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Thema: Grün-Weiße Hilfe

  1. #31

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    https://www.mi.niedersachsen.de/star...um-214364.html

    Auswertung des Berichts zum Polizeieinsatz des Fußballbundesligaspiels Wolfsburg gegen Bremen durch das Landespolizeipräsidium

    [...] Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Frage, ob die „Kontrollstelle“ am Wolfsburger Bahnhof so hätte eingerichtet werden dürfen.

    [...] Die Prüfung hat ergeben, dass die Gefahrenprognose und die Maßnahmen der Polizei grundsätzlich zutreffend waren und lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle nicht richtig war.
    Glücklicherweise kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass lediglich die Maßnahmen, die Anlass und Mittelpunkt der Prüfung waren, rechtswidrig gewesen sind.

  2. #32

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    Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Muss jetzt jeder einzelne Werderfan klagen oder bietet das Land Niedersachsen eine Pauschale an?

  3. #33

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    Zitat Zitat von mabo Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Muss jetzt jeder einzelne Werderfan klagen oder bietet das Land Niedersachsen eine Pauschale an?
    Welcher Schaden ist denn dem einzelnen Fan konkret entstanden? Nicht zum Spiel zu gehen, war doch immernoch eine freiwillige Entscheidung, wenn ich das richtig verstanden habe.

  4. #34

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    Zitat Zitat von uli's Fuß Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mabo Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Muss jetzt jeder einzelne Werderfan klagen oder bietet das Land Niedersachsen eine Pauschale an?
    Welcher Schaden ist denn dem einzelnen Fan konkret entstanden? Nicht zum Spiel zu gehen, war doch immernoch eine freiwillige Entscheidung, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Freiwillig ist das nicht, wenn du zuvor gezwungen bist eine rechtswidrige Maßnahme über dich ergehen zu lassen.

  5. #35

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    Die Grün-Weiße Hilfe sagt übrigens folgendes zu der Erklärung des Innenministerium:

    Die Polizei Wolfsburg hatte nicht den Schneid dazu, doch das Landespolizeipräsidium räumt nun ein, dass die Einrichtung der Kontrollstelle rechtswidrig war, und entschuldigt sich für unrechtmäßige Durchsuchungen. Besser spät als nie. 1/4

    Leider enthält die Entschuldigung erneut falsche Behauptungen. Es stimmt nicht, dass nur szeneangehörige Personen betroffen gewesen seien. Uns liegen zahlreiche Berichte von (aus Polizeisicht) „normalen“ Werder-Fans vor, die intensivst gefilzt und gefilmt wurden. 2/4

    Erst später ankommende Züge wurden teilweise an der Kontrollstelle vorbei Richtung Stadion gelassen. Bis dahin hat die Polizei grundlos von ganz normalen Fans verlangt, sich teilweise zu entkleiden und im Intimbereich abtasten zu lassen. 3/4

    Abgesehen davon, dass auch Ultras nicht so hätten behandelt werden dürfen: Wenn die Polizei den skandalösen Sachverhalt nicht vollumfänglich einräumt, wird es wohl das Verwaltungsgericht sein, das für Aufklärung sorgen muss. 4/4 #fanrechte #wobsvw #werder

  6. #36

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    Zitat Zitat von Azraael Beitrag anzeigen
    Natürlich lässt man seine Daten da. "Die Unterlagen kannst du dann gleich bei uns lassen, wir kümmern uns um Porto und Versand."
    Und weiter heißt es: "Wenn du willst, kannst du den Brief aber natürlich auch mitnehmen und selbst abschicken."

  7. #37
    Avatar von Azraael
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    Zitat Zitat von Andiamo Beitrag anzeigen
    Die Grün-Weiße Hilfe sagt übrigens folgendes zu der Erklärung des Innenministerium:

    [...]
    Leider enthält die Entschuldigung erneut falsche Behauptungen. Es stimmt nicht, dass nur szeneangehörige Personen betroffen gewesen seien. Uns liegen zahlreiche Berichte von (aus Polizeisicht) „normalen“ Werder-Fans vor, die intensivst gefilzt und gefilmt wurden. 2/4
    [...]
    An einer solchen „Kontrollstelle“ müssen sich nach § 14 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) nicht nur bestimmte verdächtige Personen, sondern alle Passantinnen und Passanten durchsuchen lassen.

