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Thema: Allgemeine Nachrichten resp. Das Aktuelle Tagesgeschehen.

  1. #2296
    Avatar von cluseau
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    was soll der letzte satz bedeuten? ich habe den jetzt fünf mal gelesen, ich kenne jedes wort darin, in dieser reihenfolge kann ich aber keinen sinn erkennen.
    Geändert von cluseau (26.02.2020 um 23:49 Uhr)
    tiefbegabt

  2. #2297
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Tim197 Beitrag anzeigen
    Ich bin unentschlossen. Einerseits wünsche ich mir natürlich, dass Menschen, die bspw. aus Gründen unheilbarer und qualvoller Krankheit sterben möchten, die Gelegenheit dazu bekommen. Andererseits befürchte ich, dass die Fesseln des Kapitalismus dazu führen werden, dass insbesondere arme, gebrechliche/pflegebedürftige Menschen auch ohne das oben Beschriebene diesen Weg wählen werden, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen.
    Einfach strenge rechtliche Rahmenbedingungen drumherumzimmern und fertig.
    Ich sehe da das Problem gar nicht. Erwartet hier ernsthaft jemand, dass man das Zeug bewilligt bekommt, wenn man nicht nachgewiesen seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so ist?

    Zitat Zitat von syno Beitrag anzeigen
    Niemand wird gezwungen, gegen seinen Willen am Leben bleiben zu müssen, sofern es tatsächlich eine Willensentscheidung gibt. Es geht einzig um die Frage, ob Dir dabei jemand aktiv helfen darf. Und das zuzulassen widerspricht evidenzbasierter Medizin und ist deshalb zurecht nicht wissenschaftlich begründet.
    Es ist ja auch kein medizinischer Eingriff, sondern ein humanistischer. Führen nur halt Mediziner durch, weil die Applizierung ja fachgerecht durchgeführt werden sollte.

  3. #2298

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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Einfach strenge rechtliche Rahmenbedingungen drumherumzimmern und fertig.
    Ich sehe da das Problem gar nicht. Erwartet hier ernsthaft jemand, dass man das Zeug bewilligt bekommt, wenn man nicht nachgewiesen seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so ist?
    Ja, auch hier würde es wie üblich helfen, wenn Du Dich mit der Thematik beschäftigen würdest, über die Du eine Meinung hast. Das Bundesverfassungsgericht hat ja genau entschieden, dass eine solche materielle Regulierung dem Recht auf Selbsttötung widerspricht und verfassungswidrig ist.

  4. #2299
    Avatar von Daniel FR
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    Ich würde auch erwarten, dass man mir die entwürdigenden Prozedur eines Jämmerlichkeitsnachweises erspart, wenn ich so am Ende bin, dass ich den Tod als wünschenwerten nächsten Schritt anstrebe.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  5. #2300
    Avatar von Schmolle
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    Ich habe mich noch nicht entschlossen eine Patientenverfügung zu machen. Ob eine Sterbehilfe in Betracht kommt für mich, dazu kann ich ebenso keine Angaben machen.
    In der Disziplin "(anderen) auf den Sack/Kranz/Brenner gehen " bin ich recht famos, so dass ich dazu neige, beides für mich abzulehnen .
    Ich bin allerdings dafür, eine Wahl zu haben, unabhängig davon, ob ich mich entscheiden kann/will/soll/muss.

  6. #2301
    Avatar von untersommer
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    Zitat Zitat von m.o.n. Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Warum sollte ich froh sein, mein eigenes Leben beenden zu dürfen? Ist das so‘ne Art Lottogewinn?
    Wenn ich die Zeitung unbedingt abbestellen will, kann ich mich doch auch vollumfänglich freiwillig vonner Brücke stürzen.

    Du bist entweder bewusst ignorant oder hast in deinem Leben noch nicht viel Leid miterlebt.


    Wenn du morgen etwa Hals abwärts gelähmt sein solltest und, sagen wir unter sehr starken Phantomschmerzen leidest, die dir dein restliches Leben zusätzlich schwer erträglich machen, würdest du also tatsächlich lieber auf den "Lottogewinn" verzichten wollen, der dich vor unabsehbar langwierigen Qualen ohne Aussicht auf Linderung bewahren würde?
    15 Monate Zivildienst in der Altenpflege. Eine Oma, die ein Jahr mit und gegen den Krebs gekämpft hat. Ein Familienmitglied, das ehrenamtlich in der Hospizbetreuung arbeitet. Und Du?
    Natürlich kennt jeder einen, der einen kennt, der einen mit den absurdesten Krankheitsbildern kennt.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  7. #2302
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Ja, auch hier würde es wie üblich helfen, wenn Du Dich mit der Thematik beschäftigen würdest, über die Du eine Meinung hast. Das Bundesverfassungsgericht hat ja genau entschieden, dass eine solche materielle Regulierung dem Recht auf Selbsttötung widerspricht und verfassungswidrig ist.
    Hier ging es um das generelle Verbot von geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid. Das wurde für verfassungswidrig erklärt.
    Das schließt eine Gesetzgebung mit strengen Rahmenbedingungen dafür keineswegs aus.

