises erspart, wenn ich so am Ende bin, dass ich den Tod als wünschenwerten nächsten Schritt anstrebe.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Ich habe mich noch nicht entschlossen eine Patientenverfügung zu machen. Ob eine Sterbehilfe in Betracht kommt für mich, dazu kann ich ebenso keine Angaben machen.
In der Disziplin "(anderen) auf den Sack/Kranz/Brenner gehen " bin ich recht famos, so dass ich dazu neige, beides für mich abzulehnen .
Ich bin allerdings dafür, eine Wahl zu haben, unabhängig davon, ob ich mich entscheiden kann/will/soll/muss.
15 Monate Zivildienst in der Altenpflege. Eine Oma, die ein Jahr mit und gegen den Krebs gekämpft hat. Ein Familienmitglied, das ehrenamtlich in der Hospizbetreuung arbeitet. Und Du?
Natürlich kennt jeder einen, der einen kennt, der einen mit den absurdesten Krankheitsbildern kennt.
Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.
You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more
@untersommer: Umso weniger verstehe ich deine Kritik an organisierter Sterbehilfe. Und den Schwanzvergleich mache ich nicht mit.
Soso, Lattenmessen. Soweit ich mich erinnere hast Du mir unterstellt, zum Thema nix sagen zu können, da ich noch nie wirkliches Leid gesehen habe. Und wenn ich nun schreib, dass ich das doch hab, dann isses ein irregulärer Schwanzvergleich.
Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.
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Doch, es schließt exakt eine Regulierung in solcher Form aus, wie Du sie beschrieben hast (man muss eine jahrlange Schmerztherapie o.ä. vorweisen). Zulässig sind z.B. Aufklärungs- und Wartepflichten. Der Staat hat aber kein Recht darüber zu entscheiden, ob es "nachvollziehbar" oder "angemessen" ist, wenn jemand sein Leben beenden möchte. Hier eine relevante Aussage aus dem gestrigen Urteil:
Zitat von Bundesverfassungsgericht
Du hast davon geredet, dass man nachweisen muss, „seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so“ zu sein. Das ist offensichtlich ein - ebenso wie eine unheilbare Krankheit - materielles Kriterium, zu welchem das BVerfG gestern entschieden hat.
Ich habe folgendes geschrieben: "Erwartet hier ernsthaft jemand, dass man das Zeug bewilligt bekommt, wenn man nicht nachgewiesen seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so ist?"
Und genau so meine ich das auch. Du kannst Schmerzbehandlung auch mit Suizidberatung ersetzen. Es geht darum, dass jemand nicht in fünf Minuten ein Formular im Netz ausfüllt und dann Suizidhilfe bewilligt bekommt, sondern eine langfristige Beschäftigung mit der Problematik, in welcher Form auch immer und aus welchem Grund auch immer, vorliegt, die sich nachweisen lässt. Das ist kein materielles Kriterium, das wäre z. B. die evtl. nicht zu heilende Krankheit, wenn ich den Begriff nicht völlig anders verstehe, als die Richter.
Und das kann man durchaus in rechtliche Form bringen.