    Dafür lagen in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vor – weder im Hinblick auf die Gefahr der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion, noch hinsichtlich möglicher körperlicher Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen.
    Das steht da doch, dass alle untersucht worden sind. (Hervorhebung von mir)
    And you so numb, you watch the cops choke out a man like me
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  8. #38
    Avatar von MaxUnknown
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    Hast Du nicht weitergelesen?

    Die PD Braunschweig hat berichtet, dass die Kontrollmaßnahmen tatsächlich so durchgeführt wurden, dass davon nur szeneangehörige Personen betroffen waren.

  9. #39
    Avatar von Azraael
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    Schon, aber das las sich für mich als "vorher hatte eine untergeordnete Stelle (das PD Braunschweig) das ganze falsch dargestellt". Aber ich sehe, dass es auch anders gemeint sein kann. Vermutlich sogar ist. Dann ist das mal wieder schlecht von der Polizei. Die geben da echt ein miserables Bild ab.
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  10. #40
    Avatar von Totally On The Wood Way
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    Wie will auch eine Polizei, die an der Gefahreneinschätzung festhält, zu der laut deren Aussage ja auch mal "die Rivalität" mit VW gehörte, auch überhaupt zwischen "szeneangehörig" und "nicht szeneangehörig" unterscheiden? Die haben ja ganz offensichtlich nichtmal von den grundlegendsten Dingen der Fußballkultur eine Ahnung.
    Natürlich ganz davon abgesehen, dass man auch dann noch (dieselben) Rechte haben sollte, wenn man von irgendwem bei der Polizei einer Szene zugeordnet wird.
    Das Ganze ist von vorne bis hinten ein Desaster und wird durch diese Salamitaktik nicht besser.

  11. #41

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    Anfrage der Bremer Grünen-Fraktion an den Senat:

    https://gruene-bremen.de/wp-content/...uptbahnhof.pdf

    Am besten finde ich die dritte Frage.

  12. #42

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    Zitat Zitat von Andiamo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von uli's Fuß Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mabo Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Muss jetzt jeder einzelne Werderfan klagen oder bietet das Land Niedersachsen eine Pauschale an?
    Welcher Schaden ist denn dem einzelnen Fan konkret entstanden? Nicht zum Spiel zu gehen, war doch immernoch eine freiwillige Entscheidung, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Freiwillig ist das nicht, wenn du zuvor gezwungen bist eine rechtswidrige Maßnahme über dich ergehen zu lassen.
    Doch. Es stand dir weiterhin zu, anschließend zum Spiel zu gehen. Oder sich eben dagegen zu entscheiden. Dass man die Maßnahme, die man für rechtswidrig hält, dann rügt bzw prüfen lässt, hat doch nichts mit einem Schaden zu tun.

  13. #43
    Avatar von PerRoentved
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    Wenn es zur Bedingung für den Zugang zum Spiel (bzw. dem Weg dahin) gemacht wird, sich einer wahrscheinlich rechtswidrigen Kontrolle zu unterziehen, ist der Verzicht darauf sehr wohl ein Verlust/Schaden, weil eigentlich garantierte Freiheiten verletzt wurden. Das mag ein immaterieller Schaden sein, aber zu bestreiten, dass dort ein Schaden entstanden ist, ist ziemlich abwegig.
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  14. #44

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    Kirche. Dorf.

  15. #45

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    Zitat Zitat von uli's Fuß Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Andiamo Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von mabo Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Muss jetzt jeder einzelne Werderfan klagen oder bietet das Land Niedersachsen eine Pauschale an?
    Welcher Schaden ist denn dem einzelnen Fan konkret entstanden? Nicht zum Spiel zu gehen, war doch immernoch eine freiwillige Entscheidung, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Freiwillig ist das nicht, wenn du zuvor gezwungen bist eine rechtswidrige Maßnahme über dich ergehen zu lassen.
    Doch. Es stand dir weiterhin zu, anschließend zum Spiel zu gehen. Oder sich eben dagegen zu entscheiden. Dass man die Maßnahme, die man für rechtswidrig hält, dann rügt bzw prüfen lässt, hat doch nichts mit einem Schaden zu tun.
    nur weil man theoretisch die möglichkeit hatte, das spiel zu besuchen, heißt das nicht, dass die entscheidung gegen diese option eine freiwillige ist.

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