  8. #2303
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Ich würde auch erwarten, dass man mir die entwürdigenden Prozedur eines Jämmerlichkeitsnachweises erspart, wenn ich so am Ende bin, dass ich den Tod als wünschenwerten nächsten Schritt anstrebe.
    Man muss es ja nicht gleich als Jämmerlichkeitsnachweis titulieren. Vergleiche es doch einfach ein wenig mit rechtlichen Bedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch.

  9. #2304

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    @untersommer: Umso weniger verstehe ich deine Kritik an organisierter Sterbehilfe. Und den Schwanzvergleich mache ich nicht mit.

  10. #2305
    Avatar von untersommer
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    Soso, Lattenmessen. Soweit ich mich erinnere hast Du mir unterstellt, zum Thema nix sagen zu können, da ich noch nie wirkliches Leid gesehen habe. Und wenn ich nun schreib, dass ich das doch hab, dann isses ein irregulärer Schwanzvergleich.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  11. #2306

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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Ja, auch hier würde es wie üblich helfen, wenn Du Dich mit der Thematik beschäftigen würdest, über die Du eine Meinung hast. Das Bundesverfassungsgericht hat ja genau entschieden, dass eine solche materielle Regulierung dem Recht auf Selbsttötung widerspricht und verfassungswidrig ist.
    Hier ging es um das generelle Verbot von geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid. Das wurde für verfassungswidrig erklärt.
    Das schließt eine Gesetzgebung mit strengen Rahmenbedingungen dafür keineswegs aus.

    Doch, es schließt exakt eine Regulierung in solcher Form aus, wie Du sie beschrieben hast (man muss eine jahrlange Schmerztherapie o.ä. vorweisen). Zulässig sind z.B. Aufklärungs- und Wartepflichten. Der Staat hat aber kein Recht darüber zu entscheiden, ob es "nachvollziehbar" oder "angemessen" ist, wenn jemand sein Leben beenden möchte. Hier eine relevante Aussage aus dem gestrigen Urteil:

    Zitat Zitat von Bundesverfassungsgericht
    Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten. (...) Das Recht auf Selbsttötung verbietet es (...), die Zulässigkeit einer Hilfe zur Selbsttötung materiellen Kriterien zu unterwerfen, sie etwa vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen.

  12. #2307

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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Soso, Lattenmessen. Soweit ich mich erinnere hast Du mir unterstellt, zum Thema nix sagen zu können, da ich noch nie wirkliches Leid gesehen habe. Und wenn ich nun schreib, dass ich das doch hab, dann isses ein irregulärer Schwanzvergleich.
    Das legst du mir in den Mund, Diggi. Wo habe ich dir unterstellt, dass du zum Thema nichts sagen kannst?

  13. #2308
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Doch, es schließt exakt eine Regulierung in solcher Form aus, wie Du sie beschrieben hast (man muss eine jahrlange Schmerztherapie o.ä. vorweisen). Zulässig sind z.B. Aufklärungs- und Wartepflichten. Der Staat hat aber kein Recht darüber zu entscheiden, ob es "nachvollziehbar" oder "angemessen" ist, wenn jemand sein Leben beenden möchte. Hier eine relevante Aussage aus dem gestrigen Urteil:

    Zitat Zitat von Bundesverfassungsgericht
    Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten. (...) Das Recht auf Selbsttötung verbietet es (...), die Zulässigkeit einer Hilfe zur Selbsttötung materiellen Kriterien zu unterwerfen, sie etwa vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen.
    Habe ich von einer unheilbaren Krankheit geredet?

  14. #2309

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    Du hast davon geredet, dass man nachweisen muss, „seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so“ zu sein. Das ist offensichtlich ein - ebenso wie eine unheilbare Krankheit - materielles Kriterium, zu welchem das BVerfG gestern entschieden hat.

  15. #2310
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Du hast davon geredet, dass man nachweisen muss, „seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so“ zu sein. Das ist offensichtlich ein - ebenso wie eine unheilbare Krankheit - materielles Kriterium, zu welchem das BVerfG gestern entschieden hat.
    Ich habe folgendes geschrieben: "Erwartet hier ernsthaft jemand, dass man das Zeug bewilligt bekommt, wenn man nicht nachgewiesen seit Jahren in Schmerzbehandlung oder so ist?"
    Und genau so meine ich das auch. Du kannst Schmerzbehandlung auch mit Suizidberatung ersetzen. Es geht darum, dass jemand nicht in fünf Minuten ein Formular im Netz ausfüllt und dann Suizidhilfe bewilligt bekommt, sondern eine langfristige Beschäftigung mit der Problematik, in welcher Form auch immer und aus welchem Grund auch immer, vorliegt, die sich nachweisen lässt. Das ist kein materielles Kriterium, das wäre z. B. die evtl. nicht zu heilende Krankheit, wenn ich den Begriff nicht völlig anders verstehe, als die Richter.
    Und das kann man durchaus in rechtliche Form bringen.

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