Handspiel
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich
Bewegungen der Hand/des Arms zum Ball),
• in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand/den Arm springt,
und danach:
• ins gegnerische Tor trifft,
• zu einer Torchance kommt,
• direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) ins gegnerische
Tor trifft (gilt auch für den Torhüter).
Ein Vergehen liegt in der Regel vor, wenn ein Spieler:
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und:
• seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert,
• sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet (außer der Spieler
spielt den Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder Körper
(einschließlich des Fußes) und der Ball springt ihm dabei an die Hand/den
Arm).
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen
direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die
Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.
Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in
denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein
Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des
Spielers an dessen Hand/Arm.
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes)
eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.
• Die Hand/der Arm ist nahe am Körper, und die Hand-/Armhaltung
vergrößert den Körper nicht unnatürlich.
• Ein Spieler berührt den Ball im Fallen mit der Hand/dem Arm, wobei sich
seine Hand/sein Arm dabei zum Abfangen des Sturzes zwischen Körper und
Boden befindet und nicht seitlich oder senkrecht vom Körper weggestreckt
wird